Mannheim
Compact Memory

Sabbath-Blatt · 1842-07-02 · 1 (2.7.1842) · p. Seite 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1842
Issue
1 (2.7.1842)
Date
1842-07-02
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/8620046-8635248-8635246--013-8620155
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

4 und jeden rohen Zwang vollkommen gesichert und ihrem natürlich menschlichen Gefühle Rücksicht und Schonung gewährt. Sodann erst, wenn sie ihm noch wirklich gefiel, konnte ihr Herr sie zur Gattinn nehmen. Natürlich stand es ihm nachher, wie bei der israelitischen Gattinn, so auch hier frei, sich wieder von ihr zu trennen, aber sie war dann auch eine Freie, er mußte sie ziehen lassen, wohin sie wollte, und weder durfte er sie weiter zum Sklavendienste gebrauchen, noch auch sie einem Andern verkaufen, sondern sie war (gleichwie die geschiedene Zsraclitinn) vollkommne Hcrrinn ihres Willens. 5. Mos. 21, 10 ff. (Schluß folgt.) * Literatur. Entwurk zu einer zeitgemälscn Herkakümg der 2uden in preutsen. I. Äbtheilung. Historische Einleitung. II. Äbtheil. Gesetzentwurf. Äreslau, bei G. Ph. Averhoy. 1842. Die erste Abtheilung dieser zeitgemäßen und dankenswerthen Schrift giebt, mit genauer Anführung der bezüglichen Gesetzstellen, eine Übersicht des mannigfachen gesetzlichen Verhältnisses der Israeliten in den verschiedenen Provinzen des Preußischen Vaterlandes, zur Beantwortung der Frage: »Was ist der Grund des bisherigen Mißlingens aller legislativen Versuche für eine allgemeine Preußische Judenverfassung?" Wir kennen Alle diejenigen, welche eine klare Einsicht in die Verhältnisse der Gegenwart gewinnen wollen, nur dringend auffordern, sich mit dem interessanten Gesammt-Juhalte dieser ersten Abtheilung selbst bekannt zu machen, aus welchem es unzulässig erscheint, hier einzelne Auszüge zu geben. Nicht minder beachtungswerth ist die zweite Abtheilung, welche sich mit der Frage beschäftiget: »Auf welch e Weise ließe sich eine allgemeine Juden- Verfassung in Preußen Herstellen?" und schließlich einen »Gesetzentwurf" mittheilt, welcher einer künftigen Feststellung der wesentlichen Verhältnisse der Israeliten in Preußen zu Grunde zu legen wäre. Dieser »Gesetzentwurf", der wegen seiner Kürze und Einfachheit nur zu loben ist, und mit dessen Vorschlägen wir uns im Allgemeinen einverstanden erklären, enthält zwei Abschnitte. Der erste handelt »von den bürgerlichen Verhältnissen der Juden", der zweite: »von den kirchlichen Verhältnissen der Juden". Diesen zweiten Abschnitt, als besonders in den Betrachtungskreis dieser Blätter gehörig, werden wir in einer der nächsten Nummern wittheilen und mit einigen Bemerkungen begleiten. Literarische Werke, die entweder dem Dr. Saalschutz in Königsberg, oder dem Herausgeber in Elbing portofrei zugesendet werden, sollen in diesen Blättern bald zur Anzeige kommen. Kurze Berichte über wichtige Ereignisse und Anstalten in Israelitischen Gemeinden, namentlich auch unserer Provinz, werden, wenn sie sich aller verletzenden Persönlichkeiten enthalten, willkommen seyn. Elbing, im Juni 1812. Die Redaction. Zur gckäUigm Äcachtung. Lettellungeu aus diese ZeitschnÜ, welche wöchentlich einmal erscheint und Kur; vor jedem Sabbathe ausgegeben wird, werden fortwährend angenommen. Der Pränumerations-Preis beträgt vierteljährlich 10 Sgr., halbjährlich 20 Sgr., jährlich 1 Athlr. 10 §gr. . Auswärtige belieben ihre Settellungen gekälligft bei den Wohllöbl. Pott-Anstalten des In- und Auslandes zu machen, von welchen das Statt kür das Inland zu obigem Preise — ohne Porto - Zuschlag — besorgt wird. Annoncen, deren Ausnahme nur mit 1 Sgr. kur die gespaltene Zeile aus Petit-Schritt oder deren Raum berechnet wird, bitte ich mir portofrei zugehen zu takten. Reumann - Hartmann. Druck und Verlag von Neumann-Hartmann in Elbing.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.