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Sabbath-Blatt · 1843-04-08 · 14 (8.4.1843) · p. Seite 56

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Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1843
Issue
14 (8.4.1843)
Date
1843-04-08
Page
Seite 56 (sequence 4)
Language
German
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56 als freier, christlicher Bürger, so ohne Unterschied der Mittel dem Zwecke auf Len Leib gehen darf, wie das der Unfreie, unbürgerliche, unchristliche, wenig wählerische Jude allerdings thut, — sondern ein Mißtrauen in die eigenen Kräfte. Aber warum beschränkt man denn Len Juden auf ein so ganz kleines Gebiet, wo er zuletzt gezwungener Weise so routinirt wird, daß er den Christen den Rang ablauft? Würden sich die letzteren, wenn sie als halbe Schutzverwandte in einem jüdischen Staate lebten, in ihrem Handel und Wandel eben so decimirt, wie sie jetzt decimiren, ohne bürgerliche Ehre und Achtung lebten, würden La die Christen sich nicht in derselben Lage befin- Len, wie Las Volk Gottes? Wenn nicht im Anhäufen des Mammons, ohne dessen Besitz der älteste-Stammbaum nur zum Feigenbaums des Timon wird, woran sich die Athener aufhingen (daher denn auch Timon's Einladung, sich in Zeilen an besagtem Baume aufzuknüpfen, ehe er ihn weghauen lasse, eine eben so humane als patriotischeoaptatio benevolentiae war), worin sollen denn die Juden einen Trost finden dafür, daß man sie zwingt, sich bürgerlich todt zu stellen? Rothschild, dieses Generalleih- Haus der ganzen Welt, wie ihn eine Carikatur dieser Lage Darstellte, hätte freilich für seine deutschen Glaubensgenossen mehr thun können und sollen, als er gethan hat, mehr als die Wiener Congreßakte, welche hier in der Wirklichkeit nur als der Schatten von dem erscheint, was sie festsetzt. Denn wenn Art. 16. besagt, man werde berathen-, wie auf eine möglichst übereinstimmende Weise die bürgerliche Verbesserung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland zu bewirken sei und wie insonderheit״denselben der Genuß der bürgerlichen Rechte gegen die Übernähme aller Bürgerpflichten in den Bundesstaaten verschafft und gesichert werden könne — so haben die Juden nunmehro ein verjährtes Anrecht auf die Ausführung dieses ebenso klaren als bis jetzt unerfüllt gebliebenen Artikels der Bundesakte. Und wenn es zum Schlüsse desselden heißt: -,jedoch werden den Bekennern dieses Glaubens bis dahin die denselben von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhalten/' so hätten die Juden in mehren deutschen Staaten, durch deren spätere Gesetzgebungen sie offenbar schlechter gestellt wurden, als sie vorher gestanden, das Recht, beim Bundestage deshalb Beschwerde zu führen. Ist das nicht geschehen, so liegt darin nur der Beweis, daß solche Beschwerden in Frankfurt erfolglos blieben. Die Lage der Israeliten unter den 38 verschiedenen Souveränitäten ist eine höchst verschiedene. Völlig politische Gleichstellung mit den Christen genießen sie nur in Würtemberg. Anderwärts braucht man das Liebe -- Nach und Nach " als Parole, die der christliche Patriot dem andern mit Der reservatio mentalis in's Ohr sagt: --so wenig als möglich." Es giebt aber Dinge in der Welt, die mit einem Striche gleichzeitig beseitigt werden müssen, soll die Zukunft nicht saure Früchte aus ihnen hervortreiben. Die so viel ventilirts, philosophisch, religiös, staatsrechtlich, sozial durchgekerbte Judenfr'age gehört ganz besonders hierher." Nach einigen Reden wider die Emanzipation sprach v. Thielau: Man sieht heute wieder, sagte er: -- daß eS nicht an Gründen fehlt, um Vorurtheile oder Privaiinteressen zu vertheidigen. Die Verweigerung der geforderten Bedingungen für jetzt und das Hinausschieben ihrer Ge- Währung, kommen ihm vor, als wenn man zu einem Hungrigen, der um Brod bittet, sagt, ja ich möchte dir es wohl gern geben, aber fürchte, Lu verdirbst dir Len Magen. Das Gesetz vom 16. August 1838 ist die Barriere, die dem Israeliten verwehrt, die Hand nach den bereits zugesicherten Freiheiten auszustrecken und wenn dis Juden noch immer zum Schacher flüchten, so ist das natürlich, es ist ihr Nahrungszweig, es ist die Folge Dieser Ausnahmsgesetze. Aus etwas Halbem kann nichts Ganzes werden. Die Juden erhalten Titel von der Regierung aber keine Rechte vom Volke, sollen sie diese erst durch Tugenden verdienen, so heißt das, sie schwimmen heißen, aber nicht ins Wasser gehen." (Dresden.^ Am 10. Sept. 1829 wurde von achtbaren Männern der Judengemeinde zu Dresden zum An- Lenken an den Plnloiophen Mendelssohn der Mendelssohnverein gestiftet, welcher zum Zwecke hat, die Erlernung von Künsten und Handwerken zu fördern und zu unterstützen. Trotz der Kleinheit der Gemeinde wurde dennoch seit der Stiftung des Vereins bis zum Schlüsse des Iahres 1842 der Betrag von 1829 Thlrn. 15 Ngr. zur Beförderung nützlicher Thätigkeit bei der hierländifchen isra» elitischen Jugend verwendet, und es sind hiervon namsntlich 1148 Tl)lr. für Erlernung von Handwerken, 490 Thlr. 15 Ngr. zur Unterstützung hilfsbedürftiger Gyninasiaften und Studirender und die übrige Summe für Erlernung bildender Künste und der Mechanik verausgabt worden. Seit 1829 hat dieser Verein 37 Jünglinge unterstützt, wovon 22 als Handwerkslehrlinge aufgednngen wurden, 10 eine freie oder technische Kunst erlernten und 5 den Wissenschaften sich widmeten. Unter den jüdischen Handwerkern Dresdens sind Schneider, Jnstrumeutenmacher, Tischler, Messerschmiede, Buchbinder, Schuhmacher, Korbmacher, Holzbildhauer, Gürtler, Taschner, Tapezierer, Schlosser rc., und man sieht hieraus, daß die Vorwürfe׳ der Unlust zu Handwerken, welche gegen die Juden so oft ausgesprochen werden, ganz ungegründet sind. (Orient.) Nach den neuesten Zählungen beläuft sich die jüdische Bevölkerung Perlins auf fast 7000 Seelen. Druck und Verlag von Neumann-Hartwann in Elbing.

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