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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1911-08-09 · X (1911) · p. Seite 49

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
X (1911)
Date
1911-08-09
Page
Seite 49 (sequence 62)
Language
German
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gleichzeitig den Mitgliedern des AC, welche der Genossenschaft nicht angehören, Gelegenheit geboten, mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilzunehmen. Seit dem IX. Kongreß wurden 3 Generalversammlungen abgehalten: eine ordentliche in Köln am 11. April 1910, eine außerordentliche am 28. Juni 1910 in Berlin und eine ordentliche am 28. April 1911 in Köln. Direktoriums-Sitzungen fanden statt: Köln 11. April 1910, Berlin 26. Juni 1910, Köln 1. August 1910, Berlin 24. November 1910 und Köln 26. April 1911. Von den formellen Angelegenheiten abgesehen, betrafen die meisten Verhandlungsgegenstände die Arbeit in Palästina, wie Bodenkäufe, Gewährung von Krediten usw. In zweiter Linie kamen die Organisation und Propaganda der N. F.-Sammlungen in Betracht. Über die Verhandlungen sowie die gefaßten Beschlüsse werden, soweit fertige Tatsachen vorliegen, seitens des Hauptbureaus in allen zionistischen Zeitungen regelmäßig ausführliche Berichte veröffentlicht, deren wesentlicher Inhalt in dem Bericht über die Palästinaarbeit des N. F. seinen praktischen Ausdruck findet. Es erübrigt sich daher, hier nochmals auf dieselben einzugehen. Nur über die Ausführung der vom IX. Kongreß gefaßten Beschlüsse betreffs des N. F. sei hier kurz folgendes erwähnt. Siedlungsgenossenschaft. Auf Grund des vom IX. Kongreß betreffs der Siedlungsgenossenschaft angenommenen Antrags von Dr. Franz Oppenheimer bildete sich im Anfang des Jahres zunächst ein Komitee, bestehend aus den Herren Dr. Oppenheimer, Prof. Warburg und Dr. Bodenheimer. Die Organisierung der Zeichnungen und der Propaganda wurde dem Hauptbureau übertragen und die ganze Aktion mit einem von einem erweiterten Komitee gezeichneten Aufruf eingeleitet. Nachdem Dr. Oppenheimer von einer speziellen Studienreise in Palästina zurückgekehrt war, stellte sich die Not- : wendigkeit heraus, den Fonds in Form einer Siedlungsgesellschaft m. b. H. zu begründen. Am 17. Oktober 1910 wurde die Gesellschaft in Köln registriert und wurden die nötigen Verträge zwischen dieser und dem N. F. abgeschlossen. Da nach dem deutschen Gesetze ein Anteil an einer G. m. b. H. nur in einer Mindesthöhe von 500 Mark erworben werden kann, hat der N. F., um den Zeichnern von weniger als 500 Mark die Beteiligung an der Gesellschaft zu ermöglichen, besondere Genußscheine von 80 Mark herausgegeben. Der N. F. fungiert als Treuhänder für die Inhaber derselben. Spenden unter 80 Mark fließen dem N. F. für die Zwecke der Siedlungsgenossenschaft zu. Arbeiterwohnungen in Palästina. In Ausführung des Kongreßbeschlusses bezüglich des Antrages von Dr. Pasmanik wurden 1. vom N. F. 20000 Fr s. für die Errichtung von Ledigenheimen für Arbeiter in den Kolonien bewilligt. Gleichzeitig wurde betreffs 4

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