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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1961-08-01 · 8 (Agosto, 1961) · p. [Seite]

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXIII (1961)
Issue
8 (Agosto, 1961)
Date
1961-08-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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* ^AEBACCION» ' S.C. L BYCS JI9ROSL h AV. PORTVGAU SW. CAS1UA 3487. SAMTOtGO-CHim BOLETIN MITTEILUNGSBLATT CULTURAL ISRAELITA I S R O E L AÑO XXIII — N? 8 SANTIAGO DE CHILE Agosto 1961 Im Trommelfeuer des Kreuzverhoers Von Dr. ABNER NECHUSCHTAN (Tel Aviv) Das Ende der zweiten Woche des Juli bracht mit der 97 Sitzung des Jerusalemer Prozesses den Frontalangriff des Staatsanwalts auf Adolf Eichmann nach 6 Sitzungstagen noch immer nicht zum Abschluss; aber zu noch dramatischer zugespitzten Hoe hepunkten wird sich dieses Kreuzverhoer nach menschlichem Ermessen kaum noch steigern koennen. Im Grunde ist fast alles ausgesprochen, behauptet, bestritten, nachgewiesen oder geleugnet, was um die zur Urteilsfaellung entscheidende Frage kreist: hat sich der Angeklagte nur der Mitwisserschaft schuldig gemacht oder ist ihm'darueber hinaus auch die Mittaeterschaft um nicht zu sagen die massgebliche Verantwortung fuer den Massenmord nachzuweisen die Vernichtung von Millionen und Abermillionen Juden —und auch Nichtjuden— in jener Zeit des Schrekkens? Um diesen Begriff, den der “Vernichtung”, ging es im ersten Stadium des Dramas dieser Befragung, am Tag, nachdem eine Vormittagssitzung ausgefallen war, weil Eichmann erklaert hatte, dass er die Nacht davor keinen Schlaf gefunden haette. (Die erfahrensten, aus aller Welt hergekommenen Gerichtskorrespondenten, Amerikaner, Englaender, Franzosen, bestaunten die Grosszuegigkeit dieses Gerichtsbeschlusses mit dem Bemerken, soweit ihnen erinnerlich, sei ein Strafprozess aus solchem Grunde noch niemals unterbrochen worden. Vernichtung? Eic h m a n n wurde vom Generalstaatsanwalt mit Dokumenten und Argumenten derart ueberschuettet, dass er schliesslich zugab, mit der beruehmt-beruechtigten “Endloesung der Judenfrage “sei allerdings Vernichtung gemeint gewesen; sofort aber suchte er dies Eingestaendnis mit dei Hypothese abzuschwaechen, dass der Begriff dennoch nicht als “physische Liquidierung” aufzufassen sei, nicht als Mord, sondern gleichsam als “politisch-'’ Kaltstellung”, so wie die Fuehrer des Dritten Reiches im Krieg von einer Vernichtung ihrer alliierten Gegnei gesprochen haetten, ohne damit etwas anderes als die Niederzwingung der ihrer Wehrmacht entgegenstehenden Streitkraefte gemeint zu haben. DIE ANGIÜFFSTECHNIK DES GENERALSTAATS¬ ANWALTS An dieser Stelle War es, dass zum ersten Mal in der bisherigen Woche des Kreuzverhoers Hohngelaechter im vollbesetzten Saal mit einer Vehemenz aufstieg, die den Vorsitzenden zu der Erklaerung veranlasste, er werde die Oeffentl'ichkeit im Wiederholungsfälle ausschliessen. Er sah sich in den naechsten Tagen noch oefter zu dieser Warnung gezwungen. Doch trug Generalstaatsanwalt Hausner zu diesen Ausbruechen, wenn man so will, noch durch eine zielsichere Schaerfe bei, mit der er von Mal zu Mal auch die Waffe der Ironie gegen Eichmann benutzte, um ihn desto wirkungsvoller auf Absurditaeten festzunageln. “Alle luegen mithin, und nur Sie halten es mit der Wahrheit?” Herr Hausner konstatierte es. nachdem der Angeklagte eine halbe Stunde lang unerschuetterlich ¿in gutes Dutzend von Aeusserungen seiner frueheren Mitarbeiter und Gesinnungsgenossen, mit beeideten Aussagen darunter, als Missverstaendnisse und sogar als unwahr ueberall dort zurueckgewiesen hatte, wo ihm in diesen Erklaerungen mehr Entscheidungsvollmachten zugesprochen wor - den waren, als er wahr haben will. In seinem obstinaten Leugnen ging er soweit, sich “Unterstellungen dieser Art emphatisch zu verbitten”. Er habe beispielshalber auf einer bestimmten, von Heydrich im September 39 geleiteten Sitzung ueber besagte “Endloesung” nicht teilgenommen, obwohl er mit vollem Namen, Rang und seinem Aufgabenkreis im Protokoll dieser Sitzung aufgefuehrt worden ist; das Protokoll sei vielleicht nicht direkt gefaelscht, aber mangels einer hinreichenden Aktenbezeichnung so unzuver laessig, “dass ich gegen diesen Versuch der Tatsachenverfaelschung protestiere”. Und das, obwohl seine Teilnahme von Professor Six kuerzlich in Deutschland ausdruecklich erwaehnt worden war, als Six kommissarisch unter Eid auf Veranlassung nicht etwa der Staatsanwaltschaft v e r n o m men wurde, sondern grade der Verteidigung Eichmanns. Den Generalstaatsanwalt irritierte dies sture Ableugnen aktenkundig beweisbarer Tatsachen in solchem Masse, dass er dem Mann im Glassverschlag bei aehnlichen Ge legenheiten etwa zurief: “O. Sie Bedauernswerter, alles geht Ihnen schief” oder “Was kann man mit einem Menschen anfangen, der schwarz aus weiss und weis aus schwarz macht”. Oder: “Aber Sie koennen sich doch nicht innerhalb einer Viertelstunde so krass widersprechen” oder gar — aber hier sei woertlich aus dem Gerichtsprotokoll zitiert: Es ging um jene Art Autobiographie, die ¡Eichmann einem gesinnungsverwandten Skribenten, dem hollaen dischen Journalisten Sassen, vor 4 Jahren in Argentinien waehrend ungezaehlter Stunden aus freien Stuek ken diktiert hatte. Soweit im Hinblick darauf, dass er die Niederschrift mit Marginalien seiner eigenen unzweideutigen Handschrift vei sehen hat, nicht anderes uebrig bleibt, bekennt er sich dazu, streitet aber im uebrigen die Autenthizitaet der Bandaufnahmen aber i*n Bausch und Bogen ab. und nun—: Hausner: “Wenn Sie sich weiterhin derart laecherlich machen wollen, so fahren Sie nur in diesem Stil fort”. Eichmpnn: “Ich mache mich keineswegs laecherlich, Herr Generalstaatsanwalt”. Hausner: “Herr O-bersturm - bann - fueh - rer, Sie machen sich nicht laecherlich?? Diese ganze Woche hindurch haben Sie nichts anderes getan”. Gegen die zupackende Agressivitaet, mit der dei Staatsanwalt dem Angeklagten zusetzt, wie solche Beispiele zeigen, wurde hier und da, so in einem Kommentar des staatlich gelenkten israelischen Rundfunks geltend gemacht, dass sie bei einem so hartgesottenen Nazi, wie diesem frueheren SS-Offizier, dem Hauen und Stechen seinerseits zur zweiten Natur geworden waren, ihr Ziel eher verfehle als erreiche. In der Tat war nicht zu ueberhoeren, wie sich Eichmann im bisherigen Verlauf des Kreuzverhoers gerade in solchen Momenten mehr und mehr versteifte; waehrend er in .gelegentlichen Antworten auf die im Ton regelmaessig zurückhaltender formulierten Zwischenfragen des Gerichtspraesidenten, Dr. Landau und seiner zwei Beisitzer nachgiebiger reagierte. Zwar ist es noch verfrueht, endgueltig zu beurteilen, ob der Staatsanwalt mit der unerbittlichen Taktik (seines Kreuzverhoers zum Ziel gelangen wird, doch ist es ihm bis zur Stunde jedenfalls noch nicht gelungen, diesen Mann zu “zerbrechen”. Eichmann, der nach jener angeblich oder wirlich schlaflosen Nacht, nach dem ersten Tag des Kreuzverhoers sichtlich mitgenommen schien, wehrt sich seiner Haut mit einer Hartnaeckigkeit, die einer besseren Sache wuerdig waere. FLUCHT IN DIE WELTANSCHAUUNG Allerdings, dennoch blieben ihm Rueckzieher von bemerkenswerter Bede u t u n g fuer die Frage der Schulderhebung nicht erspart, so, als er nach einer staatsanwaltlichen Atacke von fast einer Stunde schliesslich zugeben musste, dass es in Wirklichkeit so gut wie nichts mit dem seiner Unterschrift manchmal vorangestellten “i. A.” oder “i. V.” auf sich gehabt habe, und dass er also auch dort, wo er “im Auftrag” oder “in Vertretung” unterzeic h n e t hatte, darum nicht weniger in eigener Veranwortung diktiert und dekretiert haette. Ebenso oft aber, wenn nicht noch haeufiger, zog er sich dieser Tage auf das zurueck, was er seine Weltanschauung oder vielmehr der Wandel seiner Weltanschauung nennt, um unwiderlegbaren Schuldbeweisen aus der Fuelle der Dokumen te oder der scharfgeschliffenen Logik des Staatsanwalts auszuweichen. Er koenne nicht bestreiten, gab er etwa zu, als ihm die entsprechenden Partien der Sassenschen Aufsatzreihe vor gehalten wurden, zu den Nationalsozialisten gehoert zu haben, die es mit ihrem, dem “Fuehrer” geschworenen Treueeid ernst meinten, und betrachte Leute, die in diesem Sinne eidbruechig geworden waren zu recht als “Lumpen, denen die Haut bei lebendigem Leibe abgezogen werden muesse”. Doch mit dem Tode Hitlers sei diese Eidesverpflichtung auch fuer ihn erloschen und nach und nach — “wenn auch unter Rueckfaellen in die fruehere Gesinnung” — sei er zu anderen Auffassungen herangereift. Heute jedenfalls (sah er sich zu erklaeren gezwungen, als Herr Hausner ihn wieder in die Enge trieb) — heute “sehe ich in dem Massenmord an die Juden eines der kardinalen Verbrechen der gesamten Weltgeschich te”. Und das erklaere er nicht etwa, um Stimmung fuei sich zu machen; denn “unerschuetterliche Wahrheitsliebe ist eine der wenigen guten Eigenschaften, die mir das Schicksal mitgegeben hat” (Gelaechter im Gerichtssaal, das der Vorsitzende ruegt). Ueberhaupt spielte die Berufung auf das “blind waltende Schicksal” eine wichtige Rolle in den vielen Bekenntnissen dieser Art. Eichmanns offenkundige Versuche, jede Unklarheit in der Fuelle der schriftlichen Urkunden zu seinen Gunsten zu deuten, und ebensowenig alles, was im komplizierten Aufbau des Arbeitsverteilungsplans der Amtsstellen einschliesslich seiner eigenen Behoerde nur halb aufgeklaert werden konnte, haben diese Bekenntnisse allerdings weitgehendst zu Lippenbekenntnissen entwertet. Und als er an einem besonders kritischen Punkt des Kreuzverhoers zugeben musste; dass seine Abteilung IV B 4 nicht nur fuer die “Fahrplangestellung” zustaen dig war, sondern in praxi fuer alles, was im ganzen damals okkupierten ¡Europa Juden betraf, schloss der Anklaeger diesen Teil des Verhoers rrfit den Worten ab: “Ich danke Ihnen, Sie haben endlich einmal schluessig be anwortet, was ich wissen wollte”. Und liess eine ironische Verbeugung folgen. Dennoch — dem Urteil das die Richter schliesslich faellen werden, sei hier mit keiner wie immer gearteten Schlussfolgerung V o r g egriffen. Dem Drama des Kreuzverhoers werden nach einer weiteren abschliessenden Vernehmung Eichmanns durch, seinen Verteidiger die Plaedoyers’ folgen. Dr. Servatius deutete ueberdies an, dass er beim Obersten Gericht Berufung einlegen werde. Man spricht davon, dass das Verfahren in dieser Instanz bald zuende gehen wird; aber sollte sich das Jerusalemer Obergericht mit Einwaenden des Verteidigers, die sich auf Einzelheiten der Prozessfuehrung beziehen, zu befassen haben, wird dieser Prozess moeglicherweise bis spaet in den Herbst hinein dauern. Und schon hat Eichmann den Wunsch geaeussert, dass ihm die Moeglichkeit gegeben werden moege. danach in einem Buch “zum Nutzen dieses und aller kommenden Geschlechter” *,darzutun, was er wirklich begangen habe und meine...

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