Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1843
- Issue
- 27 (8.7.1843)
- Date
- 1843-07-08
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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1843. Diese Aeitschr. erscheint wöchentlich einmal,«, zwar so, daß sie mit der Post zum Sabbath überallhin versandt sein kann. Der Preis für das halbeIahr ist 20 Sgr., ohne Portos Anschlag für Preußen. DiejenigenAbonnenten. welche wünschen, daß ihnen d. Blatt ». der Post in's Haus geschickt wer- Herausgegeben von Dr. Hermann Sommerfeld, israclitischcm Prediger in Elbing. Unter Mitwirkung der DD. I. L. Saalschutz und I. Fürst. de, zahlen dafür 2 Sgr, ü Pf. halbjährlich als festgesetztes Bestellgeld an das Postamt. Me wohllöbl. Postanstalten u. Zeitungs -Expeditionen des Inu. Auslandes nehmen Bestell««- gen an. — Außerdem kann das Sabbath - Bl. auch durch jede Buchhdk. bezogen werden. Sabbath Chukkat, den 8. Juli. חקח Sabbath-Gäbe. Die Parascha des Sabbaths erzählt uns von Ereignissen, welche, wie wir aus der dieser Parascha zugeordneten Haftara ersehen, in späterer Zeit, zwischen den Israeliten und einem andern Volke, den Ammonitern, zu ernsten Erörterungen Veranlassung gaben. Israel schickte nämlich Gesandte zu Sichon, dem Könige der Emoriter, und ließ ihn um friedlichen Durchzug durch sein Land bitten. Alles, was sie verzehrten, selbst das Wasser, das sie brauchen würden, wollten sie bezahlen. Sichon aber begnügte sich nicht damit, dies Gesuch abzuschlagen, sondern er zog den Israeliten mit einem Heere entgegen und, anstatt sich blos innerhalb seiner Grenzen zu halten und sie gegen einen etwaigen Angriff zu schützen, sing er selbst, ohne jeden Grund, einen Krieg an, in dem er vollständig unterlag, so daß Israel alle seine Ländereien, bis an die Grenze der Ammowter in Besitz nahm. 4. B. Mos. Kap. 21. V. 21. ff. Widerrechtlicher Weise wollten nun 300 Jahre später die Ammoniter Ansprüche auf jene Lander geltend machen. Die Israeliten versuchten es zuerst, sie friedlich von ihrem Unrechte zu überzeugen; da dies aber nicht gelang, traten sie ihnen mit den Waffen entgegen und besiegten sie vollständig. Richter Kap. 11. Faßt man das ganze Benehmen Israels bei dieser Gelegenheit ins Auge, so wird man gern gesteh'n, daß sich ein hoher Sinn für Recht und Rechtlichkeit dabei aussprach. Vollkommen im Besitze der Mittel, durch einen siegreichen Krieg die Ansprüche der Feinde zu Schanden zu 2 10 שבת. Taininus, 5603. machen, zogen sie es doch vor, zuerst Worte des Friedens zu versuchen, und ihr Recht auf eine klare Weise darzuthun. Dieser rechtliche Sinn zeigt sich auch sonst noch häufig in der israelitischen Geschichte. Stets blieben die Forderungen des Völkerrechts dem Volke heilig, einmal geschloffene Wertrage wurden streng gehalten, und von ihrer gewissenhaften Treue gegen ihren Fürsten, selbst gegen heidnische, haben die Israeliten viele rühmliche, ja glänzende Beweise in alter und neuerer Zeit gegeben. Auch lassen die Gesetze der heiligen Schrift in dieser Hinsicht Nichts zu wünschen übrig. Redlichkeit, Rechtfchaffenheit, Wahrhaftigkeit in allen erdenklichen Beziehungen des Lebens werden als göttliche Vorschriften der Gesammtheit und dem Einzelnen eingescharft. Redlichkeit in allem Handel und bürgerlichem Verkehr. Jede Art von Betrug, von Täuschung, von Uebervortheilung des Nächsten wird als Sünde, nicht nur gegen Menschen, sondern gegen Gott, auf das Strengste untersagt, und in den 10 Grundsätzen, die am Sinai vor dem ganzen Volke offenbart wurden, ist nicht blos unrechtmäßige Aneignung fremden Guts verboten, sondern sogar das innere, geistige Gelüste nach dem, was dem Andern gehört, als Versündigung bezeichnet, die zwar, weil sie nicht zur That wird, durch Menschen nicht gestraft werden kann, für die wir aber in unfern^ Gewissen vor Gott verantwortlich sind: ״ לא תהאוה ,לא החמדbegehre nicht, laß dich nicht gelüsten!" Israel wird also durch seine Geschichte angeregt und durch seine Religion wird es ihm zur heiligen Pflicht gemacht, hohe Rechtschaffenheit und Redlichkeit nicht blos in seinen Handlungen, sondern selbst, in seinen gebeimsten Ge- 27