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Sabbath-Blatt · 1843-02-04 · 5 (4.2.1843) · p. Seite 20

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Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1843
Issue
5 (4.2.1843)
Date
1843-02-04
Page
Seite 20 (sequence 4)
Language
German
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20 gen, um erst dis Lehre herabzuholen, nicht indem wir über Meere schiffen, um sie aus tiefem Grunde und fernem Lande zu holen, sondern indem wir mit Mund und Herz das üben, «was der Herr von uns verlangt, nämlich Ihn, oen Ewigen zu fürchten, in Seinen Wegen zu wandeln, Ihn zu lieben, Ihm zu dienen mit ganzem Herzen und ganzer Seele, und Seine Gebote und Gesetze zu beachten; (5. V. M. 30, 12, 13; 10, 12); und diese Lehre lernen wir nicht aus, und dieser Schule entwachsen wir nicht für unser Leben; denn kein noch so hohes Menschenalter reichet aus, ״ um die Tiefe der Gotteslehre zu erfassen. ” (Koh. 7, 23,) L e se fr ü ch t e. [$erlin,] Unter den hiesigen Schulseminarien giebt es auch eins für jüdische Schullehrer, das aus einer höheren Classe und mehreren unteren Classen besteht und unter den Ältesten und Vorstehern der Zudenschaft sieht. Es werden in demselben aber nur junge Leute des Inlandes ausgenommen. Der zeitige Direktor der Bildungsanftalt ist Dr. Zunz. Zwölf Seminaristen wird freier Unterricht und Stipendien gewährt. Das Honorar des zahlenden Seminaristen beträgt jährlich 48 Thlr. Ausgenommen werden aber nur gesunde, mit den hinlänglichen Subststenzmitteln versehene Jünglinge, die meistens ein Alter von 15 Jahren und die Berechtigung haben müssen, sich in Berlin aufhalten zu dürfen. Obrigkeitliche und Schulzeugnisse über sittliche Führung, Vorbildung und Anlage zum Lehrfache dürfen ebenfalls nicht fehlen. Verlangt wird bei der Aufnahme für die untern Classen: geläufiges und sinngemäßes Dentschlesen, fehlerfreies Niederschreiben eines Dictandums, nöthige Übung in den vier Species und Bekanntschaft mit den ersten geographischen Begriffen; außerdem Lesen und Verstehen des Pentateuchs und Raschis, das Lesen von Mischnastellen, Übersetzung der täglichen Gebete, Kennen der gewöhnlichen gottesdienstlichen Gebräuche und Lesen und Schreiben der jüdischen Cursivschrift. Für die höhere Classe dagegen ist erforderlich: Geschick zum pädagogischen Beruf, gehöriger Religionsunterricht, Fertigkeit im deutschen Ausdruck, im Hebräischen und Len gewöhnlichen Rechnungsarten; ingleichen Kenntnrß des Lateinischen, der Geschichte, Erd- und Naturkunde im Allgemeinen, sowie in der ebenen Geometrie und einige Fertigkeit im Talmud; auch Übung im Singen, Schreiben und Zeichnen. Mit dem Oktober fängt alljährlich der neue Eursus an. (Allg. Schulzeit.) [©ftcnbßd).] 6. Dezbr. Jüngsten Samstag gab der israelitische Sängerverein »Orpheus," Ler erst seit einigen Monaten besteht, eine öffentliche Produktion. Wir würden Lies nicht berichten, wenn wir es nicht als einen Beweis mehr vom steten Fortschreiten der Israeliten ansähen. Denn daß dieser Verein von israelitischen Jünglingen in's Leben gerufen wurde, zeigt, daß ihre Brust von der Liebe zum Schönen und Guten beseelt ist, zeigt, daß Ler Jude sich immer mehr der Zeit anzuschmiegen und ihren Anforderungen zu genügen sucht, zeigt endlich, daß der Jude wenigstens sich selbst emanzipire, wenn ihm die Emaucipation vom Staate versagt wird. (Didask.) ^Ainüerhßin.^ 22. Sept. 1842. Dierühmlichst bekannten Übersetzer des Machasor ins Holländische, die auch als hebräische Dichter bekannten M. I. Polak und G. I. Polak, haben so eben bei der Vollendung des erwähnten Machasors in 9 Bänden von dem Könige der Franzosen, Louis Philipp I., eine goldene Medaille erhalten, wo auf der Einen Seite Louis Philippe I. Roi de Fran^ais. Donne par le Roi a MM. G. 1. et M. 1. Polak. 1842 steht. Diesem ehrenden Geschenke war folgendes Schreiben beigefügt: »Messieurs, V08 deux derniers volumes de poesies hehraiques, traduites eu langue Neer» landaise, ont ete mis sous 168 yeux du Roi. Sa Majeste, qui ne 168 a pas agrees avec moins d’interet que 168 premiers, m’a Charge, Mes» sieurs, de vous remercier de cette nouvelle attention. Ponr mieux vous te ureigner qu’Elle apprecie vos patientes etudes, et la constance de vos effores, Elle vous a destine la medaille a ־ Teffigie Royale, que j’ai l’honneur de vous remettre, de 8a pari. Veuillez agreer, Messieurs, Passurance de nia consideration tres distinguee. Le Seeretaire du Cabinet Camille Fahr." (Orient.) Unter der hiesigen jüdischen Bevölkerung erregt jetzt eine erfreuliche Sensation die jüngst höher» Orts einigen Militairpflichtigen jüdischer Confession gegebene Erlaubnis, ihren Militairdienst bei der hier stehenden Garnison, die bekanntlich nur zum Gardecorps gehört, zu absolviren, was bisher den Juden nicht gestattet worden ist, und letztere nur deshalb bei den in den Provinzen stehenden Linien-Regimentern ihrer Dienstpflicht Nachkommen konnten. (Düss. Z.) Druck und Verlag von Neumann-Hartmann in Elbing.

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