Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXIII (1961)
- Issue
- 3 (Marzo, 1961)
- Date
- 1961-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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U ^REDACCION* * '6.C. I. e’NS JtSROflL AV. PORTUGAL GIO. CASILLA 8487. 6ANTJWGO-CH1L« BOLETIN INFORMATIVO M I T T E I L U N G S B l'a T T SOC I E P A D C U LT U RAL ISRAELITA " B 1 N E JISROEL" ARO XXIII — N.o 3 BOLETIN INFORMATIVO Marzo 1961 ill AHLEN ZUM REPRAESENTANTEN-KOLLEGIUM Wie aus Punkt 6 der auf dieser Seite abgedruckten Einladung zu der am 23. April 1961 stattfindpnden O r d e n 11 ichen Generalversammlung hervorgeht, wird in dieser Versammlung das R $ P r aesentantenkollegium neu gewaehlt. Damit unsere Mitglieder sich abermals ueber die W a h 1 o rdnung unterrichten koennen, bringen wir im Nachstehenden die einschlaegigen Bestimmungen zum Abdruck. Wir weisen dabei darauf hin, dass Wahllisten bis spaetestens Sonntag 9. April 1961, 12 Uhr mittags dem Sekretariat der Gemeinde eingereicht werden" muessen, (Abschnitt 111 ABS. 1 der Wahlordnung. WAHLRECHT 1. Aktives Wahlrecht Wahlberechtigt ist jedes Hauptmitglied, das der Gemeinschaft mindestens 3 Monate angehoert und mit seinen Mitgliederbeitraegen gegenueber der Gemeinschaft nicht laenger als 3 Monate im Rueckstand ist. Waehlen kann nur, wer in der Generalversammlung persoenlich anwesend ist. 2. Passives Wahlrecht Waehlbar ist, wer mindestens 25 Jahre alt, mindestens 6 Monate Mitglied der Gemeinde,, mit seinen finanziellen Verpflichtungen gegenueber der Gemeinschaft nicht laenger als 3. Monate im Rueckstand ist und auf einem Wahlvorschlag als Kandidat erscheint. WAHLVORSCHLAEGE Die Wahlen finden nach Wahlvorschlaegen statt. Jeder eingereichte Wahlvorschlag muss mindestens fuenf und darf hoechstens 33 Namen waehlbarer Mitglieder enthalten und muss mindestens von 25 wahlberechtigten Mitgliedern unterschrieben werden. Jedes wahlberechtigte Mitglied darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Jeder Kandidat darf nur auf einem Wahlvorschlag erscheinen und muss seine schriftliche Zustimmung geben, dass er bereit ist, zu kandidieren und dass er nur auf einem Wahlvorschlag erscheint. Fehlt die schriftliche Erklaerung des Kandidaten, so wird sein Name auf dem Wahlvorschlag gestrichen. Weist der eingereichte Wahlvorschlag infolge Streichung von Kandidaten nicht mehr die Mindestzahl von 5 wähl f aehigen Mitgliedern auf, so ist er ungueltig. VORBEREITUNG DER WAHL Die Wahlvorschlaege muessen bis spaetestens zwei Wochen vor der zum Zwecke der Wahl einberufenen Generalversammlung bis mittags 12 Uhr dem Sekretariat der Gemeinschaft eingereicht werden. Ueber die Zulassung entscheidet ein Pruefungsausschuss bestehend aus den Vorsitzenden des Ehrengerichts l und II Instanz und einem Mitglied des Praesidiums, das von diesem bestimmt wird. Der Pruefungsausschuss hat den Einreichern der Wahlvorschlaege spaetestens 10 Tage vor Beginn der Generalversammlung das Pruefungsergebnis mitzuteilep. Die zugelassenen Wahlvorschlaege werden vom Prüfungsausschuss zu einer einheitlichen Wahlliste zusammengefasst, auf der alle Kandidaten der einzelnen zugelassenen Wahlvorschlaege alphabetisch aufgefuehrt und mit laufenden Nummern versehen werden. Vor jeder Nummer befindet sich ein Kreis. Die Liste ist den Mitgliedern unverzueglieh nach erfolgter Pruefung zuzustellen; sie ist am schwarzen Brett im Gemeindebureau bekanntzumachen und kann auch im Gemeindebureau abge holt werden. Diese einheitliche Wahlliste gilt als Stimmzettel. WAHLAKT Jeder eingereichte Wahlvorschlag, der Teil 'des Stimmzettels bildet kann von einer derjenigen Personen begruendet werden, die die Wahlvorschlaege unterschrieben haben. Vor der Wahl erhaelt jedes . wahlberechtigte Mitglied je ein Exemplar des Stimmzettels. Jeder Waehler gibt beim Wahlakt seinen Stimmzettel ab. Er muss zu diesem Zwecke die von ihm zu waehlenden Kandidaten durch Ankreuzen des Kreises vor deren Namen kenjatlich machen. Stimmzettel, auf denen weniger als 30 Namen kenntlich gemacht sind, bleiben hinsichtlich dieser Kandidaten gueltig. Stimmzettel, auf denen mehr als 30 Namen kenntlich gemacht sind, sind ungueltig. Die Wahl ist geheim. Gewaehlt sind als Mitglieder des Consejo diejenigen 22 Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen; als Ersatzmitglieder die 8 in der Hoehe der Stimmenzahl folgenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. D i e Generalversammlung waehlt aus ihrer Mitte vor Beginn der Wahl einen aus 3 Personen bestehenden Wahlausschuss, der das Wahlergebnis feststellt. Der Wahlleiter gibt das Abstimmungsergebnis in der Reihenfolge der auf die einzelnen Kandi« (Fortsetzung Seite 21 CITACION A JUNTA GENERAL ORDINARIA De acuerdo con los artículos 21-24 de los Estatutos, cito a los socios de la Sociedad Cultural Israelita “B’ne Jisroel” a la JUNTA GENERAL ORDINARIA que tendrá lugar en el Hogar Social, Avda. Portugal 810, el domingo 23 de abril de 1961 a las 9 horas en punto. El quorum para sesionar es el 20% de los socios, y si este quorum no se reuniera a la hora fijada, la asamblea sesionará una hora más tarde con el número de socios que asista. (Articulo 24 de los Estatutos). Pueden asistir sólo los socios y los familiares de estos indicados en los cuestionarios, los últimos sin derecho a voto. TABLA 1) Lectura y aprobación del acta de la última Asamblea General. 2) Memoria del Presidente. 3) Informe del Tesorero sobre el Estado de la Caja. 4) Mociones y varios. 5) Elección de la Comisión Electoral. 6) Elección de lo; 22 Representantes (Consejo) y 8 Suplentes. 7) Elección de los Revisadores de Cuentas. 8) Elección del Tribunal de Honor de la la. y 2a. Instancia. El Estado de Caja estará a disposición de nuestros socios en la Secretaría, Avda. Portugal 810, desde el día 13 de abril del año en curso. Ruego remitir mociones para la Asamblea por escrito, para que lleguen a más tardar el 13 de abril (Casilla 2487 o Secretaría). Además ruego indicar en la Secretaría, a más tardar el 13 de abril, las preguntas sobre el giro de la Sociedad que se desee hacer en esta junta, para que se pueda disponer en la Asamblea misma de los archivos necesarios para dar informes rápidos y completos. La elección se efectuará a ’base del Reglamento aprobado en la Asamblea con fecha 21 de octubre de 1948. Santiago, l.o de Marzo de 1961 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG Hiermit lade ich die Mitglieder der Sociedad Cultural Israelita “B’ne Jisroel” gemaess Art. 21-24 der Satzungen zur. ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG fuer Sonntag den 23 April 1961, 9 Uhr vormittags in das Gemeindehaus, Avda. Portugal 810, ergebenst ein. Falls zu der vorstehend festgesetzten Zeit nicht mindestens 20% der Mitglieder anwesend sein sollten, wird die Generalversammlung eine Stunde spaeter, also um 10 Uhr vorm, abgehalten und zwar mit der Zahl der alsdann anwesenden Mitglieder. (Art. 24 der Satzungen). Zutritt zu der Generalversammlung haben nur Mitglieder und deren im Fragebogen angefuehrte Familienmitglieder, letzter ohne Stimmrecht TAGESORDNUNG 1) Verlesung und Annahme des Protokolls der letzten Generalversammlung. 2) Rechenschaftsbericht des Praesidenten. 3) Kassenbericht des Schatzmeisters. 4) Antraege und Verschiedenes. 5) Wahl des Walhlvarstandes 6) Wahl von 22 Repraesentanten (Consejo) und 8 Stellvertretern 7) Wahl der Rechnungspruefer 8) Wahl des Ehrengerichtes erster und zweiter Instanz. Der Finanzbericht liegt vom 13. April ab im Gemeindehaus zur Einsicht fuer die Mitglieder aus. Antraege bitte ich bis spaetestens 13. April schriftlich (Casilla 2487 oder Sekretariat) einzureichen. Ferner bitte ich Fragen ueber Einzelheiten der Geschaeftsfuehrung, die in der Generalversammlung gestellt werden sollen, bis spaetestens 13. April dem Gemeindessekretariat zur Kenntnis zu bringen, damit rechtzeitig vorher aus den Akten die erforderlichen Unterlagen entnommen und die Auskuenfte in der Versammlung ohne Verzoegerung und vollstaendig erteilt werden koennen. Der Wahlakt findet auf Grund der in der Generalversammlung vom 21. Oktober 1948 angenommenen Wahlordnung statt. Santiago, 1. Maerz 1961 SIEGFRIED LANDAU President« SIEGFRIED LANDAU Praesident