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Sabbath-Blatt · 1844-08-10 · 32 (10.8.1844) · p. Seite 126

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Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1844
Issue
32 (10.8.1844)
Date
1844-08-10
Page
Seite 126 (sequence 2)
Language
German
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126 nicht getäuscht worden. Ich habe meine Heimath in einem weit erfreulicheren Zustande wiedergefunden, als ich sie vor mehr als zwanzig Jahren verlassen, und wenn auch noch Vieles als ein kaum unbewußter Keim vorhanden ist, so ist doch Denkungsart und Anschauung so ungemein verändert, und so vortheilhaft verändert, daß man mit Recht zn den schönsten Hoffnungen für diese einst so finstern Gegenden berechtigt ist. Freilich sind es zum großen Theil nur Hoffnungen, oder doch nur zerstreut umherliegende Anfänge zum Bessern; aber sein wir vorläufig damit zufrieden, daß unter den zum Theil so ungünstigen Aeußerlichkeiten doch diese Hoffnungen haben aufblühen können. Was zuerst die politischen Zustände der Juden in der Provinz Posen betrifft, so werden sie Ihnen den Hauptsachen nach bekannt sein. Sie gründen sich vorzugsweise auf das Gesetz vom 1. Juni 1833. Diesem zufolge zerfallen die Juden in naturalisirte nnd nicht naturalisirte Juden. Die Beschränkungen der Letztem gegen Erstere bestehen namentlich darin, daß sie das städtische Bürgerrecht nicht erwerben können, daß sie mannigfachen Beschränkungen in Betreibung des Handels unterworfen sind, und daß ihnen die Niederlassung auf Dörfern nur unter gewissen Bedingungen gestattet ist. Die näheren Bestimmungen finden Sie u. A. in Freund's Judenfrage 1843, S. 75 ff. Hier hatte ich nun öfters Gelegenheit zu bemerken, welchen demoralisirenden Einsiuß ans das Volk Ausnahmegesetze überhaupt haben müssen. Natürlich strebt ein jeder nicht naturalisirte Jude dahin, daß er naturalisirt werde. Hierbei spielt nur der Nachweis eines bestimmten Vermögens die Hauptrolle,׳ es sei nur, daß dieses aus einem Grundstücke oder in einem stehenden Geschäfte bestehe. Aber in den meisten Fällen, wo Naturalisationen vorgenommen werden, ist den Bedingungen des Gesetzes nicht Genüge geleistet; die Verwandten, Freunde re. desBetheiligten sorgen dafür, das wenigstens für einige Stunden dasWaarenlager desselben ein respektables Aeußere bekomme; der besichtigende Beamte ahnt dies wohl, kennt wohl gar die Verhältnisse des zu Naturalis. selbst, kann aber entweder nichts einwenden, weil ihm die Beweise mangeln, oder wird, wie dies am häufigsten geschieht, durch Geld zum Schweigen gebracht. Es thut mir leid, dies selbst sagen zu müssen, da es kein vortheilhaftes Licht auf den Juden wirft; aber das Gesetz zwingt ihn fast dazu; er ist gewohnt, das Gesetz als einen Feind zu betrachten, den man auf alle mögliche Weise überlisten müsse; das Gefühl für Recht, das im Juden sehr lebhaft ist, wird durch die Noth, oder durch das innere Bewußtsein einer unverdienten Zurücksetzung zum Schweigen gebracht. Andrerseits giebt wieder das Gesetz dem höhergestellten Bürger Gelegenheit persönliche Feindschaft gegen den minder Begünstigten auszuüben. Der oder Jener braucht ein Moralitätsattest des Magistrats zur Nachsuchung der Naturalisation; er verdient es vielleicht; aber die Mitglieder des Magistrats ,,Gevatter Schneider und Handschuhmacher" haben einen persönlichen Haß gegen den Bittsteller, fürchten etwa dessen Konkurrenz, wollen vielleicht überhaupt die Anzahl der jüdischen Bürger in ihrer Stadt nicht vermehrt sehen, und hintertreiben so die Erlangung der Naturalisation. HDas Gesetz berechtigt nicht, aber befähigt sie dazu>, ihren Nebenmenschen Unrecht zu thun, und der gedrückte Jude lernt ״die Wohlthat des Gesetzes" kennen. Aber auch im Zustande der Nichtnaturalisation weiß der Jude, das Gesetz zu umgehen, oder muß es vielmehr umgehen; denn welches Gesetz dem natürlichen Nechtsgefühl zuwider ist, wird trotz aller Strafen umgangen werden. Der nichtnaturalisirte Jude darf keineu Handel, weder Einnoch Verkauf im Umherziehen treiben; aber dessenungeachtet hausiren Hundert nicht naturalisirter Juden auf den Dörfern; der Bauer selbst, der den Juden gern sieht, weil er ihm seine Bedürfnisse in das Haus bringt, hilft ihm feine Waare verbergen; die das glatte Land beaufsichtigenden Beamten stehen oft im Einverständniß mit ihnen; wenn nicht, werden alle Kniffe und Pfiffe in Anwendung gebracht, um ihrer Anklage zu entgehen, und im schlimmsten Falle, wenn die Waare konfiseirt ist, im Werth vielleicht von 5—10 Thalern, finden sich mildthätige Hände, ja sogar Vereine, welche dem ,,Verunglückten" wieder aufhclfcn. Keiner hält das für Unrecht; auch werden Sie dem Volke nie bcibringen, daß es ein Gesetz halten müsse, das ihm verbietet, sich auf rechtliche Weise zu ernähren; und oft ist, wer die feinsten Kniffe und Ränke kennt, und gegen das ungerechte Gesetz ausübt, in Handel und Wandel die unbeugsame Rechtlichkeit, währcud freilich im Allgemeinen nicht zu leugnen ist, daß die Ehrfurcht vor dem Gesetz überhaupt darunter leidet. — Der naturalisirte Jude steht seinen Glaubcnsbrüdern in den ,,alten Provinzen" vorzüglich darin nach, daß er nach keiner andern Provinz ohne besondere Ministerial-Erlaubniß umziehen darf, und daß er für die Befteiung von der Militairpflichtigkeit ein Rekrutengeld zahlen muß; freiwillig einzutreten ist ihm verwehrt, befreit ihn aber nicht vom Beitrage zumNekrutengeld, welches jährlich durch Abgeordnete der Gemeinden, die sich in der Hauptstadt versammeln, auf die einzelnen Gemeinden repartirt wird. Jene Beschränkung des freien Umzuges ist es hauptsächlich, welche die Juden der Provinz Posen noch so sehr in ihrer Bildung zurückgehalten hat. Es ist eine durch vielfache Erfahrungen bestätigte Bemerkung, daß da, wo viele Juden eng zusammenwohnen, sie sich auch mehr von den Christen isoliren, und überhaupt der allgemeinen Bildung weniger zugethan sind. In Ortschaften, wo wenig Juden untervielen Christen wohnen, wird man immer sinden, daß dieJuden viel von ihren alten Gewohnheiten nachgelassen, und sich ihren christlichen Mitbürgern genähert haben, weil die Nothwendigkeit sie dazu treibt. Andrerseits ist auch dieser Zwang, der eine Stadt mit Juden überfüllt hält, schuld an der oft grenzenlosen Armuth derselben, da, wie es doch nun einmal bis jetzt ist, der größte Theil auf den Handel angewiesen bleibt. Trotzdem ist die Anzahl derer, welche jährlich sich das Bürgerrecht in derr alten Provinzen erwerben, nicht klein; aber auch hier muß der Jude, um zu seinem Recht zn gelangen, allerhand Winkelzüge machen, be-

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