Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1843
- Issue
- 3 (21.1.1843)
- Date
- 1843-01-21
- Page
- Seite 12 (sequence 4)
- Language
- German
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12 dienen könnten. Ganz besonders aber ist es Frankreich, das eine verhältnißmäßig große Anzahl von Landbesitzern aufzuweisen hat. Schon im Jahre 1810 zählte man deren 1232 daselbst, während 20 Jahre früher noch kein einziger La war. Und wie schnell wußten sie sich nicht in Len ihnen so fremd gewordenen Beruf zu finden. Herr Moses May de Mufchateau kaufte im Jahre 1803 Las alte Schloß und Gut Landeville. Aus einer sumpfigen, einem Wildbach preisgegebenen Wüstenei schuf er binnen Kurzem ein Paradies, einen wahren Garten Eden, der bald jedem Landwirthe zum Muster dienen konnte. Die Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues in Frankreich verlieh ihm eine Ehrenmedaille und äußerte sich, sie wünsche zu vernehmen, daß sein Beispiel unter den Anhängern der Religion Moses' zahlreiche Nachahmer finden möge. In Nordamerika haben sich sehr viele Juden, ja in der letzten Zeit ganze Gemeinden aus Deutschland zum Ankauf und Betrieb von Ländereien angesiedelt. Was nun die österreichische Monarchie anbelangt, so haben die bisher herrschenden Normen in den deutsch - österreichischen Provinzen es kaum möglich gemacht, daß der Jude sich mit dem Feldbaue beschäftigen könne. In Ungarn wurde erst durch die wohlthätigen Verfügungen des letzten Landtages diese neue Bahn ihrer Thätigkeit eröffnet. In Gallizien aber bebauen die Israeliten die Felder, welche sie in Pacht haben, besser, als ihre Nachbaren, und bringen häufig Gesäme aus der Fremde mit; auch leben in eine gen Lheilen dieser Provinz dis ganz dem Feldbau sic widmenden, schon früher erwähnten Karaiten. In L, Lombardei haben sich mehrere reiche Juden angekauft ur legen daselbst Maulbeerpflanzungen und Seidenfilatorien a namentlich in den Gegenden von Padua und Verona. I Venetianisch en wurden einige jüdische Gutsbesitzer >- gen der ihnen wohlgelungenen Austrocknung von Morä/n ehrenvoll ausgezeichnet. Die fetten Gründe um Man«, so fruchtbar sie sind , und so lohnenden Ertrag - sie ersprechen, fanden doch aus verschiedenen Gründen 2) ehr schwer Käufer, so lange das Andenken der häufigerpnvasionen noch frisch war. Die Juden aber scheutersich nicht, sich daselbst anzukaufen, und bewährten auch iebei den Mulh, der sie in ihren Speculationen so sehr aijbichnet und stets dem Objecte derselben wenigstens etr so sehr, als ihnen selbst zu Gute kommt. — Aber uneingeschränkter den Juden Las Recht, Feldbau zu,eiben, ertheilt wird, desto besser für den Staatsvortheil. Am deutlichsten vielleicht ergiebt sich dieses aus einem Iscripte des königlichen preußischen Ministeriums des Jny'n an die königliche Regierung zu Münster, ä. ä. 25. Mäi 1824, worin es unter Anderem heißt: ״Übrigens habe^die geschilderten Nachtheile der den Inden gestattetetenFreiheit, ländliche /rundstücke zu erwerben, sich in den Ländern, wo Las Ect vom 11. März 18J2 Zur Anwendung kommt, bisher n^ geoffenbart. Die Eoncurrenz jüdischer Creditoren bef2ubhastationen ist bei Zeiten, wie die jetzigen, wo der Mangel an Kauflustigen meistens das Verderben der inLnsolvenz gerathenen Schuldnertzerbeizuführen Pflegt,-gar erwünscht. Auch scheint das Gemeinwesen nicht Purch gefährdet zu werden, daß vermögende Juden, welchen den Fall kommen, sich ländliche Grundstücke, wora» sie Capitalien dargeliehen haben, bei eintretender Sublftation adjudiciren zu lassen, dergleichen Grundstü? nicht selbst zu bewirthschafien, sondern sientweder zu verpachten oder bei Gelegenhe auf eine ihnen vortheilhafte Weise wiede zu veräußern suchen.^) Bedenkt man, daß das angezogene Nescript schon 12 Ire nach der Ertheilung des Bürgerrechtes an die preu- Den Juden erlassen ist, Laß die Letztem zur Zeit ihrer mancipatron im Besitze großer Reichthümer waren, Laß «Llich, falls Las gedachte Recht nachtheilige Folgen her- "gezogen hätte, sich Liese gerade in der ersten Zeit der Verleihung hätten äußern müssen: so muß man im vaterländischen Interesse bedauern, daß solche Erfahrungen auf die diesfällige Erweiterung der Rechte der österreichischen Israeliten ohne allen Einfluß blieben. Hierfür sprechen noch andere Lhatsachen. Erwägt man Len außerordentlichen Werth der hintangebenen Staatsgüter und die sehr beträchtlichen Gowinnste, die hiebei von den Käufern gemacht worden sind, so läßt sich mit Sicherheit annehmen, daß der Staat bei Zulassung der israelitischen Concurren« ten einen sehr großen Lheil jener Gewinnste, die nach Millionen zu zählen sind, selbst bezogen haben würde, 4j wie sich dies auf analoge Weise noch bei allen fiscalischen Verhandlungen ergeben hat. Aber auch aus zahlreichen Transaktionen von Privatgütern, die nach wenig Jahren einer klugen Bewirthschaftung und Manipulation auf das Doppelte und Dreifache ihres Werthes stiegen, stellt es sich heraus, welcher Erhebung der Werth der Urproduction sähig ist. Welch ein Gewinn sich also in Aussicht stellte, wenn sowohl die Capitalien der Juden, als ihr rastloser, sck)arfstchtiger Geist (und es ist an beiden Potenzen kein Überfluß in Österreich) diesem so hochwichtigen- Zwecke zugewendst werden würden, ergiebt sich schon hieraus, doch finden wir Veranlassung, dies im folgenden Abschnitte noch ausführlicher zu besprechen. 2).Eiehe Cattaneo sulle Interdizione Israelitiche. Milano 1831®. 58. 3) Siche die staatsbürgerlichen Verhältnisse der Juden in den gesammten konialich preußischen Staaten, von Ludwig Hoffmann. Berlin 1829 bei Petri S. 9t, 93. . . . . L) &$ ist noch nicht lange her, daß der bekannte Danauicr Freiherr von S ** die große Herrschaft P — d in Böhmen vom Staate so wohlseü erstand, daß man ihm bald darauf eine halbe Million Nutzen bot. Wäre fernem reichen jüdischen Mitbewerber in andern Staatsgeschäften auch hier die Concurrenz gegönnt gewesen, so würde dieser Gewinn in die Staatskasse geflossen sein. Druck und Verlagen Neumann - Hartman» in Elbing.