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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 23

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 23 (sequence 31)
Language
German
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IRI
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Stützung vom der Regierung erhalten hatte, und ihre Haltung seil dem Ersuchen um Beistand war außerordentlich nützlich. Es wurden Vereinbarungen geschlossen, durch welche der Hauptteil der Kosten der Polizei von Tel Awiw, so wie in anderen Städten, in Zukunft von der Regierung getragen werden wird, während Tel Awiw natürlich auch von den Beiträgen für Erziehungs- und Sanitätszwecke, die bereits erwähnt wurden, Nutzen ziehen wird. Die Regierung kam außerdem der Stadtverwaltung direkt durch beträchtliche Geldvorschüsse zu Hilfe, um die Deckung dringende! Zahlungsverpflichtungen zu erleichtern. i 5. Allgemeines: In Verbindung mit der Arbeitslosenunterstützung (die besonders behandelt wird) hat die Regierung eine Anzahl öffentlicher Arbeiten ausgeführt, wobei jüdische Arbeiter verwendet wurden, und im allgemeinen während der Berichtszeit mehr Bereitwilligkeit als in der Vergangenheit gezeigt, finanziell an den verschiedenen Gebieten jüdischer Tätigkeit teilzunehmen. Es kann nicht behauptet werden, daß in der politischen Haltung mit Bezug auf die Tragung der- Kosten für die jüdische Entwicklung m Palästina eine Änderung eingetretein ist, doch wurde ein wesentlicher Fortschritt mit der Beseitigung wenigstens einiger der Ungerechtigkeiten gemacht, die in der Vergangenheit.dadurch herbeigeführt waren, daß der jüdischen Bevölkerung Beiträge aus den Staatseinnahmen für Aufgaben oder v öffentliche Dienste vorenthalten wurden, für welche die Araber derartige Beiträge erhielten. In Verbindung mit ihrer Teilnahme an den jüdischen Erziehungs-, Sanitate- und Gemeindeaufgaben hat die Regierung außerdem entsprechende Rücksicht auf den besonderen Charakter der jüdischen Erfordernisse genommen. Dieser Teil des Berichtes darf also mit dem Ausdruck der Anerkennung für den erzielten Fortschritt abge- « schlössen werden. B. Gesetzgebung seit dem 14. Kongreß. Die beiden Jahre, die seit dem letzten Kongreß vergangen sind, brachten mehrere wichtige Ergänzungen zu der grundlegenden Gesetzgebung Palästinas. Besondere Aufmerksamkeit erfordern die „Verordnung über die palästinensische Staatsbürgerschaft", der ,,Erlaß über das Gemeindewahlrecht" und der „Erlaß über die religiösen Gemeinden", auf welche unten in den betreffenden Abschnitten eingegangen wird.*) In der Berichtsperiode wurden weitere Fortschritte sowohl in der Organisation und Entwicklung des Gerichtswesens als auch «n der Ausarbeitung einer wirtschaftlichen und sozialen Politik in Gemäßheit der Bedürfnisse des Landes gemacht, in welchem die Le- *) Der Ausdruck für die von der Regierung der Mandatarmacht erlassenen Gesetze (Order in Council oder schlechthin Order) wird mit „Verordnung", der für die von der Palästinaregierung erlassenen (Ordinance) mit „Erlaß" wiedergegeben. D. Übers. — 23 —

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