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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1961-08-01 · 8 (Agosto, 1961) · p. [Seite]

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXIII (1961)
Issue
8 (Agosto, 1961)
Date
1961-08-01
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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Agosto 1961 ZUR __ BOLETIN INFORMATIVO LAGE DER JUDEN IN DER WELT GEFAHR IN MAROKKO 9 Nachfolgender Artikel ist der Auszug eines im “Congress Bi- Weekiy” vom 27. Februar 1961 veroeffentlichten Berichtes, der von den Herren Phil Bauer und Herbert Poster fuer das Comité fuer Internationale Angelegenheiten des American Jewish Congress ausgearbeitet wurde. Die Regierung Marokkos traegt volle Verantwortung fuer die Tragoedie der 42 Juden, die am 11. Januar ertranken, waehrend sie versuchten, heimlich das Land zu verlassen. Der Druck, dem die Juden Marokkos letztlich ausgesetzt sind, gibt zu den schlimmsten Besorgni s s e n Anlass und ist die direkte Ursache vieler verzweifelter Versuche, die nicht selten so enden wie der tragische Schiffsbruch, der durch die ganze Weltpresse ging. Besonders bitter ist diese Situation, wenn wir uns die weitgehenden Versprechungen und feierlichen Versicherungen ins ' Gedaechtnis zurueckrufen, mit denen die Unabhaengigkeitserklaeru n g Marokkos eingeleitet wurde. VOR DER UNABHAENGIGKEIT Zwischen 1952 und 1955 entwickelte sich die marokkanische Unabhaengigkeitsbewegung mit erstaunlicher Staerke und Geschwindigkeit. Mit ihrem Fortschritt wurde es immer notwendiger, die Rechte der marokkanischen. Juden, die seit eh und je als “Buerger zweiter Klasse” galten zu sichern, umsomehr da die Gefahr einer physischen Bedrohung seitens der leicht entflammbaren arabischen Volksmassen nicht von der Hand zu weisen war. 1955 wurde ein Communiqué veroeffentlicht, welches vom World Jewish Congress einerseits und von des Marokkanischen Istiquil Partei andererseits unterzeichn e t war und welches die buergerliche Gleichstellung der Juden in einem freien Marokko festlegte. Unterzeichner dieses Dokuments war der spaetere erste Aussenmin i s t e r Marokkos, Ahmed Bellafrej. Auch Sultan Mohammed ben Youssef erklaerte im November desselben Jahren, das er den Juden volle Gleichberchtigung garantiere. NACH DER UNABHAENGIG- KEITSERKLAERUNG Anfaenglich wurden diese Vereinbarungen seitens der Regierung streng eingehalten ja man ging sogar soweit, einen juedischen Minister zu ernennen, etwas in diesen Breiten noch nie dagewesenes. Ebenso wurden verschiedene Juden auf hohe Regierungsposten berufen. Diese Flitterwochen, in denen auch die Auswanderung nach Israel in keiner Weise behindert wurde, dauerten etwa sechs Monate. Ploetzlich aber, etwa im Mai 1956 wurden Stimmen laut, welche die Auswanderung als “Volksverrat” bezeichneten; die “Kadimah” —eine wichtige juedische Organisation-wurde aufgeloest und die Auswanderung eingeschraenkt. Nichtsdestoweniger und trotz dieser jaehen Wendung, die auf den Einfluss pan-arabischer Kreise zurueckgefuehrt werden kann, zeigten sich die Behoerden im grossen und ganzen konziliant und im August und September eben desselben Jahres konnten etwa 7.000 Juden das Land verlassen, um nach Israel zu gehen. Trotz aller Schwierigkeiten, welche die Behoerden von diesem Zeitpunkt an der juedischen Emigration in die Wege legten, erklaerte die Regierung weiterhin, dass keinerlei Diskriminierung gegen Juden zugelassen werden wuerde. Leider kontrastierten diese offiziellen Erklaerungen stark mit der offizioesen Praxis. So entwickelte sich ein wahres Katz und Mausspiel mit denjenigen Juden, die um Ausreiseerlaubnis ansuchten. Wenn ihnen die Paesse auch nicht geradewegs verweigert wurden, begannen besonders die untergeordneten Aemter ihnen die groessten Schwierigkeiten in den Weg zu legen und die Erteilung der Exit-Visen mit den verschiedensten bureaukratischen Massnahmen zu erschweren. Da es sich hierbei nicht um Einzelfaelle, sondern um generelle Erscheinungen handelt, gehen wir wohl nicht fehl, wenn wir annehmen, das dies auf hoeheren Befehl zurueckzufuehren war. DIE POLITIK WIRD HAERTER Auf Grund persosnlicher Intervention von Koenig Mohammed V, wurden im Jahre 1957 die einschraenkenden Bestimmungen bezüegli c h der juedischen Emigration aufgehoben. Aber schon Mitte 1958 wurden sie wieder in Kraft gesetzt und diesmal strenger gehandhabt. Erstmalig wurden Juden wegen Foerderung .der Auswanderung unter Anklage gestellt und eine Besprechung der juedischen Behoerden mit dem Innenminister, auf welcher diese Frage ventiliert werden sollte, wurde abrupt abgesagt. Die Situation verschlechterte sich zusehends. Juden, welche die Grenze zu ueberschreiten versuchten, wurden in Tangier und Tetuan verhaftet; ebenso wie eine Gruppe, die 1959 versuchte die Grenze nach Algier zu kreuzen. Alle diejenigen, die verdaechtig waren, die Emigration zu foerdern, wurden verhaftet und misshandelt. Im Sommer 1959 wurde ein Autobus mit Juden in der Naehe von Tetuan von der Polizei angehalten und unter der Anklage des “Landesfluchtverdachtes” wur den die Insassen verhaftet. 800 Juden in Tangier, die emigrieren wollten, wurden in Haft genommen und unter menschenunwuerdigen Bedingungen interniert. Proteste auslaendischer Organisationen fanden keine Beachtung. Besonders bemerkenswert ist hierbei, dass die Behoerden niemals Zugaben, dass die Auswanderung verhindert werden sollte. Jedesmal wurde ins Treffen gefuehrt, dass die Verhafteten sich gegen die innere und aeussere Sicherheit des Staates vergangen haetten. DER GRUND FUER DAS AUSWANDERUNGSVERBOT Waehrend die Sprachlehrer der Regierung noch immer jegliches Auswanderungsverbot emphatisch verneinten, wurde andererseits zugegeben, dass die Autoritaeten alles daran setzten, die Emigration zu behindern. Ein vielgehoertes Argument war, das Marokko die Juden brauche und auf ihre Kenntnisse und Faehigkeiten nicht verzichten koenne. Die Unwahrheit diese Argumente faellt ins Auge, wenn man bedenkt, dass ueber 25% der juedischen Bevoelkerung auf auslaendische Unterstuetzung angewiesen ist und dass, wenn auch einige Juden unter der Kolonialverwaltung Schlüsselpositionen im oeffentlichen Dienst bekleideten, diese im Laufe der Zeit zunehmend durch Nichtjuden ersetzt wurden. Nach kurzer Zeit wurden auch diese fadenscheinigen Argumente ad-acta gelegt und Staatssekretaer Ibrahim erklaerte schon 1957: “Wenn wir auch dem juedischen Staat nicht feindlich gegenueber stehen, so verbinden uns doch historische und religioese Bande mit den Gegnern Israels, Bande die es uns unmoeglich machen, einen eventuelle Zuwachs des Potentials Israels zu tolerieren”. Selbst diese, urspruenglicn noch gemaessigte Ansicht, hat in den letzten Jahren immer extremeren Anschauungen Platz gemacht. NICHTACHTUNG DER MENSCHENRECHTE Die urspruenglichen, den Juden gemachten feierlichen Versicherungen beinhalteten spezifisch: erstens, das Recht der freien Auswanderung und zweitens, die Fixierung des Status der Juden als gleichberechtigte Buerger. Was die erste Haelfte der Versprechungen a n b e t rifft so haben wir bereits gesehen wie sie nicht gehalten wurden. Was nun in Bezug auf die weiteren Zusagen? Genau wie im Falle der Auswanderung berauehten sich die marokkanischen Behoerden anfa e n g 1 i c h strikt, keinerlei Diskriminie rung aufkommen zu lassen, sodass begruendete Hoffnungen bestanden, dass die Juden im Verlauf kuerzester Zeit sich voellig in das nationale Leben des jungen Staates haetten einreihen koennen. Aber schon 1959 verflog diese Ilusion. Am 26. September dieses Jahres untersagte die Regierung den Post-und Telegraphenverkehr mit Israel. Dennoch konnten bis zur Konferenz von Casablanca die Juden unbehindert leben. Dann aber wurden schlagartig etwa 2.000 Juden verhaftet, ihnen erdichtete Vergehen vorgeworfen und sie in der Haft brutal misshandelt. Von diesem Tag an mehrten sich die unrechtmaessigen Verhaftungen marokkanischer Juden, ihre Misshandlungen im Gefaengnis und die ruecksichtslose Unterdrückung aller national juedischen Betaetigung. Wenn auch, auf den Protest fuehrender iiedischer Persoenlichkeiten ihn, die Behoerden die “Uebergriffe untergeordneter Organe” auf das tiefste bedauerten und Abhilfe versprachen, so hielt dieser Zustand doch weiterhin an. ART DER DISKRIMINIERUNG Die Welle physischer Gewalttaetigkeit gegen die Juden wurde von Handlungen begleitet, die bis zur direkten Unterdrueckung gingen. Juedische Veroeffentlichungen wurden der Zensur unterworfen, religioese Texte verboten. Die Behoerden von Casablanca zwangen die Juden dazu, alttestamentarische Vornamen anzune h m e u. Hilfs und Verwaltungsorganisationen wurden entweder verboten oder interveniert, ebenso wie auch der Arbeit der juedischen Schulen von Regierungsseite groesste Hindernisse in den Weg gelegt wurden. Zusammen damit ging eine systematische Kampagne gegen alle Druckschriften, die irgendwie mit Israel zusammenhaengen und so wurder kuerzlich ein Kaufmann verhaftet, weil man in seinem Besitz einen juedischen Kalender fand. Der wirtschaftliche Boykott nahm Formen an, die die Existenz der juedischen Bevoelkerung in Frage stellte und das Ausscheiden der Juden aus dem oeffentlichen Dienst wurde immer merklicher. ANTI-JUEDISCHE PROPAGANDA Schon 1956 begannen spor radische Angriffe auf Israel und den Zionismus in der marokkanischen Presse zu erscheinen, die anfaenglich in gemaessigter Form gehalten waren. Ab 1958 aber ist eine direkte Hasskampagne im Gang und waehrend frueher die Artikel zwischen Juden und Zionismus oder Israel unterschieden, so wird heute die antiisraelische mit antijuedischer Propaganda gleichgestellt. Diese Kampagne geht soweit, dass die Presse die Wiedererrichtung mittelalterlicher Ghetti fordert, ebenso wie ein Verbot jeglicher gesellschaftlicher Betaetigung der Juden. ZUSAMMENFASSUNG Es besteht keine Frage, dass die marokkanische Judenheit in den letzten Jahren schweren Belastungen ausgesetzt wurde. Eine besondere Tragik liegt darin, dass gerade vor Beginn und am Anfang der Unabhaengigkeit, die Juden Marokkos und besonders die Jugend sich bemueht haben, voll und ganz sich in das Staatsgefuege einzugliedern, dieser ehrlich gemeinte Versuch ist von marokkanischer Seite aus brutal zunichte gemacht worden. Auch das Recht der Freizuegigkeit ist den Juden Marokkos heute verwehrt, sodass sie also einerseits nicht als freie und gleichberechtigte Buerger ihres Landes leben duerfen, ihnen andererseits die Moeglichkeit der Auswanderung unsaeglich erschwert wird. Noch ist es nicht zu spaet fuer Marokko, seine Politik zu aendern und eine gewisse Hoffnung liegt in der Haltung einiger liberaler Kreise. So verdammten z. B. die Gewerkschaften einmuetig “die Unterdrueckung der juedischen Arbeiterschaft”. Ebenso laesst eine kuerzliche Erklaerung Mullay Hassan’s, “dass antijuedische Uebergriffe streng bestraft wuerden”, eine gewisse Hoffnung offen. Aber die Ehrlichkeit und Glaubwuerdigkeit solcher Erklaerungen muessen von Ta-, ten bewiesen werden. Bis dahin aber muss die Situation der Juden Marokkos uns weiterhin mit brennender Sorge erfuellen. BLINDE KINDER IN ISRAEL bedürfen Eurer Freundschaft und Hilfe Uniersiuetzt das Blindenheim in Jerusalem Asociación de los Amigos de los Ciegos Israelitas "TORMEI - OR" Portugal 810. Casilla 2487

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