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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1965-02-01 · 2 (Febrero, 1965) · p. [Seite]

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXVII (1965)
Issue
2 (Febrero, 1965)
Date
1965-02-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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BOLETIN INFORMATIVO SOCIEDAD CULTURAL ISRAELITA * B ’ N E JISROEl* REDACCION: S.C.I. B’NE JISROEl AV. PORTUGAL RIO CASILLA 24(7 - SANTIAGO CHIll AÑO XXVII — N? 2 SANTIAGO DE CHILE FEBRERO 1965 Zur Verfolgung der nationalsozialistischen Straftaten DAS SCHICKSAL DER FUEHRENDEN NAZIS Von Herbert Freeden, Jerusalem Das Bundesjustizministerium Bonn hat unter Mitwirkung der Landes justizverwaltungen und der Zentralen Stelle in Ludwigsburg zur Aufklaerung nationalsozialistischer Verbrechen eine ueber 100 Seiten starke Broschuere herausgegeben, “Die Verfolgung nationalsozialisT tischer Straftaten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit 1945’’. Das Material ist nach verschiedenen Richtungen hin aufschlussreich - sowohl was die Zahl der vor Gericht gestellten Nazi Verbrecher anbelangt, wie auch die Hoehe des ihnen auferlegten Strafmasses. Anhang II verdient Erwaehnung an erster Stelle. Sein Titel lautet: “Das Schicksal der zwischen 1933 und 1945 fuehrenden Maenner”, mit den Unterabteilungen: Reichsregierung; die Partei; Puehrer der Einsatzgruppen und Kommandos. Von den 31 Mitgliedern der Reichsregierung unter Fuehrung Adolf Hitlers sind 5 am Leben,- zwei in Haft in Spandau, Rudolf Hess und Ruestungschef Albert Speer; der ehemalige Reichswirtschaftsminister Dr. Hjalmar Schacht sowie Franz von Papen leben in Sueddeutschland und der einstige Reichsfinanzminister Lutz Graf Schwerin von Krosigk in Nordrhein - Westfalen. Keineswegs sind etwa alle -anderen die Opfer ihrer Betaetigung geworden, 13 starben eines natuerlichen Todes in der Freiheit, ein weiterer ist in Untersuchungshaft gestorben. Von den restlichen 13 entzogen sich sieben der irdischen Justiz durch Selbstmord und sechs wurden hingerichtet. Was ist aus den Fuehrern der Partei geworden? 52 Gauleiter hatten das Netz der Gewaltherrschaft ueber das ‘’Grossdeutsche Reich” gelegt. Von ihnen leben 15 in Freiheit in der Bundesrepublik. manche von ihnen nach kurzer verbuesster Strafe, andere ueberhaupt straffrei. Weitere drei sind aus der Haft entflohen oder sonst irgendwo untergetaucht, und ihr Schicksal ist unbekannt. Weitere sieben sta.rben eines natuerlichen Todes. 13 begingen Selbstmord, vier starben infolge von Ungluecksfaellen und neun sind zum Tode verurteilt und hingerichtet worden, unter ihnen Julius Streicher und Fritz Sauckel im Nuernberger Prozess, die anderen vor polnischen, jugoslawischen und tschechischen Gerichten. Baldur von Schirach (Wien) sitzt als einziger der ehemaligen Gauleiter noch in Haft — er verbuesst in Spandau eine 20 — jaehrige Freiheitsstrafe. Addiert man die an natuerlichen Ursachen in Freiheit Gestorbenen zu den gegenwaertig in buergerlicher Freiheit Lebenden, so kommt man zu dem ueberraschenden Schluss, dass fast die Haelfte aller Nazigauleiter entweder straffrei ausgegangen Ist oder eine so kleine Strafe verbuesst hat, dass sie nch schon laengst wieder ins Privatleben zurueckziehen konnten. Nicht anders steht es mit Fuehrern der beruechtigten SinsatzgrupDen. Die beiden Kommandanten der E i nsatzgruppe A, SS-Brigadefuehrer Heinz Johst und SS- Standartenfuehrer M a r t in Sandberger, beide im Einsatzgruppenprozess in Nuernberg zum Tode verurteilt, wurden spaeter begnadigt und entlassen. Aus dem Bericht geht nicht hervor, wo sie ihr Domizil aufgeschlagen haben. Von weiteren fuenf Fuehrern dieses Kommandos sind zwei verstorben, begingen zwei Selbstmord und befindet sich einer in Untersuchungshaft. Von den Fuehrern des Einsatzkommandos der Gruppe B. wurden drei in Nuernberg zum Tode verurteilt, aber begnadigt und entlassen; gegen weitere drei schweben Ermittlungsverfahren; anderen, die zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind, wurde vorzeitig die Freiheit wiedergegeben Aehnlich verhaelt es sich mit den Einsatzgruppen C und D. Folgendes Bild ergibt sich: Von der aus 37 Moerdern bestehenden Führerschaft der vier Einsatzgruppen leben in Freiheit nach Begnadigung oder strafermaessigung 10; zwei weitere sind untergetaucht und verschwunden,- gegen neun lauf e n Ermittlungsverfahren; fuenf haben Selbstmord begangen, weitere fuenf sind verstorben, vier sind hingerichtet worden und zwei verb u e s s e n Freiheitsstrafen. Seihst bei dieser beruechtigsten aller Moerdergruppen muss man feststellen, dass ca. ein Drittel unangefochten in Freiheit lebt, und das angesichts der Tatsache, dass in derselben Broschuere (S. 25) amtlich mitgeteilt wird: “Nach den “Ereignismeldungen” die aus den Berichten der Einsatzgruppen zusammengestellt wurden, betrug die Zahl der Opfer bis April 1942 bei Einsatzgruppe A rund 250.000, bei Einsatzgruppe B rund 70.000, bei Einsatzgruppe C rund 150.000 und bei Einsatzgruppe D rund 90.000, zusammen also weit ueber eine halbe Million Ermordeter”. Dieser Bericht reicht nur bis zum April 1942... und nicht mehr als 12 Prozent der Moerder hat die gerechte Strafe getroffen. Es waere jedoch falsch, lediglich die deutsche Justiz dafuer verantwortlich z u machen. In den drei westlichen Besatzungszonen einschliesslich des Nuernberger Urteils sind von alliierten Gerichten insgesamt 5 025 Angeklagte verurteilt worden davon 806 zum Tode. Von diesen zum Tode Verurteilten wurden 320 begnadigt. Inzwischen sind saemtliche von Besatzungsgerichten Verurteilte mit Ausnahme der drei in Spandau Inhaftierten, entlassen worden — entweder nach Ablauf ihrer Strafzeit oder auf Grund von Begnadigungsakten. Diese 4.539 Naziverbrecher fuehren, soweit sie nicht inzwischen verstorben sind, als Buerger der Bundesrepublik ein freies Leben. Soweit ihre Verfahren von einer der drei westlichen Besatzungsmaeehte durchsefuehrt waren, koennen sie auf Grund des “Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Schaden” von deutschen Gerichten nicht mehr verfolgt werden. Unter diesen “Befreiten” befinden sich der fruehere Reichsanwalt Lautz, der ehemalige Staatss ekretaer Schlegelberger, die KZ-Aerztin Oberheuser, der SS — Standartenfuehrer Prof. Six und der Legationsrat Veesenmayer. Gegen von einem Gericht im Ausland verurteilte Deutsche ist eine erneute Str-feerfolgung in der Bundesrepublik moeglich. Trotzdem lebt seit 1951 unangefochten in der Bundesrepublik Dr. Karl Werner Best, einst R e i chsbevollmaechtigter in Daenemark und Leiter der dortigen Judendeportation, der 1964 in Kopenhagen zum Tode verurteilt und 1949 begnadigt wurde. Der fuer die Judendeportationen aus Holland verantwortliche SS- Hauptsturmfuehrer Ferdinand aus den Fuenten 1949 im Haag zum Tode verurteilt, wurde spaeter begnadigt. Der fuer die Vergeltungsaktion gegen das tschechische Dorf Lidice verantwortliche Max Rostock wurde 1951 in Prag zum Tode verurteilt, spiaeter begnadigt und entlassen. 1958 wurde durch Schaffung der Zentralstelle in Ludwigsburg damit begonnen auch im Ausland durch deutsche Nazis begangene Verbrechen zu verfolgen, fuer die es bis dahin an der “Zustaendigkeit” gemangelt hatte. Nach Schaetzung der Zentralstelle sollen nicht mehr als 150 Taeter ins Ausland gefluechtet sein, unter ihnen Martin Bormann, Leiter der Parteikanzlei, und Gestapoboss Heinrich Müller, der Eichmanns Vorgesetzter, war, sowie der Auschwitz- Arzt Joseph Mengele. Von den Teilnehmern an der “Wannseekonferenz” (20. Januar 1942), auf der der Gesamtplan fuer die Vernichtung saemtlicher europaeischer Juden entworfen wurde, leben auf freiem Fuss der fruehere Reichsamtleiter Dr. Leibbrandt, der SS — Obergruppenfuehrer Hofman, vom Rasse— und Siedlungshauptamt der SS, und SS—Oberfuehrer Klopfer. Vor deutschen Gerichten wurde seit 1945 gegen 12.846 Personen Anklage erhoben, 5.425 wurden rechtskraeftig verurteilt. Die im Verhaeitnis zur gewoehniieben Kriminalitaet auffallend hohe Zahl von Freispruechen — 4.028— erklaert sich laut Darstellung der Broschuere “aus der Schwierigkeit, nach 10,12 oder mehr Jahren den eindeutigen Beweis zu erbringen”. Ende 1963 waren noch rund 800 Verfahren wegen NS-Verbrechen in der Bundesrepublik anhaengig. “Wenn sich auch viele dieser Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richten”, heisst es, “so muss doch damit gerechnet werden, dass es in einem nicht unerheblichen Teil der Faelle moeglicherweise nicht zur Erhebung einer Anklage kommt, z. B. weil der Beschuldigte inzwischen verstorben ist, nicht ermittelt werden kann oder von einer der drei westlichen Besatzungsmaeehte ber e i t s wegen derselben Tat verfolgt worden war”. Trotz dieser grossen Zahl anhaengiger Verfahren befanden sich aber am 1. Januar 1964 im Bundesgebiet nicht mehr als 150 Beschuldigte wegen Verdachts von Nazi-Verbrechen ln Untersuchungshaft. Londons Wochenschrift "The Economist” wies kuerzlich auf die krasse Diskrepanz zwischen der — konservativ geschaetzten — Zahl der Opfer (7 112 Millionen Ermordete, meistens Juden, Polen und Russen) und der winzigen Zahl von Moerdern hin, die die gerechte Strafe erhalten haben. Sollte das Verjaehrungsgesetz am 8. Mal 1965 wirklich in Kraft treten, so sieht der Bonner— Korrespondent des “Economlst” im Geiste bereits Artikelserien in deutschen Zeitschriften voraus, mit Ueberschriften wie etwa: “Warum ich half 200 Juden umzulegen” oder “Die KZ waren notwendig”. mm von mm fuer Maerz Infolge der Ferien ist die Annoncen Annahme vom 14. Februar bis 1. Maerz geschlossen. Anzeigen fuer die Maerz—Nummer koennen am z und 3 Maerz im Buer<> Nueva York 52 — Of. 412 — Tel. 87765 vorm. 9-1 und nachm. 5-7 aufgegeben ,werden.

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