Mannheim
Compact Memory

Sabbath-Blatt · 1842-11-26 · 22 (26.11.1842) · p. Seite 90

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1842
Issue
22 (26.11.1842)
Date
1842-11-26
Page
Seite 90 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/8620046-8635248-8636232--120-8620241
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

90 lachen oder beklagen. Je nach der Art ihrer Auffassung influirt ihre Ansicht auf die Gesetzgebung, besonders auf Len Theil, welcher Schulunterricht und Cultus bestimmt. Der Eine fordert strenge Symbolik als Mittel zum religiosen Leben; der Andere fordert dieselbe als Brücke zum Christenthume; der Dritte will sie gänzlich zerstört wissen, weil sie den Geist verdrehe; der Vierte, weit sie überhaupt eine nationale Abschließung enthalte. Auf diese Weise werden die Juden in der Idee der Christen gleichsam von außen her zu Secten umgeformt, hätten sie den verschiedenen publicistischen Vorschlägen sich fügen müssen, so wären in der LHat die mannigfachsten Formen bereits da; wie sich denn gegenwärtig eine in Südderuschland durch hierarchische Zwangsmaßregeln zu gestalten im Begriff ist. . Einen weit schlimmem Eindruck macht die ro he Äußerlichkeit vieler Juden, welche im lediglich gewerblichen Streben mehr den Pol iz eibeamten bekannt werden. Hier erscheint das Judenthum fast nur als ein Zweig des niedern Handelns, Hausirens und Trödelns, ohne alle Beziehung auf Religion oder Lebensgrundsätze, und die Aufmerksamkeit der Beamten ist fortwährend auf die Jnnehaltung gesetzlicher Vorschriften, Verhütung und Bestrafung der Contraventionen und Beobachtung aller in den Verhandlungen über Ansiedelung und Zügigkeit vorkommenden Rücksichten, so wie auf Beschwerden über Concurrenz, Gesetzumgehungen und Vergehen gerichtet. Unterdessen sind aber die ruhigen, steißigen Bürger, und noch weit mehr die stillern, gewissenhaften Lehrer und Gemeindebeamten, so auch jeder großartig wirkende Geschäftsunternehmer, der Beobachtung der Polizei entrückt, weil sie deren nicht bedürfen und mit ihr nur bei allgemeinen, meist schnell abgethanen Pflichtleistungen in Berührung kommen. Jene also, welche die meiste Mühe ansprechen und gewöhnlich auch alle Geistesgewandtheit aufbieten, um sich Vortheil anzueignen oder Strafen zu entgehen, sind allen Polizei- und untern Regierungsbehörden die R e- Präsentanten der Gesammtheit, und folglich richtet sich das Votum derselben bei gesetzlichen Fragen nach den in ihrer Amtsthätigkeit gemachten Erfahrungen. Wie sehr aber solche llrrheile einseitig ausfallen müssen, liegt wohl am Tage, und wir könnten Beispiele anführen, Laß die gewissenhaften Staatsmänner nach vieljähriger Befangenheit endlich selbst eingesehen haben, wie ungerecht es wäre, eine Religionspartei als solche nach einem Theilo verwahrloster, durch die schlechten Anordnungen früherer Zeiten in die traurigsten Lebensverhältnisse hineingezwäng- 1er Individuen behandeln zu wollen. Viele Staatsmänner glauben andrerseits ihre Sachkenntniß aus dem Leben selbst schöpfen zu müssen, und suchen daher eine nähere Einsicht zu erlangen, indem sie einzelne hervortretende, charakteristisch scheinende Jndividualitäten betrachten. Leider finden wir hier dasselbe Übel, und zwar in weit größerm Maße und weit eher zur Erzeugung grober Mißverständnisse hinsichtlich des moralischen Zustandes der Juden geeignet. Was sie nämlich für hervorragend und charakteristisch ansehen, das ist meistentheils die Ausartung, welche sich geltend machen will. Einige erklären für die erste Eigenthümlichkeit der Juden jene, den geschäftigen Händlern eigenthümliche Andringlichkeit, welche, alle socialen Anstände überschreitend, um eines Bissen Brotes willen ausdauert, bis sie ihren Zweck erreicht» und dadurch allen ruhigern Geschäftsführern verhaßt wird; dennoch wird die Gesetzgebung gleichsam um Veschützung des geregelten Geschäftsbetriebes gegen diese Verderbniß an» gesprochen. Andere, denen der eitele Luxus reicherer Familien näher steht, glauben wahrzunehmen, daß in Lea jütischen Gemeinden das ganze bewegliche Vermögen des Staates sich befinde, und suchen die Ursachen des unverhaltnißmäßrgen Erwerbes in der Unrechtmäßigkeit, wozu die früher gestatteten Wucherprivilegien leicht Berechnungen an die Hand geben. Die schiefe Stellung der socialen Bildung mancher solcher Familien, welche öfters einen weil über ihnen stehenden Umgang ambitioniren und dadurch der Satyrs anheimfallen, verstärkt die unvortheilhafte Meinung, und so treten Elemente in die Gesetzgebungen nütz ein, denen gar kein Einfluß gebührt. Noch obenein ist der Jrrthum handgreiflich; denn trotz des Reichthums einzelner Familien sind die Juden durchschnittlich sehr arm. Nur die Gestattung bürgerlicher Gewerbe hat in neuerer Zeit den Mittelstand etwas gefördert. Aber die Fortschritte des Wohlstandes dürften wohl kein Moment enthalten, welches der Gesetzgebung insinuiren möchte, hemmend einzuschreiten; ist ja doch Wohlstand die Hauptkrast des Staates und die Quelle bürgerlicher Gesittung. Denn weder die Lykurgische, noch die St. Simonistische Gleichheit und Anspruchslosigkeit hat sich bewährt. — * Es giebt andere Staatsmänner, die nur nebenher jü» dische Zustände kennen lernen, je nachdem halbgebildete Gecken, um ihre Brosamen selbsterworbener Kenntnisse zur Schau zu tragen, in ihre Nähe dringen und ihnen einen sehr dürftigen Begriff von dem geistigen BildungLgange der Juden mittheilen; oder je nachdem sie einerseits glänzenden Aufwand, andererseits zerlumpte Bettelei vor sich sehen; oder aus oberflächlichen Zeitschriften, aus übereilten, oft mit Witz oder Galle übertünchten Charakteristiken, aus zusammengerafften fragmentarischen Auszügen, aus publicistischen Deklamationen, aus Reise- und Postwagen- Unterhaltungen .... ihre Erfahrungen schöpfen, — kurz — es fehlt an wahrhafter, umsichtiger, vollständiger Sachkünde. Wer aber mit Gewissenhaftigkeit zu Werke geht, entschlägt sich gern solcher Einseitigkeit, um nach gman ermittelter Kenntniß des Gegenstandes und iusbesondere des Einflusses der Gesetzgebung auf sein« bisherige und zukünftige Gestaltung seine Stimme abzugeben. Daher ist die oben berührte Maßregel eine höchst weise und auf jeden Fall von heilsamer Wirkung, wenn sie ganz i\n Geiste des erhabenen Monarchen Lurchgeführt wird, wft man von der allgemeinen Liebe zur Gerechtigkeit erwarten darf." Druck und Verlag von Neumann-Hartmann in Elbing.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.