Mannheim
Compact Memory

Sabbath-Blatt · 1843-10-28 · 43 (28.10.1843) · p. Seite 172

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1843
Issue
43 (28.10.1843)
Date
1843-10-28
Page
Seite 172 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/8620046-8635247-8637362--361-8620333
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

172 Fanatismus getrübten, da es nur wenige andre bei christlichen Autoren jener Zeit giebt. Da gerade diese Seite der Darstellung uns fehlt und für die jüdischen Leser sowie für den jüdischen Geschichtsschreiber von Interesse sein muß, so habe ich mich entschlossen, das über Juden gesagte hier auszuziehen und zusammenstellen, mit der Aufforderung, daß Jeder, der tiefer in diesen Gegenstand einzugehen beabsichtigt oder den welthistorischen Zusammenhang begreifen will, das Werk selbst sich anschaffe und in demselben Nachlese. Hier mögen nun die Auszüge folgen, mic einigen flüchtigen Bemerkungen, wie sie sich zufällig darbieten, und der geneigte Leser möge dieser Mittheilungen über das ergreifendste Trauerspiel der jüdischen Geschichte in der Zerstreuung seine Aufmerksamkeit schenken. * * ♦ Es ist schmerzlich, sich der dunkeln Seite eines Gemäldes zuzuwenden, und sie als durch einen unedlen Geist gedoren, so darsiellen zu müffen, daß sie einen der größten Mißbräuche schildern, die jemals die Menschheit entwürdigt hat. Ich meine die Inquisition, eine Stiftung, die, wahrscheinlich mehr als eine andere, dazu beigetragen hat, den erhabenen Cbarakter des alten Spaniens zu erniedrigen, und welche den Feucrbrand der Glaubenswuth in diese lieblichen Gegenden geschleudert hat, die von der Natur zum Wohn: sitze der Fröhlichkeit und des Vergnügens bestimmt zu sein scheinen. — Bei dem jetzigen freiern Stand der Bildung blicken wir mit Widerwillen auf jedes menschliche Wesen, es stehe noch so hoch, das die cheiligen Rechte des Gewissens, das unveräußerliche Gut jedes Menschen, antastet. Wir fühlen, daß die geistlichen Angelegenheiten eines Jeden ihm allein, als am meisten dabei betheiligt, überlassen bleiben müssen, in so weit nicht darauf durch Gründe oder freundliche Ermahnung eingewirkt werden kann; daß der Gedanke zu irgend einer besondern Glaubenslehre zu zwingen, ein eben so unsinniger als gottloser Jrrthum ist, und statt diejenigen zum Schandpfahl oder Galgen zu verurtkeilen, die mit Verachtung persönlichen Vortheils und im Angesichte der Gefahr, auf ihren gewissenhaften Meinungen fest beharren, sollten wtc lieber dem Geiste des Alterthums zu folgen geneigt sein, der ihnen zum Andenken an Beweise so hoher Tugendäußerungen Altäre und Bildsäulen errichtet haben würde. Doch obgleich diese Wahrheiten so allgemein anerkannt sind, daß sie vielmehr den Namen von Gemeinplätzen verdienen, ist die Welt doch erst langsam, sehr langsam, nach manchen Jahrhunderten unaussprechlichen Druckes und Elendes, zu ihnen gelangt. — Handlungen der Unduldsamkeit begegnet man seit der frühesten Zeit, wo das Christenthum Staatsreligion im römischen Reiche wurde Doch sie schienen nicht eher von einem innerlich geordneten Verfolgungsplane auszugehen, als bis die hierarchische Gewalt zu einer beträchtlichen Höhe angewachsen war. Die Päpste, welche geistliche Huldigung Von der ganzen Christenbeit forderten, betrachteten Ketzereien Verantwortlicher Verleger C. L. Fritzsche in Leipzig. als Hochverrath an ihnen selbst, der als solcher alle diejenigen Strafen verdiene, welche Landesherren auf dieses in ihren Augen unverzeihliche Vergehen gesetzt hatten. Die Kreuzzüge, die zu Anfang des 13. Jahrhunderts so heftig in den südlichen Landschaften Frankreichs wücheten, deren Bewohner ausrotteten und die schönen Vlüthen der Bildung zerstörten, die nach dem langen Winter der Lehnsherrschaft emporgekeimt waren, öffneten der Inquisition den Weg, und auf den Trümmern dieses einst glücklichen Landes war es, wo die blutigen Altäre dieses Gerichtshofes zuerst errichtet worden. Nach verschiedenen Abänderungen, wurde das Amt, d'e Ketzerei zu entdecken und zu bestrafen, ausschließlich den Dominikanermönchen übertragen, und 1233 unter der Herrschaft Ludwigs des Heiligen und der päpstlichen Regierung Gregors des IX. wurde endlich ein Gesetzbuch zur Nichtschnür ihres Verfahrens entworfen. Nachdem der Gerichts- Hof nach und nach in Deutschland und Italien Eingang gefunden, wurde er in Aragonien eingeführt, wo im Jahre 1342 noch mehre von den Rachsverfammlungen von Tarragona getroffenen Anordnungen auf den Grund von 1233 hinzukamen, die man eigentlich als die ursprünglichen Verhaltungsregeln des heiligen Amtes in Spanien betrachten kann. Diese alte Inquisition, wie sie genannt wird, hatte die nämlichen gehässigen Eigenthümlichkeitcn in ihren Grundzügen, wie die neuere; dieselbe undurchdringliche Heimlichkeit in ihrem Verfahren, dieselben hinterlistigen Arten der Anklagen, eine ähnliche Anwendung der Folter und ähnliche der Missethäter. Eine Art von Handbuch, verfaßt von Eymerich, einem aragonesischen Ketzercichter aus dem vierzehnten Jahrhundert, zur Unterweisung der Richter des he!- ligen Amtes, schreibt alle jene Formen zweideutiger Verhörsftagen vor, durch welche man das unvorbereitete und vielleicht unschuldige Schlachtopfer überlisten könne. Die Grundsätze, worauf die alte Inquisition beruhete, sind der Gerechtigkeit nicht weniger widerstrebend, als die, wonach die neuere sich richtet, obgleich die erstere allerdings viel weniger weitläufig in ihrer Wirksamkeit gewesen ist. Der Arm der Verfolgung traf indeß, besonders im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert, schwer genug die Unglücklichen Albingenser, die wegen ihrer Nähe von Aragonien und der Provence, und wegen ihrer politischen Beziehung zu diesen Ländern, in dem ersteren Königreiche zahlreich geworden waren. Die Verfolgung scheint sich indeß besonders auf diese unglückliche Sekte beschrenkt zu haben, und es liegt kein Beweis vor, daß das heilige Amt, ungeachtet der päpstlichen hierauf bezüglichen Breves, in Aragonien vor der Regierung Jsabella's, völlig eingerichtet worden fei. Vielleicht kann dies der geringen Zahl von Ketzern in diesem Königreiche zugeschrieben werden. (Fortsetzung folgt.) Druck von I. H. Nagel in Leipzig.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.