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Sabbath-Blatt · 1843-10-09 · 40 (9.10.1843) · p. Seite 160

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1843
Issue
40 (9.10.1843)
Date
1843-10-09
Page
Seite 160 (sequence 4)
Language
German
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160 eines Staatsbürgers zu erfüllen'); ein Faktum, entscheidend auch für diejenigen, welche mehr als die Natur der Dinge, menschliche Autorität berücksichtigen." ״Vor Allem wurde übersehen, daß, wenn nicht das christliche Gebot, wenn nicht Gerechtigkeit der Gesetzgebungen bewegen konnten, jene Heloten des modernen Staates in den letzteren aufzunehmen, die Staats klugheit dies bewirken mußte. Diese gebot es, sich einer großen Zahl dem Staate Entfremdeter zu entledigen und dafür eine gleich große Zahl nützlicher Staatsbürger zu gewinnen; sie gebot es, dem Naturgesetze zu gehorchen, nach welchem der organische Körper selbst schädliche Elemente, die er nicht auszuwerfen vermag, verarbeiten muß. Kein Staat hatte jemals ungestraft Hunderttausende unter seinen Einwohnern, denen er die Rechte der Bürger vorenthielt, die deshalb, gleich allen Unterdrückten, eng zusammenstehen und Gott im Herzen, einen fremden Staat im Staate bilden; ungestraft am wenigsten dann, wenn diesen Hunderttausenden das Gefühl und die Intelligenz nicht mangeln, um die Gerechtigkeit ihrer Forderung einer Abänderung tief zu empfinden." ״Hier aber, wie überall, schaden die halben Maaßregeln. Es behalt der Jude, dem die Harken Fesseln nur mehr oder weniger, nicht gänzlich abgenommen werden, dem insbesondere die S taa ts b üc g er ehr e in vielfacher Richtung Vorbehalten wird, vollkommen seine frühere isolirte und schädliche Stellung; er behalt sie, aber — der Staatsklug: heit zuwider — mit verstärkten Kräften. Nur der vollständig in den Start aufgenommene Jude verliert die besondere Veranlassung, eng mit seinen Glaubensgenossen zusammmen zu halten und amalgamirt sich dann bald mit dem Volke. Man spricht nicht mehr von holländischen, belgischeu, von französischen, englischen, dänischen Juden, sondern von Holländern, Belgiern, Engländern, Franzosen und Dänen.״ ״Denn auch hier begann es zu tagen." ״ Noch in der Mitte des vorigen Jahrhunderts mußte sich Herd erP mit der entfernten Hoffnung trösten, daß eine Zeit kommen werde, da man in Europa nicht mehr fragen würde, wer Jude oder Ehcist sei; denn auch der Jude werde nach europäischen Gesetzen leben und zum Besten der Staaten beitragen. ״Nur eine barbarische Verfassung^, fahrt er fort, ״hat ihn daran hindern oder seine Fähigkeit schädlich machen können." ״Zwischen diesen Worten und der Gegenwart liegt nicht viel über ein halbes Jahrhundert und man ist in dieser Zeit dem von jenem großen Manne gesteckten Ziele näher gerückt." , ׳ ״Den deutschen Gesetzgebern ging in neuerer Zeit wiederum Preußen voraus; aber wie in so mancher andern Richtung war es Preußens Loos auch hier, in glänzender 1) Vergl. hierüber das Nähere S. 366 flg. des Werkes. 2) Ideen zur Philos. d. Gesch. d. Menschheit. Thl. IV. S. 41. Periode vorauszuschreiten, dann aber hinter den nacheifernden andern deutschen Staaten zurückzubleiben, welche sammtlich mehr oder weniger dem Fortschritte in Betreff der Emancipation der Juden gehuldigt."('׳ ״Das vorliegende Werk ergiebt, wodurch zugleich dessen Titel gerechtfertiget ist, daß in Preußen weder in staatsrecht« licher noch in privatrechtlicher Hinsicht eine alle Juden umfassende Gesetzgebung vorhanden, in dieser Beziehung vielmehr die einzelnen Landeslheile und zwar nicht einmal nach der politischen Landeseintheilung, ihre besondere Verfassung, ihr besonderes Recht haben und deshalb nur von den Verhältnissen der Juden in den einzelnen Landestheilen des Preußischen Staates, nicht von denen des Preußischen Staates gesprochen werden kann." — ״Somit scheint eine Schrift nicht unzeitgemäß, wckche die betreffende Gesetzgebung vollständig und systematisch darstellt, aus der historischen Basis entwickelt, auf welcher fortgebaut wurde, und in staatsrechtlicher Beziehung kritisch beleuchtet." ״In dieser letzteren Rücksicht nennen wir die Schrift eine Revision der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen. Wir haben bei dieser den richterlichen Standpunkt festgehalten und somit an die Gesetze, insbesondere aber an die so große Zahl der Ministerial - Verfügungen, nicht den Maaßstab philosophischer Rechtprincipien gelegt, sondern den der positiven Bundes: und allgemeinen Landesgefetze." ״Wenn wir zum Theil hierbei zu erfreulichen Resultaten gelangten, so war das schmerzliche Gefühl mindestens von der Hoffnung begleitet, daß durch eine solche, den Zusammenhang der gesammten Gesetzgebung im Auge behaltenden, Prüfung dir Aufmerksamkeit des Gesetzgebers möglicherweife auf die ersteren hingeleitet werden könnte." ״Wir enthalten uns einer ausführlichen Darlegung der inner« Organisation und des Zwecks dieser Schrift, da selbige einen Theil des größeren, die Verfassung uyd Verwaltung des Preußischen Staates betreffenden, Werks bildet und wir uns über dieses im Allgemeinen sowohl bei dessen Ankündigung, als in dem Vorworte zum ״PolizestWesen des Preußischen Staats" des Weitern ausgesprochen haben. Es möge daher nur noch darauf hingewiesen werden, daß wir auch bei diesem Thcile von der uns für das ganze Werk vecstatteten Benutzung der an jenem Orte erwähnten Ministerial-Acchive Gebrauch machten." ״W׳r schließen mit dem Wunsche, daß diese Schrift, — eine Darstellung der verschiedenartigsten Gesetzgebungen und daraus entstandenen verschiedenen Verhältnisse, — recht bald eine antiquirte werden möge durch ein Gesetz, welches dem angedeuteten Entwicklungsgänge des Preußischen Staates und den gerechten Forderungen der Zeit gemäß ist; mit dem.Wunsche, daß Preußen seinem hohen Berufe auch in dieser Richtung gehorche!" 3) Vergleiche hierüber die historische Einleitung Abschn. V. Verantwortlicher Verleger C. L. Fritzsche in Leipzig. Druck von I. H. Nagel in Leipzig.

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