... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ...
- Journal
- ... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ...
- Volume
- 1 (1897-1898)
- Date
- 1899-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 32)
- Language
- German
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32 Derselbe bleibt drei Jahre, d. i. bis zum 1. October 1900, im Amt. Nach dieser Zeit scheiden alle Jahre 1 Herr und 2 Damen aus; in den ersten vier Jahren nach bem Loos, später nach dem Amtsalter. Die Ergänzung erfolgt durch die verbleibenden Vorstandsmitglieder aus den Vereinsmitgliedern, wobei Wiederwahl gestattet ist. Werden im Laufe des Jahres eine oder mehrere Stellen im Vorstand frei, so kann deren Besetzung sofort erfolgen. 8 15. Der Vorstand ernennt jedes Jahr drei Revisoren. Dieselben haben den Abschluß und die Bücher zu prüfen und dem Vorstand Entlastung zu ertheilen. 8 16. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn 7 Mitglieder anwesend sind. Zu den Sitzungen des Vorstandes ist von dem Vorsitzenden schriftlich niit Bekanntgabe cher Tagesordnung einzuladen. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 8 17. Die dem Vorstand angehörigen Damen, im Verein mit einem von demselben zu ernennenden Damen-Comits, führen die Aufsicht über das Hauswesen und die Zöglinge. 8 18. In der Regel soll allmonatlich eine Sitzung des Gesammtvorstandes, alle 14 Tage eine Besprechung der Vorstandsdamen stattsinden. Auf Antrag von 3 Vorstandsmitgliedern muß innerhalb 8 Tage eine Vorstandssitzung einberufen werden. 8 19. Der Verein wird nach außen hin vertreten durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied,