Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1844
- Issue
- 3 (20.1.1844)
- Date
- 1844-01-20
- Page
- Seite 12 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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12 * also nicht zur Ruhe, erlebte nicht das Ziel seiner Reift. Weise und gut, daß er's nicht erlebte! Nicht mit Blut der Kanaiter mußten die Hände befleckt werden, die den Stab über's rothe Meer streckten, die in der Wolke das Gesetz empfingen, die Gottes Heiligthum bauten. H-erder (vom Geist der hebräischen Poesie). Juden im „Christlichen" Staate (Aus dem Edinburgh Review.) (Fortsetzung.) Eigentlich sind die Juden jetzt nicht von der politischen Gewalt ausgeschlossen. Sie sind in deren Besitz und so lange als man ihnen gestattet, Eigenthum anzukaufen, müssen sie solche nothwendig besitzen. Der Unterschied, welcher zuweilen zwischen Civil-.Privilegium und politischer Gewalt gemacht wird, ist eine Distinktion ohne eigentlichen Unterschied. Privilegium ist Gewalt. Civil und politisch sind synonyme Worte. Das Eine stammt vom Lateinischen, das Andere vom Griechischen her. Es wird hier keineswegs mit den Worten gespielt. Wenn wir einen. Augenblick auf den Grund der' Sache sehen, so werden wir finden, daß diese Dinge unzertrennlich oder besser zu sagen identisch sind. Daß ein Jude in einem, christlichen Lande ein Richter sein soll, wäre empörend. Er kann aber Geschworener sein, er kann den Thatenbestand untersuchen, und es entstehet daraus nichts Uebels. Ihm jedoch zu erlauben ein Urtheil zu fallen — wäre das Ende der Konstitution. Er kann im einfachen Rocke hinter dem Verschlag sitzen und das Verdikt aussprechen. Das er aber in schwarzem Kleide und weißer Perücke auf der Gerichtsbank sitze, und eine neue Tagssatzung anordne, wäre ein Gräuel, an den getaufte Leute nicht denken können. Wahrhaftig diese Distinktion ist sehr philosophisch. Welche Gewalt ist in der civilisirten Gesellschaft so groß, als die des Gläubigers über den Schuldner? Nehmen wir dem Juden diese hinweg, so entziehen wir ihm die Sicherheit seines Eigenthums. Lassen wir sie ihm, so lassen wir ihm eine Gewalt, welche weit despotischer ist, als die des Königs zusammt seinem ganzen Kabinett. Es wäre gottlos, einen Juden im Parlament sitzen zu lassen. Aber der Jude kann Geld, und Geld kann Parlamentglieder machen. Gatten und Old Sarum können das Eigenthum eines Hebräers werden. Ein Wähler von Prnrhyn wird lieber 10 Pfund von Shylock nehmen, als 9 Pfund 19 Schilling 11 Pence 3 Farthings von Antonio. Hiergegen hat man gar Nichts einzuwenden. Daß ein Jude das Grundwesen der legislativen Gewalt besitzen soll, daß er bei jeder Abstimmung über 8 Vota soll gebieten können, als wäre er der große Herzog von Newcastle selbst, das ist just recht. Daß er aber jenseits der Schranken soll hintreten, und sich niedersetzen dürfen auf jenes geheimnißvolle grünlederne Kissen, daß er „Hört" und „Zur Ordnung," soll rufen und sprechen können von feiner „Unabhängigkeit," wie auch, „daß er ein Mann sei, dem es frei stände, Das oder Jenes zu sagen" — dieses wäre eine Entweihung, hinlänglich, den Ruin auf dieses Land herabzubringen. — Daß ein Jude Geheimrath eines christlichen Königs sein soll, wäre eine ewige Schmach für die Nation. Aber der Jude kann den Geldmarkt beherrschen, und der Geldmarkt kann die Welt regieren. Der Meister kann in Zweifel sein ob des Gelingens seines Finanzplanes, bis er sich mit dem Juden in sein Kabinet eingeschlossen hat. Ein Kongreß von Souverainen kann genörhi^c sein, den Juden zu seinem Beistände anzuruen. * Das Gekritzel eines Juden an der Rückseite eines Stückes Papier kann mebr Werth haben, als das königliche Wort eines oder dreier gekrönter Häupter oder dreier neuen amerikanischen Republiken. Das aber vor seinem Namen „sehr ehrenwerth" geschrieben werden soll, wäre die schrecklichste Kalamität! Auf ähnliche Weift raifvnirten unsere Politiker in Betreff der Katholiken Irlands. Die Katholiken sollten keine politische Gewalt haben, die Sonne Englands wird auf immer untergehen, wenn sie politische Gewalt ausüben werden. Gebt ihnen Alles sonst, nur entzieht ihnen politische Gewalt. Diese Leute sahen nicht ein, daß, so wie man ihnen alles Andere gab, man ihnen auch die politische Gewalt gegeben hatte. Sie setzten ihr Kukuksgeschrei fort, als es sich schon nicht mehr darum handelte, ob sie politische Gewalt haben sollten oder nicht, zur Zeit, als eine katholische Association dem Parlamente Trotz bot und ein katholischer Aufwiegler unendlich mehr Autorität befaß, als der Lord-Lieutnant. Wenn es unsere Pflicht, als Christen ist, die Juden von der politischen Gewalt auszufchließen, so muß es auch unsere Pflicht sein, sie so zu behandeln, wie unsere Vorfahren sie behandelten — sie zu morden, zu verdammen und zu berauben. Wenn wir diesen Weg nicht einschlagen, so können wir ihnen wohl den Schatten nehmen, wir müssen ihnen aber das Wesen lassen. Wir können genug thun, um sie zu quälen und zu beunruhigen, wir werden aber nicht genug thun, um uns vor der Gefahr zu sichern, wenn anders wirklich Gefahr vorhanden ist. Da wo Wohlstand ist, muß unvermeidlich auch Gewalt sein. Die englischen Juden, sagt man ferner, sind keine Engländer. Sie sind ein abgesondertes Volk, welches auf dieser Insel nur dem Orte nach, moralisch und politisch aber in Gemeinschaft mit seinen Brüdern lebt, welche in der ganzen Welt zerstreut sind. Ein englischer Jude betrachtet den holländischen und portugiesischen Juden als seinen Landsmann, und den englischen Christ als einen Fremden. (Fortsetzung folgt.) Verantwortlicher Verleger E. L. Fritzsche in Leipzig. Druck von I. H. Nagel in Leipzig.