Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen
- Journal
- Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen
- Volume
- 1 (1912-1913)
- Issue
- 2 und 3 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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8 Achtens: Vermache ich meiner Tochter Johanna vereidigten Gräfin von Clary, da sie mit mir zu meinem Leidwesen Prozeß gerichtlich zu führen, und mich selbst zur Eidesabiegung zu zwingen kein Bedenken trug, auch alle Pflichten eines Kindes vernachläßigt hat, den strengsten Pflichtteil. Neuntens: Vermache ich den Kinderu meines Sohnes Philipp Wezlar Freyh. von Plankenstern seel. nämlich: Joseph, ignatz, 6) und Catharina verehlichte Codelka,17) zusammen den strengsten Pflichttheil jure representationis ihres Vaters. Zehntens: Vermache ich den Kindern meiner verstorbenen Tochter Catharina varehlichten Gräfin von Festetics, Adalbert Grafen von Festetics und Geny verehlichten von Maringi, zusammen den strengsten Pflichttheil jure representationis ihrer Mutter. Eilftens: Meiner Tochter Regina Freyin von Aichelburg sollen die bereits bey meinen Lebzeiten geschenkten, und in einem mit ihr gerichtlich geschloßenen Vergleiche bestättigten zwanzig zwey Tausend Gulden W. W. in ihren Erbtheil eingerechnet, und daher von ihr so lange conferiret, und von ihr kein Erbtheil angesprochen werden, bis nicht, was nach meinem gegenwärtigen Wissen ohnedis der Fall nicht ist, die Legitima dieser 22.000 Gulden W. W. errichtet seyn wird. Zwölftens: Meiner^ Tochter Carolina Gräfin von Triangy prälegire ich fünf Tausend Gulden W. W. Dreizehntens: Meiner Tochter Mariana verehlichten Bernbrunn prälegire ich drey Tausend Gulden W. W. Vierzehntens: Denen Kindern meines Sohnes Reymund Wezlar Freyh. von Plankenstern seel. Johann, Louis, Ferdinand und Heinrich prälegire ich zusammen vier Tausend Gulden W. W. Fünfzehntens: Vermache ich besagt meiner Tochter Carolina Gräfin von Triangy, Mariana Bernbrunn, und den Söhnen meines Sohnes Raymund Wezlar Freyh. von Plankenstern seel. Johann, Louis, Ferdinand und Heinrich, einem jeden dieser drey Stämme, zu ihrem Erbteil die Legitima mit Nachsicht aller Conferirungs-Verbindlichkeit. Sechzehntens: Verordne ich, daß mein sämtlicher Schmuck und Brillianten verkaufet, und hiervon vorzüglich die Passiva, so wie die obberührten Legaten bestritten werden sollen. Siebenzehntens: Bekenne ich, meinen Sohn Franz Wezlar Freyh. von Plankenstern, den Solidair-Stein, welchen ich von seinem Vater habe, und welcher eilf dreyviertl Carath wiegt, schon bey meinen Lebzeiten geschenket, und da er selben mit Dank angenommen hat, auch übergeben zu haben. Ich überhebe denselben überdieß von jeder Conferirungs-Verbindlichkeit sowohl in Ansehung dieses erst berührten, als auch aller anderweitigen von mir, bey meinen Lebzeiten erhaltenen Geschenke von mir für ihn bezahlten Schulden oder dargeliehenen Summen, und sollen daher alle etwa vorfindige von ihm an mich ausgestellte, oder an mich zedirte Schuldscheine oder Verbindungs-Urkunden, für vollkommen getilgt, und annuliret angesehen werden. Achtzehntens: Nachdem ich die, meinem Sohne Alexander Freyh. von Plankenstern seel. tür einen Betrag von zweymal hundert Tausend Gulden B. Z., worüber derselbe einen Schuldschein vom 21^ et intabulato 25^ August 1806 ausgestellt hat, überlaßene Herrschaft Guttenbrunn bey Baaden samt Bräuhaus, Mühle, Wirtshaus und Zugehörangen, zufolge des von ihm hinterlaßenen Godicilles, widerum zurückerhalten, und selbe Herrschaft bereits mit allen Zugehörungen verkaufet habe; nachdem ferner mein Sohn Alexander Wezlar Freyh. von Plankenstern seel. mich zwar zu seiner Erbin ernennet, aber auch durch ein besonderes Schreiben mich ersuchet hat, die ganze 16) Hienach Frühling, Biographisches Handbuch der in der k. k. österr.-ung. Armee etc., S. 63, sowie seine Gewährsmänner zu berichtigen. 1T) Gattin des nachmaligen Feldmarschalleutnants Joseph Freiherr von Kudelka und Mutter der Pauline von Schmerling, der Gattin des bekannten Staatsmannes, vgl. Arneth, Anton Ritter v. Schmerling, Wien 1895. S. 4—28. Nach unserer Quelle sind die Angaben „Neue Freie Presse'', 26. Februar 1911, Nr. 16.709, S 3, Feuilleton-Spalte 3 zu berichtigen.