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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 32

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 32 (sequence 40)
Language
German
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IRI
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sechs von den jüdischen Wählern unterstützen Kandidaten kamen an der Spitze der Liste durch, an erster Stelle Raghib Bey Nashashibi, der frühere Bürgermeister, der wieder ernannt wurde; doch ist es von Interesse festzustellen, daß Raghib Bey auch an der Spitze der Gewählten gewesen wäre, wenn die Juden nicht gestimmt hätten, deren Einfluß sich erst vom vierten gewählten Mandatar ab bemerkbar machte. Es ist auch erwähnenswert, daß, obgleich keine jüdischen Vertreter durch Abstimmung zu wählen waren, doch achtzig Prozent der jüdischen Wähler zur Urne gingen und fast bis auf den letzten Mann dem Vorschlag der Führer der Gemeinde folgten. 3. Einwanderungsbestimmungen: Die technische Seite der Immigration zusammen mit statistischem Material wird in einem besonderen Bericht behandelt. Am 1. September 1925 wurden die „Einwanderungsbestimmungen" publiziert, bezüglich deren die Zionistische Exekutive sowohl in London als auch in Jerusalem lange Verhandlungen mit der Regierung geführt hatte. Die neuen Bestimmungen führten den Vorgang ein, daß alle Immigratiooszertifikate von dem Chef des Immigrationsamtes der Palästinaregierung in Jerusalem ausgegeben und unterzeichnet sein müssen. Dies rollte sogleich die Frage der Visa für Personen mit unabhängigen Mitteln auf, die bis zur Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen ihre Visa von den britischen Konsularbeamten im Ausland bei Vorlage des Nachweises erhielten, daß sie das nötige Kapital besitzen. Auf Grund der neuen Bestimmungen mußte jedes einzelne Ansuchen zur Entscheidung durch den Chef des Immigrationsamtes nach Jerusalem geleitet werden. Die Zionistische Exekutive wies darauf hin, daß dieser Vorgang ernste Schwierigkeiten mit sich bringen müsse, da sich in vielen Fällen große Verzögerungen ergeben würden, bevor die Visa schließlich erteilt werden. Als Ergebnis lange währender Verhandlungen und wiederholter Forderungen von seken der Exekutive ermächtigte schließlich die Regierung den palästinensischen Einwanderungs-Kontrollbeamten in Warschau, auf Grund gewisser Bedingungen Personen mit unabhängigen Mitteln ohne vorherige Entscheidung von Palästina Visa zu erteilen. Dies löste die Frage, insofern Polen in Betracht kam, das Land, das die Hauptquelle der „Kapitalistena-Immigration war. Die Wirkung der neuen Maßnahme auf die Immigration von Personen mit unabhängigen Mitteln aus anderen Ländern blieb jedoch ungünstig, obgleich zugegeben werden muß, daß das Ausmaß der Einwanderer dieser Kategorie aus anderen Ländern relativ klein ist. Eine weitere Schwierigkeit, die im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen entstand, war die, daß nur Personen im Besitz von solchen Pässen, die ihre Staatsbürgerschaft und Identität feststellen, als Einwanderer nach Palästina zugelassen werden. Die Zionistische Exekutive hat in dieser Frage interveniert, da sehr viele Personen, die im Besitz von Nansenpässen und anderen Iden- 32 -

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