Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1842
- Issue
- 3 (16.7.1842)
- Date
- 1842-07-16
- Page
- Seite 12 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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12 genblicke des Lebens fie mit diesem Manne zusammenführen, werden die in der Jugend durch seinen Unterricht empfangenen Eindrücke von Neuem lebendig werden und um so tiefer nachwirken. , Gegencheils kann nichts schädlicher wirken, als wenn etwa, bei der gewiß unnöthigen Trennung beider Ämter, die Männer, welche sie verwalten, verschiedene religiöse Ansichten haben, welches doch leicht kommen kann, wo denn die Wirksamkeit des Einen, der des Andern nur schaden und dieselbe gewissermaßen aufheben muß. Es wäre ferner jedenfalls gut gewesen, wenn der Verf. sich etwa in einer Anmerkung deutlich darüber ausgesprochen hätte, was er unter einer Religions-Schule versiehe und, in Rücksicht des §. 29, welchen Wirkungskreis er derselben zutheile. Da die Israelitische Jugend fast überall die öffentlichen Schulanstalten besucht, so kann natürlich unter Religions-Schule nur eine Veranstaltung verstanden werden, die die männliche sowohl als weibliche Jugend, je nur für einige wöchentliche Stunden in Anspruch nimmt, in denen der eigentliche Religions- und Confirmanden-Unterricht ertheilt wird. Aus diesem Unterrichte sollen die Mädchen etwa im 16ten Jahre, (wie dies in Königsberg und Elbing der Fall ist) entlassen werden, er soll die Knaben und Jünglinge (als Ersatz für den Unterricht, der in den öffentlichen christlichen Schulen und Gymnasien „ertheilt wird), auch nach der Einsegnung, bis zum Übergänge zur Universität oder zu einem andern Lebensberufe begleiten. Was man Religions-Schule nennt, wird also zwar aus mehreren Abtheilungen bestehen, aber für jede den Prediger doch nur in einzelnen Stunden in Anspruch nehmen. Allenfalls kann auch für den Hebräischen Unterricht (dessen Zweck hier das Verständniß der Bibel und der Gebete ist) ein Hülfslehrer, wie in Königsberg, mit zugezogen werden. Diese verschiedenen Bemerkungen werden im Folgenden noch ihre nähere Anwendung erleiden. Außer dem Prediger und Rabbiner müßten im § vielleicht noch der Vorbeter, auch wohl der Schächter ausdrücklich erwähnt werden, da die wirkliche Nothwendig- ' keit dieser Beamten gesetzlich feststehen muß, wo die Gemeinde sich, wie eS bereits vorgekommen, veranlaßt sieht, für diese Ämter Ausländer zu berufen, für welche dann das Staatsbürgerrecht erst nachzusuchen ist. Ref.j. §♦ 21. In jeder Gemeinde soll in der Regel nur Eine Synagoge sein, und nur in dieser Einen Synagoge darf ein gemeinschaftlicher Gottesdienst stattfinden. Wenn es jedoch die Anzahl der Gemeinde nöthig macht, sollen für den öffentlichen Gottesdienst mehrere Synagogen in der Gemeinde bestehen können. Privatzusammenkünfte aber zur Andachtsübung sind nur auf besondere Genehmigung des Cultuö-Ministeriums zulässig. sVon der letztern Beschränkung scheint wohl wenigstens der Fall eine Ausnahme leiden zu müssen, wo, mit Genehmigung der Gemeinde oder des Vorstandes, in dem Hause eines Gestorbenen Privat-Gottesdienst gehalten wird. R ef.j §. 22. Zur Leitung sämmtlicher Gemeinde-Angelegenheiten wird aus den Mitgliedern der Gemeinde ein Gemeinde-Vorstand gewählt. §. 23. Die nähere Bestimmung über die Art Gemeinde-Verwaltung, über Classifikation der Beiträge, über Wahl, Besoldung und Pflichten der Gemeinde-Veanlten u. s. w. bleibt den von der Gemeinde zu entwerfenden und von der Regierung zu bestätigenden Statuten Vorbehalten. (Fortsetzung folgt.) Literarische Werke, die entweder dem vr. Saalschutz in Königsberg, oder dem Herausgeber in Elbing portofrei zugesendet werden, sollen in diesen Blättern bald zur Anzeige kommen. Kurze Bericht? über wichtige Ereignisse und Anstalten in Israelitischen Gemeinden, namentlich auch unserer Provinz, werden, wenn sie sich aller verletzenden Persönlichkeiten enthalten, willkommen seyn. Elbing. Die Redaction. Hm Verlage des Unterzeichneten ist erschienen: Vas Leben der Patriarchen. Erbauungskchrikt kür gebildete Israeliten von vr. Hermann Sommerfeld, Prediger bei der Jfr. Gemeinde zu Elbing. Preis fflZ Diese von dem Herrn Verfasser mit ganz besonderer Liebe bearbeitete Schrift eignet sich ihres vortrefflichen Inhalts wegen M Erbauung in einsamen ruhigen Stunden und im häuslichen Familienkreise, sowie;um Uorleten in israelitischen Schulen, und in Absicht auf ihr gefälliges Aenßere ist dieselbe zu, empfehlen als ein passendes Festgefchenk für Jünglinge unh Jungfrauen an Neujahrs-, Geburts- und ConfirmationS-Tagen und bei sonstigen festlichen Gelegenheiten. Dieses Werk, welches in keiner gebildeten Familie fehlen sollte, ist durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes zu beziehen. Neumann-Hartmann in Elbing. Bestellungen auf das »Sabbath-Blatt" werden von allen Post - Anstalten und Zcitungs - Expeditionen des Jn- und Auslandes fortwährend angenommen und die bereits erschienenen Nummern nachgelieferk. Druck und Verlag von Neumann-Hartmann in Elbing.