Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXIII (1961)
- Issue
- 9 (Septiembre, 1961)
- Date
- 1961-09-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Septiembre 1961 BOLETIN INFORMATIVO 9 EICHMANNS "KATEGORISCHER IMPERATIV Das laengste Kreuzverhoer, dem in der Geschichte der Strafjustiz dieses Landes ein Angeklagter jemals unterzogen worden war, war nach den 12 Sitzungstagen zuende gegangen, in denen sich Eichmann dem Zugriff des Generalstaatdanwalts ¿Hausner wieder und wieder mit Ausfluechten, Ausreden, und auch mit halben Zugestaend nässen zu entziehen versucht hatte; zwei Stunden lang hatte sein Anwalt, Dr. Servatius, mit relativ belanglosen ergaenzenden Fragen an ihn von seinem Recht der ‘‘zweiten Vernehmung” (“reexamination”) Gebrauch gemacht — und damit war die Reihe an die drei Richter gekommen. Alles haette man erwartet, als sich Dr. Raveh — uebrigens in deutscher Sprache— als erster von ihnen an den Mann im Glasverschlag wandte, nur nicht das Kolloquium ueber... Immanuel Kant, das sich jetzt entwikkelte. Ob es zutreffe, fragte der Richter den Angeklagten, mit Bezug auf gewisse dokumentarisch vorliegende Aeusserungen Eichmanns, dass er sich Zeit seines Lebens bemueht habe, nach Kants kategorischem Imperativ zu verfahren, mithin so, dass das Gesetz seines Handelns zur Maxime einer allgemeinen Gesetzgeb u n g gemacht werden koenne, immer sei das seine Richtschnur gewesen, auch wenn “Leute meines Bildungsstandes die ganze Tiefe dieser Philosophie nicht erfassen koennen”, erwiderte Eichmann, fuegte dann aber hinzu, in der Zeit Hitlers sei er allerdings genoetigt gewesen, von dieser Richtschnur abzuweichen, da die Von Dr. ABNER NECHUSCHTAN — Tel Aviv Ermordung von Millionen zweifellos keiner “allgemeinen Gesetzgebung” entsprechen koenne, da sie im goettlichen Ratschluss unmoeglich »orgesehen sei. Doch glaubt er, auch als Leiter der Ab* teilung IVB4 diesem Grundsatz nicht untreu geworden zu sein; denn wie er den kategorischen Imperativ verstehe, gehe es dabei ebenso sehr um die Verpflichtung unverbruechlichen Ge h o rsams, alsoi um “Pflichterfuellung” ohne Ansehen des sittlichen Gehalts der von oben aufgetragenen Befehle. So jedenfalls fasst er, Eichmann, den Sinn der “Kritik der praktischen Vernunft” Kants auf, seit er dies Buch gelesen' habe. Dr. Raveh haette erwidern koennen, dass der grosse Philosoph in besagtem, Imperativ gerade einen “Imperativ der' Sittlichkeit” gesehen hatte, als er ihn 1785 in seiner “Grundlegung zur Metaphysi’k der Sitten’ zuerst aussprach; aber da man sich schliesslich im Gerichtssaal zur Aburteilung eines Mannes befand, dem die denkbar fuerchterlichsten Verbrechen vorgeworfen werden und nicht im Hoer saal einer Universitaet, hielt er es mit Recht fuer geboten, von diesem Ausflug in hoehere Sphaere'” zu den beweiserheblichei“ gen des Verfahrens t .»kzukehren. Nur gan::- ' ’ — zog sich sein K levy, als er d&i Verhoers durcl. weiterspann, n Grundsaetzlich Eichmann frag sich dessen beu nicht im Stile verhoert und de. richte Hitlers ven. wird, sondern in jedem Betracht korrekt in den besten ueberlieferten Formen der Rechtspflege?” Und fortfuhr nachdem Eichmann diese Frage bejaht hatte: “Wollen Sie also >nicht endlich bei dieser letzten Gelegenheit, die Ihnen geboten wird, mutig genug sein, sich zu Ihren Taten zu bekennen?” ACHT SCHEINARGUMENTE DES ANGEKLAGTEN Diesen Mut hat der “Kantianer” Eichmann waehrend der zwei Wochen; in denen Dr. Hausner ihm Tag fuer Tag viele Stunden lang zusetzte, konsequent vermissen lassen. Fasst man zusammen, wie er sich den Vorstoessen des Staatsanwalts zu entziehen suchte, so ergäbt sich im Rueckblicx ein aus folgenden, offenbar sorgfaeltig ueberlegten acht Gegenargumenten gebildetes Ganzes seiner Ausweichtechnik: 1. Alles, was mit der Massenvernichtung der Juden Polens zusammenhing, habe mit seiner Gestapo-Abteilung durchgaengig nicht das mindeste zu tun gehabt. 2. Mit den Deportationen, und in der Folge also der Massenermordrfng von Jude” aus dem Reich und aus der dem uebrigen von der Wehrmacht danrnl^ pierter1, T ' mzw Ml Mal HK* Bsspsr sbj ' ' AUSCHWITl BIRKENAU MAIPAMEK TREBUNKA SOBIBOR BE15CK i_- “Handle stets so, dass die Maxime deines Handelns zum Gesetz erhoben werden kann...” (Kant: “Kategorischer Imperativ”). Karikatur aus “La Luz”, Buenos Aires 8. Wenn er wieder und wieder Zweifel in solche Dokumente und in Aussagen Anderer, in die Darstellungen der Verfasser von Buechern gesetzt habe, so deshalb, weil er sich nach Jahrzehnten an Einzelheiten nicht mehr erinnern koenne; und da ihm dieser Einwand zu glauben sei, muesse in solchen Faellen der Rechtsgrundsatz der -9 - - _ - Widersprueche zwischen den Sassen-Dokumenten und seinen jetzigen Entlastungsversuchen aufklaere, erwiderte der Angeklagte von Mal zu Mal: Nicht nur habe der Journalist ihn bei jeder ihrer Zusammenkünfte in Buenos Aires ueberreichlich unter Alkohol gesetzt, sondern ihm vor allem auch klar gemacht riasauf v-'~ ' SCHUHREPARATÜR IR in Schnellreparatur Merced 773 Gut — Billig — Rasch , Admiral. 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Das allermeiste dessen, was ihm als belastendes Material aus Aeusserungen vorgelegt worden sei, die in Nuernberg oder sonstwo von Fuehrern der NSDAP bezw. seinen damaligen Mitarbeitern abgegeben wurden und in denen sie ihn weitgehend beschuldigten, —es sei unerheblich, weil es ihnen selbstredend nur darum ging, einen Suendenbock zu finden, um sich selber zu entlasten. 7. Ein Grossteil der ihm vorgelegten "Dokumente enthalte Faelschungen, spaetere Korrekturen usw., oder sei fuer die Beweiserhebung deshalb irrelevant, weil Aktenzeichen, Briefkoepfe und dergleichen fehlen. rekturiaiii.iv;ii uvi * nahmen jener “Lebenserinrungen” konfrontierte, die er dem hollaendischen Journalisten Sassen; einem (alten Gesinnungsgenossen vor etwa 4 Jahren in Buenos Aires diktiert hatte. Ich — ein Antisemit? Keineswegs, versicherte Eichmann, seinem Verteidiger waehrend der “re-examination” auf dessen Fragen; aber in Buenos Aires hatte er zugegeben, Polizeioffizieren waehrend des Krieges in B°rlin ein Referat ueber “die Endloesung der Judenfrage” gehalten und dort woertlich erklaert zu haben; “Es ist zu hoffen, dass wir die Menschheit jetzt von dieser Vieltausend - jaehrigen Plage erloesen”. Ich — ein Traeger besonderer Vollmachten? Keineswegs. Als der Staatsanwalt Eichmann veranlasste, aus jenen handschriftlich von ihm durch Gegenzeichnung jeder Korrekturfahne bestaetigten Memoiren vorzulesen, zitierte der Angeklagte dementsprechend zwar: “auch hier hatte ich keine besonderen Vollmachten”, musste sich von Herrn Hausner aber sofort sagen lassen, dass er beim Vorlesen das Wort “keine” hineingeschmuggelt hatte. Es war uebrigens das einzige Mal, dass Eichmann bei der ihm ajbgenoetigten Verlesung dieses Materials so plumpe Taeuschungsversuche unternahm. Vom Generalstaptsanwalt und den Richtern, und dann auch noch von seinem Verteidiger befragt, wie er die tisch all und jede Schuld vom “Fuehrer” abzuwaelzen, und ihn, Eichmann, zum einzigen Verantwortlichen des Massenmordes zu stempeln. ■?s sei nur an der offenkundigen Absurditaet dieses Versuches gescheitert. In Wirklichkeit bleibe er dabei: er sei nichts als ein Befehlsempfaenger gewesen, der sich durchgaengig passiv verhalten habe, will sagen, ohne seinen Chefs mit Vorschlaegen zur Verschaerfung, Beschleunigung, Komplettierung der “totalen Loesung der Judenfrage” zu kommen, der nach den Plaen e n der beruechti g t e n “Wannsee-Konferenz” nicht sechs Millionen Juden zum Opfer fallen sollten, sondern elf, einschliesslich der Juden Englands, Portugals und der Sowjet-Union. Aber auch auf dieser Konferenz habe er nur das Protokoll gefuehrt. Er, von dem sein Vorgesetzter, der Gestapo-Chef Mueller ruehmend gesagt hatte: “Haetten wir nur 50 Eichmanns, wuerden wir den Krieg gewinnen”. Fuenfzig Eichmanns — man wagt es nicht auszudenken. Welches Unheil schon der “kategorische Imperativ” angerichtet hat, den sich dieser eine zur Richtschnur genommen hatte, wird im Plaidoyer des Staatsanwaltes und im Urteilsspruch des Gerichts in der jetzt heranrueckenden letzten Phase des Verfahrens noch einmal dargestellt werden. 178514