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Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen · 1912-01-01 · 1 (1912) · p. Seite 9

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Journal
Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen
Volume
1 (1912-1913)
Issue
1 (1912)
Date
1912-01-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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— 9 — werden, daß in den in meinem Verwahrsam befindlichen Wappenbüchern und Abschriften der Geschlechtsregister, welche die Geschlechter und Adelswappen von Spanien nachweisen, und daß in denselben das Geschlecht Sanpayo sowie dessen Wappen behandelt wird und davon geschrieben steht, wovon der Wortlaut der folgende ist: Die dieses Familiennamens und Geschlechts der Sanpayo stammen aus dem Königreiche Portugal, haben ihren Wohnsitz und ihre Heimat in der Ortschaft Olo und sind gute Edelleute von altem Stamme in genannter Ortschaft, von wo gute Edelleute hervorgingen, die über andere Ortschaften genannten Königreichs und dieses Königreichs Castilien, wohin sie sich begeben haben, verbreitet sind. Desgleichen befinden sich welche in dem Königreich Leon sowie in anderen Gegenden. Das Wappen der Edelleute dieses Familiennamens, welche von denen in Portugal abstammen, ist ein in vier Felder geteiltes Schild; in dem ersten und dem letzten auf goldenem Grunde je ein fliegender, aufgerichteter purpurner Adler und in jedem der zwei anderen Felder, dem zweiten und dem dritten, Karrees in Gold und Schwarz aus sechzehn Stücken und ein das Schild rot einrahmender Rand, in welchem sich acht S. von Silber befinden, so wie sie hier stehen. Das hier erwähnte Wappen und der Familienname sind eingetragen und geschrieben in einem der Bücher meines Amts auf Folio vierhundertfünfundachtzig, und demnach werden alle legitimen Nachkommen besagten Geschlechts und Familiennamens in der angegebenen Weise von demselben Gebrauch machen dürfen, indem sie es auf allen und irgendwelchen geziemenden und füglichen Ehrenurkunden und Ausfertigungen anbringen, nach der Gewohnheit der ein Wappen führenden Ritter und Edelleute, wie es in diesem Königreiche Spanien solchen Rittern und Edelieuten gestattet ist, sowohl in ernsten Dingen wie auch bei Spielen, Tournieren, beim Lanzenstechen, im Kriege, bei Zweikämpfen im Felde wie auch bei jedwedem Einzelkampf und bei Gefechten jeder Art, (auf) Fahnen, Zelten, Zeichen, Ringen, Teppichen, Vorhängen, Gebäuden, Gemälden, Grabstätten, Grabmälern, auch an ihren Häusern und auf deren Geräten sowie auf anderen Dingen und an anderen Orten nach ihrem Belieben. Und damit solches kund sei, habe ich auf Ersuchen des zu Antwerpen, in den Staaten Flanderns, wohnenden Diego Tejeira Sanpayo, diese mit meinem Namen unterzeichnete und mit meinem Siegel bedruckte Bescheinigung erteilt, zu Madrid, am dritten des Monats März des Jahres sechzehnhundertdreiuudvierzig. (L. S.) Don Pedro de SalaQar. Ich, Francisco Mendez Testn, Sekretär unseres Herrn, des Königs, und Protonotar dieser edlen Stadt Madrid, bescheinige, daß

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