Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1843
- Issue
- 47 (25.11.1843)
- Date
- 1843-11-25
- Page
- Seite 188 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/8620046-8635247-8637371--381-8620349- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
188 Aber sie war schon zeitig gelehrt worden, in Gewissensfachen ihrer eigenen Vernunft, und sogar den natürlichen Eingebungen der Menschlichkeit zu mißtrauen. Zu den würdigen Ralhgebern, auf welche sie sich in solchen Sachen am meisten verließ, gehörte der Dominikaner Torquemada. Die Stellung, welche dieser Mann, als Beichtvater der Königin während ihres zarten Jugendalters, einnahm, gab ihm einen Einfluß auf ihr Gemüth, der einem Menschen von seiner harten, glaubenswüthigen Gesinnung, trotz des Gewinnes aus dieser geistlichen Verbindung, wenn sie in einem reiften Lebensalter entstanden wäre, hätte versagt werden müssen. Ohne sich den so nachdrücklich ausgesprochenen Vorstellungen der heiligen Personen, denen sie das höchste Vertrauen schenkte, ferner zu widersetzen, brachte Jsabella zuletzt ihre eigenen Bedenken zum Schweigen, und willigte in die unselige Maßregel der Verbannung. Der Befehl zur Austreibung der Juden ward von den Herrschern am 30. März 1492 zu Granada unterzeichnet. Die Einleitung führt als Veranlassung zu der Maßregel, die Gefahr an, den fernern Verkehr zwischen ihren christlichen und jüdischen Unterthanen zu gestatten, wegen der unverbesserlichen Hartnäckigkeit, womit Letztere bei ihren Versuchen beharrten, die Ersteren zu ihrem Glauben zu bekehren, und sie in ihren ketzerischen Gebräuchen zu unterrichten, in offenem Trotze gegen alle gesetzlichen Verbote und Strafen. Wenn ein Verein oder eine Körperschaft, irgend welcher Art, — lautet es ferner in der Urkunde — eines großen, oder verabscheuungswürdigen Verbrechens überführt wird, ist man berechtigt, denselben seiner Freiheit zu berauben, den Geringem mit den Höhern, den Unschuldigen mit den Schuldigen leiden zu lassen. Ist dies in weltlichen Angelegenheiten der Fall, um wie viel mehr muß es in solchen stattfinden, welche das ewige Seelenheil betreffen. Schließlich bestimmt sie, daß alle ungetauften Juden, von welchem Geschlecht, Alter oder Stande sie sein mögen, mit dem Ende des nächsten Julimonats das Reich verlassen sollen; sie untersagt ihnen die Rückkehr in dasselbe unter iraend einem Vorwände, bei Todesstrafe und Einziehung des Eigenthums. Ueberdies wurde noch jedem Unterthan streng verboten, irgend einen Juden, nach Ablauf der .zu seiner Abreise bestimmten Frist, zu beherbergen, ihm hülfreich zu sein oder für seine Bedürfnisse zu sorgen. Bis zu derselben wurden die Juden und ihr Eigenthum unter königlichen Schutz genommen. Es wurde ihnen gestattet, über ihre Habseligkeiren jeder Art für ihre eigene Rechnung zu verfügen, und den Ertrag derselben in Wechseln oder unverbotener Waare, doch weder in Gold noch in Silber, mit zu nehmen. 5) Königin gar nicht gefielen. Siehe Letras (Amsterdam 1670), let. 31. 5) Carbajal, Anales, MS. anno 1492. — Recopilacion las 16)68, lib. 8, tit. 2, ley. 2. — Praginaticas del reyno, ed. 1520, fol. 3. Das Verbannungsurtheil traf die Israeliten wie ein Donnerschlag. Einem großen Theile von ihnen war es bisher gelungen, sich vor dem forschenden Blicke des Ketzergerichis durch eine verstellte Ehrfurcht vor dem katholischen Gottesdienste zu schützen, und durch ein vorsichtiges Vermeiden alles dessen, was die Vorurtheile ihrer christlichen Brüder verletzen könnte. Sie hatten sogar gehofft, daß ihre stete Uncerthanentceue, und die ruhige und ordentliche Erfüllung ihrer bürgerlichen Pflichten, ihnen mit.der Zeit größere Gerechtsame zusichern werde. Viele waren vermöge der dem Geschlechte eigenthümlichen Kriecherei und Gewandtheit, zu einem Grade von Reichthum empor gestiegen, der ihnen für das Land worin sie wohnten, eine noch größere Bedeutung gab.6) Ihre Kinder waren in allen Verfeinerungen des Lebens erzogen; und diese Erziehung und ihr Reichthum veranlaßte sie oft, sich wissenschaftlichen Bestrebungen zu widmen, wodurch ihr Charakter allerdings veredelt, sie aber auch empfindlicher gegen körperliche Beschwerden, und weniger geeignet wurden, den Gefahren und Entbehrungen ihrer traurigen Auswanderung Trotz zu bieten. Selbst die Masse des ge: meinen Volkes besaß Geschicklichkeit in verschiedenen Handwerken, die ihnen ein gemächliches Auskommen verschaffte, und sie weit höher stellte als ähnliche Stände unter den meisten andern Völkern, die dem Boden, auf den der Zufall sie geworfen hätte, leicht wieder entnommen werden könnten, ohne ein verhältnißmäßig großes Opfer in örtlicher Hinsicht zu bringen. 6 7) Diese Bande waren nun mir einem Hiebe getrennt. Sie sollten als Verbannte ihr Geburtsland verlassen; das Land, wo Alles was sie je geliebt, gelebt hatte oder gestorben war; das Land, das nicht sowohl sich ihrer angenommen hatte, sondern das sie als Erben überkommen; das Jahr- Hunderte lang die Heimat ihrer Vorfahren gewesen, und mit dessen Wohlstand und Ruhm sie natürlich eben so innig verflochten waren, wie irgend ein früherer Spanier. Sie sollten bülf- und schutzlos, mit dem Brandmale der Schmach, unter Völker ausgestoßen werden, denen sie stets ein Gegenstand des Spottes und des Hasses gewesen waren. 6) Der Pfarrer von Los Palacios spricht von einigen Israeliten, deren Reichthum man auf ein oder zwei Mallionen Meravedis schätzte, und von einem andern, der es selbst bis zu zehn gebracht haben soll. Er erwähnt besonders eines Einzelnen, Namens Abraham,!der den größeren Theil von Castilien iu Pacht hatte!. Diese Angabe des guten Pfarrers dürfte wohl nicht buchstäblich zu nehmen sein. Siese Reyes catolicos, MS. cap. 112. 7) Bernaldez, Reyes catolicos, wie oben. (Fortsetzung folgt.) Verantwortlicher Verleger E. L. Fritzsche in Leipzig. Druck von I. H. Nagel in Leipzig.