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Sabbath-Blatt · 1842-07-30 · 5 (30.7.1842) · p. Seite 20

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Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1842
Issue
5 (30.7.1842)
Date
1842-07-30
Page
Seite 20 (sequence 4)
Language
German
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20 §. 31. In Ansehung der Begräbnißplätze der Synagvgen-Gemeinden kommen die allgemeinen Vorschriften über die Kirchhöfe zur Anwendung. §. 32. In allen den Fällen, in welchen die in diesen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen unvollständig oder zweifelhaft scheinen möchten, soll nach den allgemeinen Landesgesetzen verfahren werden. sMan wird diesem gedrängten Gesetzesvorschlage, von dessen Verfasser wir mit größter Achtung scheiden, Gediegenheit und Wohlüberlegthcit nicht absprechen, um so mehr schien es uns Psticht, vollständiger auf denselben einzugehen und Einiges unbestimmter Gelassene näher zu beleuchten, da bei so wichtigen Fragen Nichts übersehen und Nichts übereilt werden darf. 8 — z. Als Gegenwort auf die, in Breslau von einem Ungenannten erschienene, interessante und vielgelesene Schrift: »Die gegenwärtig beabsichtigte Umgestaltung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Preußen," hat Hr. Th. Brand einige Bogen: »Die Judenfrage in Preußen" veröffentlicht, deren Hauptidee folgende ist: Ihr Juden nennt Preußen euer Vaterland, ihr wollt in demselben Ämter bekleiden, aber mit welchem Rechte? Treibt ihr die niedriger» Volksbeschäftigungen, die Arbeit des Bauern, des Fuhrmannes, des Fabrikarbeiters, deö Handwerkers, des Kloakenreinigers? Habt ihr Lasten getragen, Verlangen nach körperlicher Arbeit in euch verspürt? Und wie wollt ihr nun Professoren und Räthe werden? Ihr könnet, wollet und (eure Religion verbietets euch) dürft nicht arbeiten. Ihr behauptet, keinen eignen Staat gründen zu wollen, das dürft ihr gar nicht erst sagen, denn wie könntet ihr einen Staat gründen, da ihr nicht arbeiten wollt? — Einer Widerlegung bedarf wohl diese Schrift nicht, weder für das größere Publikum, noch auch für den Verfasser selbst. Seine Unwissenheit müßte so groß seyn, als seine leidenschaftliche Lieblosigkeit, wenn ihm der Umstand unbekannt wäre, daß die Israeliten in der Thal ‘ einmal einen Staat gegründet haben, in welchem sie anderthalb Jahrtausende hindurch alle jene Arbeiten verrichteten-, daß sie von Hause aus also wohl zur Arbeit gewöhnt seyerr, daß das Volk in Palästina sich namentlich mit Landbau beschäftigte, und daß der Fleiß erstaunenswerth ist, mit welchem selbst nackte Felsen in Wein- und Öhlberge verwandelt wurden. Der Verfasser weiß es auch gewiß, daß bei einer Masse, die 18 hundert Jahre von allem Grundbesitze ausgeschlossen war, sich nicht so rasch ein Bauernstand bilden kann, daß aber sonst, wo die Örtlichkeiten dies begünstigen, viele der niedrigsten Volksarbeiten von ihnen gethan werden, daß es auch unter ihnen Lastträger, Fuhrleute und namentlich sehr viele Handwerker gebe, und daß man längst von Der Idee zurückgekommen, daß es denselben an Neigung oder Körperstärke zur Thätigkeit fehle, wie dies auch von Hrn. vr. G. I. Hoffmann eingestanden wird. (»Als herumziehende Krämer, belastet mit schweren Packen, und als Frachtfuhrleute zeigen die Juden eine Ausdauer in Wind und Wetter, und eine Unermüdlichkeit bei geringer Kost und deshalb schwächlichem Körperbau, wogegen der Vorwurf einer Abneigung vor schweren körperlichen Arbeiten durchaus nicht aufkommeu kann." Zur Judenfrage. S. 23. Wir werden diese Schrift noch ausführlicher besprechen.) Hr. Brand, Der selbst wahrscheinlich doch auch keine jener Arbeiten verrichtet, und doch keine seiner bürgerlichen Ansprüche würde fallen lassen, glaubt auch gewiß nicht, daß ein Jude für den andern hierbei die Verantwortlichkeit übernehmen kann, daß z. B. der Gelehrte, der Künstler nicht die Früchte seines angestrengten Fleißes, seiner Nachtwachen genießen solle, weil ein anderer, ihm ganz fremder Jude mit einem Waarcnpack geht, anstatt Kornsäcke zu tragen. Sonst müßte auch etwa dem Adel jede höhere bürgerliche Stellung versagt werden, weil man ihn in der That am wenigsten bei jenen nieder» Beschäftigungen findet. Unter Anderm meint der Verfasser, daß, wenn die Juden etwa plötzlich aus Schlesien verschwänden, die christliche Bevölkerung wohl würde bestehen können, wenn aber letztere verschwände, so würden die Juden (ohne Volksarbeit) nicht bestehen können. Dies »Können" und »Nicht-Können" bilde »die jüdische Frage". Diese Seite der Frage findet schon in der obigen Erinnerung aus der alten, vorchristlichen Geschichte der Israeliten ihre Erledigung, auch weiß es der Verf. zuverlässig, daß das Volk nicht bloß dort ist, und die »inner» Volksangelegenheiten" sich nicht nur um das drehen, wobei (siehe S. 21) »die seidenen Handschuhe ausgezogen werden müssen". Auch Kaufleute gehören zum Volke, der Handel (von dem man gestehen muß, daß die Israelitischen Kaufleute ihn in seinen großartigsten Interessen begriffen haben und mit Glück vertreten) bildet bekanntlich einen der wichtigsten Zweige der Staatsökonomie, und der Verf. kann sich für überzeugt halten, daß, wenn z. B. alle Jüdischen Kaufleute plötzlich aus Breslau verschwänden, dies für den Wohlstand und die Betriebsamkeit der Stadt ein Schlag wäre, von dem sie sich schwer erholen würde. Besonders interessant ist uns aber die zuletzt angeführtparadoxe Idee darum gewesen, weil sie sich schon in einer Schrift des Altonaer Advokaten Witt findet, der in dem lesenswerthen Schriftchen: »Der neue Judenfresser" (von Christern) genügend widerlegt worden ist. 8—z. Bei Reumann-Hartinann in Elbing sind zu haben: Formulare zu Vollmachten in Prozeß-Angelegenheiten unter 50 E — ä 1 Sfyr. Formulare zu Mieths - Contracten k 2 Quittungsbücher über gezahlte Mische ä2^: Geldgewichts - Tabellen ä 2 S’gr. Boston-Tabellen a 1 <%?. Druck und Verlag von Reumann-Hartmann in Elbing.

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