Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXV (1963)
- Issue
- 1 (Enero, 1963)
- Date
- 1963-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/8553624-8558686-9194523--3716-8558687- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
» REDACCION. F&. C. I. 8'NE JISROCL _ AV. PORTUGAL ©IO. CASILLA 248?. SAMTIACOoCHILS BOLETIN INFORMATIVO ITTEILUNGSBLATT S O C\l Ep A D C ULTURAt tS R AELITA B ‘ N E JISRÖEL ARO XXV — N.o 1 SANTIAGO DE CHILE ENERO 1963 DER FÄLL DES MASSEKMOERDERS RAUFF Ihr Himmel! Seht ihr, wie der; Moerder meines Volkes Kinder ins Verderben fuehrt? Ihr Himmel, leuchtet in die Todeswagen und ihr hoert den letzten Todeslaut, Jizchak Katzenelson Man kann die schlimme Zeit nicht liquidieren, indem man die Verbrecher schont und ihre Verbrechen bagatellisiert Weil naemlich der Verbrecher, der frei ausgeht, zum Vorbild werden kann fuer diejenigen, die auch in Zukunft keine Suehne zu fuerchten brauchen. Dienstag, der 4. Dezember 1962. Robert Vorberg kaempft vor einem spanischen Gericht gegen seine Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland. Er war einer der Leiter des Euthanasie — und E n t v oelkerungs-Prögramms seines Fuehrers gewesen ,dem in der “Heilanstalt” Hadamar und anderen M o rdzentren zehntausende von kranken Menschen zum Opfer fielen. Dienstag, der 4. Dezember 1962. Georg Heuser, Chef der Kriminal-Polizei des Landes Rheinland-Pfalz, vertauscht seinen angenehmen Posten zur Fahndung Verbrechen anderer, um sich in Koblenz fuer die eigenen zu verantworten: den Gas- und Feuertod von 70.000 Menschen. Dienstag, der 4. Dezember 1962. SS-O b e rsturmfuehrer Johannes Preuss wird in Frankfurt, auf Grund einer Haftbeschwerde, ohne Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Der gleiche Tag in Chile: Walter Hermann Julius Rauff wird in Funta Arenas - der Stadt am Ende der Welt, wo er Zuflucht gesucht hatte— verhaftet und nach Santiago gebracht, wo die chilenische Justiz ueber den Ausliefer u n g s a ntrag entscheiden wird, den die deutschen Be hoerden an die hiesige Regierung gerichtet hatten. Der Herr der Vergasungswagen Wer war, wer ist dieser Hermann Rauff? Um es mit zwei Worten zu sagen: Er war verantwortlich fuer das Funktionieren der Vergasungswagen. Dabei handelte es sich um geschlossene Lastkraftwagen, die 1942 zum Einsatz gelangten, in einem Moment, als sich einerseits die Erschiessungen als unzulaengliches Instrument des Massenmordes herausgestellt hatten, andererseits aber die Verwendung von “Zyklon” noch nicht begonnen und die Todesindustrie von Auschwitz und anderen Vergasungslagern nicht voll in Gang gesetzt war. Da fuehrte ein Lump namens Heckenholt die Idee durch, Menschen durch Einstroemen der Auspuffgase des Dieselmotors Erich Maria Remarque , im Innern von Lastkraftwagen zu toeten und die berliner Firma Saurer fuehrte den Auftrag zur Herstellung einer Spezialkonstruktion gewissenhaft aus. Mit dem ihnen eigenen “Humor” nannten die Mordgesellen diese als Wohnwagen getarnten Lastautos die “Heckenholtsche Gemeinnuetzige Stif tung” (siehe Bericht: “Hoess fand seine Methoden besser”). Die gelegentlich aufgeworfene Behauptung, Rauff sei der Erfinder der Vergasungswagen gewesen, scheint eine von dem Wunsch, ihn zusaetzlich zu belasten, inspirierte Uebertreibung zu sein. Wie wenn es der zusaetzlichen Belastungen noch beduerfe: war er doch “nur” ihr verantwortlicher Kommandeur, wie dies u. a. aus dem Memorandum seines Untergebenen “Dr.” Becker hervorgeht, das wir auch in diesen Spalten teilweise zum Abdruck bringen (siehe: “Unterfuehrer Becker traegt Oberfuehrer Rauff Sorgen vor”) und wie dies, man hoere und staune, Rauff , ganz kaltbluetig eingesteht. Tatsaechlich hat er, vielleicht von seinem ersten Anwalt schlecht beraten, von Anfang an zugegeben, als Chef der Transport-Abteilung des SD (“Sicherheits- Dienst”, von Heydrich, bezw. Kalt enbrunner, befehligte Sonder formation, dessen Beamte nur unter den “zuv e r 1 aessigsten” SS-Leuten rekrutiert wurden) fuer alie Transportmittel —also auch fuer die Vergasungswagen; er behauptet nicht etwa, deren Existenz ignoriert zu haben!— verantwortlich gewesen zu sein. Allerdings habe er nicht gewusst, dass man darin Juden toetete; es haetten ja ebensogut Kriminelle sein koennen! Im uebrigen habe er keinen Todesbefehl unterzeichnet und niemanden sterben sehen oder gar getoetet. Dass diest Litanei mit dem ueblichen Refrain von den empfangenen und weitergeleiteten Befehlen schliesst, ist selbstverstaendlich. Eichmann, der mit dem R a u ff nur ebenbuertigen Rang einer SS-Obersturmbannfuehrers eine parallele H-D-Abteilung des RSHA Von HANS KAUFMANN (Reichs-Sicherheits - Hauptamt) befehligte, nahm auch aus Ueberzeugung oder taktischen Gruenden , armseligerweise dazu Zuflucht, den Moerder am Schreibtisch als harmlosen Zeitgenossen zu schildern. Trotzdem ist es ein. Prozess mit begrenztem Thema, der in erster Instanz dem IM PRIVATLEBEN: Ehrenmann Rauff ¡ DIENSTLICH: Obersturmbannmoerder (Foto: “VEA”) Presidenten des Obersten Gerichtshofes, don Rafael Fontecilla, zur Entscheidung vorliegt. Sein Wahrspruch wird nicht auf “schuldig' oder “unschuldig” lauten, sondern einzig und allein dafuer massgebend seift, ob die hiesigen Behoerden dem Antrag der Regierung der B u n desrepublik stattgeben oder nicht, den Angeklagten auszuliefern. Kompliziert und von ungewissem Ausgang ist er nun vor allem durch die Tatsache, dass zwischen Chile und der BRD kein Auslieferungsvertrag besteht. In solchen Faelien ist es ueblich, nach Grundsaetzen der Reziprozitaet, fuer welche kein Praezedenz-Exempel vorliegt, und solchen des internationalen Rechts vorzugehen. Als wichtigster Traktat letzteren wird der “Kodex Bustamante’ zitiert, der die in Frage kommenden Richtlinien ganz salomonisch so definiert, dass man entweder das Recht anzuwenden , habe, das in dem die Auslieferung begehrenden Staate , vorherrscht oder aber jenes, das in dem Lande gueltig ist, das ob der Auslieferung requiriert wird. Das heisst im Falle Rauff. deutsches Recht . mit einer V e r j a ehrungsfrist von 20 Jahren: nicht verjaehrt — oder chilenisches Recht mit einer Frist von 15 Jahren: verjaehrt, selbst wenn man nach dem 1961 in Hannover erlassenen Haftbefehl rueckdatiert. 1 Abgesehen von einigen beilaeufigen Details, wie z. B. dass Chile niemanden ausliefern koennte, der im weiteren Verlauf seines Prozesses zum Tode verurteilt werden koennte, was insofern kein Hemmnis darstellt als es in der BRD keine Todesstrafe gibt, kommt einem anfangs wenig beachteten vielleicht ungeahnte Bedeutung zu: Don Eduardo Novoa M., in seiner Eigenschaft als Anwalt der antragstellenden deutschen Bots chaft begruendet seine Klage auf “Beihilfe zum Mord”, da er von der Voraussetzung ausging, dass Chile die-Konvention der Vereinten Nationen von 1954 ueber “Genocidc” (Voelkermord) nicht ratifij ziert habe. Nim richtete aber i Oberrichter Fontecilla, der | die Sache genau nimmt, am I 26. Dezember eine diesbezuej gliche Note ans Aussenminis t e rium, die postwendend klipp und klar dahingehend beantwortet wurde, dass nicht nur die BRD, sondern auch Chile zu den Signatarmaechten der “Genocide”- Konvention gehoert. Sollte Anwalt Novoa tatsaechlich bei der Fundierung der Klage eine solch wesentliche Voraussetzung falsch beurteilt haben? Es scheint im Hinblick auf das Presoige dieses e r f ahrenen Juristen und ehemaligen Anwalts der Regierung kaum glaublich. Die Prozessordnung fuehrt ln Sachen Rauff u n g e f aehr zu folgendem Fahrplan: Als Untersuchungsrichter und erster Instanz in einer Person liegen, wie gesagt, dem Praesidenten des Obersten Gerichtshofes die Akten vor. Er vernahm den Haeftling und einige Leumundszeugen, studierte die Dokumente, richtete die oben erwaehnte Anfrage an das Aussenministerium und uebergab die Unterlagen fuer je 10 Tage sowohl der Anklage —Novoa, vom 27. Dezember bis 5. Januar— wie der Verteidigung —Schepeler, vom 6.-15 Januar—. Innerhalb der naechsten Tage wird ein vom Senat des Obersten Gerichts eigens zu ernennender Staatsanwalt seine Ansicht ins Feld fuehren da der amtsausuebende, don Urbano Marin, es vorgezogen hat, fuer 30 Tage Urlaub zu nehmen. Fuer die zweite Haelftc des Monats Januar steht dann das Urteil in erster Instanz von Oberrichter Fontecilla zu erwarten, vorausgesetzt, dass er sich ueber die am 15. dieses Monats begonnennen Gerichtsferien hinwegsetzt und die Arbeit nicht fuer Maerz vertagt. Gegen sein Urteil koennen sodann die Verteidigung oder Anklage Einspruch erheben, wo- (Fortsetzung Seite 4) AUF AUSROTTUNG GEDRILLT Bei der Judenverfolgung spielte die SS eine besonders bedeutende Rolle, ihre speziellen Einheiten fingen die Juden in den besetzten Gebieten zusammen und rotteten sie aus. Es ist dem Gericht unmoegiieh, auch nur einen Teil der SS auszunehmen, ¡der nicht an diesen verbrecherischen Handlungen teilnahm. Obwohl einige Gebiete dieser Taetigkeit geheimgehalten wurden, musste sie im ganzen gesehen bekannt sein. Insbesondere deshalb, weil sie sich logischerweise aus den Grundsaetzen der SS ergab. Die SS war darauf gedrillt, die Nazi-Regierung in der Beherrschung von Europa und der Ausmerzung aller minderwertigen Rassen zu unterstuetzen...” "Schlussfolgerung: Die SS wurde zu Zwecken verwendet, die nach dem Statut verbrecherisch sind. In die SS eingeschlossen sind alle Personen ,die offiziell als Mitglieder in die ,SS aufgenommen wurden, einschliesslich der Mitglieder der Allgemeinen SS, der Waffen-SS, der SS-Totenkopfverbaende und der verschiedenen Polizeiabteilungen, welche Mitglieder der SS waren. Nicht mit einbegriffen sind die Mitglieder der sogenannten Reiter-SS. Als verbrecherisch wird analog zu frueheren Schlussfolgerungen die Gruppe von Personen erklaert, die als Mitglieder in die SS aufgenommen wurden, denen der verbrecherische Charakter der Taetigkeit bekannt war und die persoenlich bei der Begehung von Verbrechen beteiligt waren”. < (Aus dem Urteil des Internationalen Militaer- Tribunals in Nuernberg, verkuendet am 30.9.- 1.10.1946)