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Sabbath-Blatt · 1844-04-10 · 15 (10.4.1844) · p. Seite 60

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Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1844
Issue
15 (10.4.1844)
Date
1844-04-10
Page
Seite 60 (sequence 4)
Language
German
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60 sein, solange die Sonne die Erde beleuchtet. Diese erhaltende Kraft danken wir unserer Religion; „darum fürchten und zagen wir nicht, wenn die Erde erschüttert wird und Berge wanken," um wie viel weniger vor einem solchen Häuflein, das ein Wind zerstäubt, ohne daß wir dabei Hand anzulegen brauchten. XIV. Was sind wir aber zu unserm eigenen Schutze gegen diese Sekte zu thun, verpflichtet? Wir haben hier nur das Beispiel unserer Vorfahren nachzuahmen, und wie diese gegen solche Sekten verfuhren, deren Aufgabe und Ziel es war, das rabbinische Judenthum zu vernichten, zu handeln. Wir müssen nämlich streng darauf sehen und unsre Religionsgenossen ernstlich warnen, in keinerlei Gemeinschaft mit den Mitgliedern dieses Reformveceins zu treten, besonders aber kein Ehebündniß mit ihnen zu schließen. So verfuhr man auch seiner Zeit gegen Samaritaner, Sadducäer, Karaer und Saruäer. Diese Trennung muß streng aufrechterhalten werden, da es in den Ehegesetzen der Nachtheile viele gibt, die daraus entstehen, wenn wir Ehebündnisse mit denen schließen, welche die Tradition verwerfen und die mosaischen Gesetze nach Willkür und Bequemlichkeit auslegen. (Vgl. R. G. A. von R. Bezalel Aschkenasi No. 3, wo es sich von den Karäern handelt. Die „Reformfreunde" stehen aber noch weit entfernter vom Judenthume als die Karäer.) Ew. Hochwürden mögen daher an alle Rabbinen eine Aufforderung ergehen lassen, daß Sie diese Sekte zwar nicht feindlich bekämpfen und keinen Zwang gegen dieselbe anwenden sollen, jedoch sollen Sie, um uns und unsere Nachkommen vor allen religiösen, häuslichen und bürgerlichen Nachtheilen zu schützen, öffentlich bekanntmachen und alle Gemeindeglieder warnen, daß Keiner ein Ehebündniß mit Einem derjenigen schließe, die demReformverein beigetreten sind, und daß Jeder, der, dieser Warnung entgegen, dennoch ein Ehebündniß mit Einem derselben eingeht, gleichfalls als ein Mitglied dieser Sekte angesehen und gehalten werden soll. Für den Fall jedoch, daß diese Sekte nur als ein geheimer Bund bestehen und wirken will, die Namen der ihm beitretenden Mitglieder daher nicht bekannt werden, so könnten und brauchten wir auf diese Weife nicht gegen den Verein aufzutreten. Es wäre sodann gleichfalls die offene Erklärung abzugeben: daß, wenn Jemand seinen neugebornen Knaben nicht beschneiden läßt, diese Unterlassung nunmehr, nach der Konstituirung des Reformvereins, alseine vorsätzliche, öffentliche Manifestation gegendasJudenthum an zu sehen ist, so wie die Beweisgründe hiezu auf einer Verleugnung der heil. Schrift und Ablehnung der Tradition offen und deutlich proklamier sind. Der Vater eines unbeschnittenen Knaben ist daher als Mitglied dieses Vereins anzusehen und sonach mit ihm und seinen Nachkommen jede Gemeinschaft und jedes Ehebündniß mit Israeliten untersagt. Ich zweifle keinesweges, daß alle Rabbiner dieser Erklärung beitreten werden, und diese meine Zuschrift können Ew. Hochw. für eine vollkommene Verstimmung meinerseits ansehen. Geben wir dem Vereine noch eine kurze Zeit zur Besinnung, versuchen wir nochmals, ob es nicht möglich sei, denselben vor seinem Abfälle vom Judenthume abzuhalten; gelingt uns dies jedoch nicht, so fordert es das Gesetz, dessen Aus sch lie ßung aus dem Judenthum ausz usprechen. Israel muß ein einiges, heiliges Volk bleiben, und so wie vormals die sittenlosen heidnischen Völker das gelobte Land verlassen mußten, so darf auch jetzt das Haus Jakob's in seiner Mitte keine vom Judenthum abgesallene Mitglieder dulden. Möge Gott, Jsrael's allmächtiger Hort und Schutz, die Herzen lautern und uns die Kraft verleihen, die abgefallenen Mitglieder zum wahren Glauben wieder zurückzubringen, auf daß die Sünder sich wieder zu Ihm wenden und Seine Wege erkennen. Prag, 7. Lischri 5604. (gez.) Salomon Löb Rapapott. Vermischte Nachrichten. Eine sehr geschätzte Dame zu Berlin, Fanny Lewa ld, hat einen Roman, „Jenny" genannt, verfaßt. Der die Judenmancipation behandelt. In Colmar ist vor einiger Zeit ein sehr alter, seit zwanzig Jahren erblindeter, Israelit gestorben, welcher sich als Hauser-Mäckler ein außerordentlich großes Vermögen erworben hatte. Er kaufte kein Haus, ohne durch alle seine Räume zu gehen und alles genau zu befühlen und hat nie schlecht gekauft. Er harte über 7000 Schuldner, wußte aber über deren Verhältnisse stets die genaueste Auskunft zu geben. Der jüdische Arzt Dr. Bambro so in Tunis, hat seiner Verdienste wegen, vom Bey den Nischan-Orden m Brillanten erhalten. Verantwortlicher Verleger C. L. Fritzsche in Leipzig. Druck von I. H. Nagel in Leipzig.

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