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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 29

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 29 (sequence 37)
Language
German
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IRI
…/9038125-9038422--1386-9038457
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formelles Gesuch um Entlassung aus dem Staatsverbande einbringt und eine geringfügige Gebühr bezahlt. Die größte Schwierigkeit ergab sich bei der tscheehoslovakischen Regierung, wo es keinen Präzedenzfall für die Entlassung von Personen aus der Staatsbürgerschaft gab. Im März 1927 informierte jedoch der tschechoslovakische Konsul in Palästina die Zionistische Palästina-Exekutive, daß das Ministerium des Innern beschlossen habe, gewisse Erleichterungen in dieser Angelegenheit zu gewähren. In den vorstehenden Bemerkungen wurden die hauptsächlichsten Punkte betreffend Verhandlungen politischen Charakters, die im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaftsverordnung aufgenommen wurden, kurz berührt; dieser und die folgenden Absätze sollen nun eine allgemeine Übersicht über die tatsächlichen Fortschritte der Naturalisation geben. Noch bevor die Naturalisationsämter der Regierung eröffnet wurden, unternahm die Zionistische Palästina-Exekutive eine Kampagne, um im ganzen Jischuw für die Naturalisation zu wirken. Es wird erinnerlich sein, daß das Aktionskomitee in seiner Sitzung im August 1926 erklärte, daß es die elementare Pflicht aller palästinensischen Juden ist, in weitestem Maße von dem Rechte der Einbürgerung Gebrauch zu machen, und hinzufügte, daß „die Erwerbung der palästinensischen Staatsbürgerschaft die staatsrechtliche Grundlage des Aufbaues des jüdischen nationalen Heimes ist". Dieser Beschluß war die Basis der Tätigkeit der Exekutive. Leider begegnete die Exekutive erheblichen Schwierigkeiten in der Angelegenheit, hauptsächlich infolge eines gewissen Mißtrauens gegenüber den Zertifikaten der Regierung angesichts dessen, was nach der Einleitung der Optionen im Jahre 1922 geschehen war. Die durch dieses Mißtrauen hervorgerufene Zurückhaltung wurde noch verstärkt durch das Bestehen gewisser Privilegien für Ausländer in Bezug auf Gerichtsstand, Strafvollzug usw. auf Grund der vom alten türkischen Regime noch übrig gebliebenen Pseudo-Kapitulationen. Bei ihren Bemühungen, diese und andere Hindernisse für den Fortschritt der Naturalisation zu beseitigen, hielt es die Exekutive für richtig, so weit als möglich mit Hilfe des Waad Leumi zu handeln, der den organisierten Jischuw repräsentiert, und der erste Schritt dieser Art war die Schaffung eines alle Teile der Judenschaft vertretenden Komitees, dem ein besonders juristisches Subkomitee zur Seite stand. Gleichzeitig lieferte das Generalsekretariat der Exekutive allen Stadt- und Kolonieräten genaue Erklärungen zur Staatsbürgerschaftsverordnung und Informationen über die mit dem Vorgang der Naturalisation verbundenen Formalitäten. Es wurden auch Einrichtungen getroffen, daß das Immigrations-Departement der Exekutive Naturalisationsbewerbern dadurch behilflich ist, daß es ihnen Zertifikate liefert, die den Tag ihrer Ankunft in Palästina bestätigen. Lokale Naturalisationskoimitees wurden in den verschiedenen Städten geschaffen und im Zusammenhang damit wurde die Errichtung von Naturalisationsbureaus seitens der Exekutive gefördert, wo Bewerbern bei der Abfassung ihrer der Regierung - 29 -

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