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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1960-07-01 · 7 (Julio, 1960) · p. Seite 5

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXII (1960)
Issue
7 (Julio, 1960)
Date
1960-07-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Julio 1960 BOLETIN INFORMATIVO 5 r DAS SECHSTE GEBOT “Frueher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen”, steht bei dem alten Tacitus zu lesen. Und mit mehr Praegnanz und Ironie als es in diesen acht Worten geschieht, laesst sich der unglaubliche Fall Eichmann gewiss nicht umschreiben: Noch keine zwanzig Jahre sind vergangen, als dieser Verbrecher, im Verein mit einigen wenigen Vorgesetzten und ungezaehlten Helfershelfern, an unserem Volk das groesste Verbrechen der an Verbrechen reichen Geschichte der Menschheit veruebte. Nun, da er —endlich, endlich!— der gerechten Strafe zugefuehrt wird, schreibt sich ein ganzes Heer von Advokaten die Finger wund, nicht um ihn, nein, um uns, die Opfer, die Ueberlebenden, die Vollstrecker der Gerechtigkeit der Uebertretung des Gesetzes zu bezichtigen. Wie schrieb sein Zeitgenosse Juvenal: Difficile est satiram non scribere... DER ERSTE EINWAND Ein ganzer See von Tinte ist vergossen worden, um die Weltoeffentlichkeit von unserem Ozean von Blut und Traenen abzulenken, aber es sind nicht mehr als drei kleine Inselchen in diesem See, die einer naeheren Ansicht ueberhaupt irgendwie widerstehen. Drei Argumente hoechstens, die eine Widerlegung rechtfertigen, einmal die Verletzung der argentinischen Souveraenitaet, zum zweiten die Anzweiflung der Zustaendigkeit der israelischen Gerichte und drittens die Nichtbeachtung des Prinzips “ex-post-facto”. Der erste Einwand ist von Argentinien dem Sicherheitsrat der U. N. vorgetragen worden und von diesem, mit einigen abschwaechenden Einschraenkungen, gewuerdigt worden. Wie bekannt, stellt die bei russischer und polnischer Stimmenthaltung angenommene Resolution fest, dass Massnahmen wie die Entfuehrung Eichmanns nicht geeignet seien, die guten Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten zu foerdern und spricht Argentinien Recht auf eine angemessene Reparation zu. Ausdruecklich wird festgestellt, dass der Beschluss nicht zugunsten Eichmanns un<f der ihm zur Last gelegten Untaten ausgelegt werden kann und schliesst mit einem von dem U. S. Vertreter Cabot Lodge eingebrachten Zusatz, worin die Hoffnung auf eine vollkommene Wiederherstellung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Argentinien und Israel zum Ausdruck gebracht wird. Die Resolution hatte den seltenen Vorteil, sowohl Argentinien wie Israel zufrieden zu stellen, zumal seine Tragweite von der Auslegung der “angemessenen” Genugtuung abhaengt, die Israel Argentinien schuldet. Es ist wohl klar, dass der Sicherheitsrat diese Auslegung weder uebernehmen wollte noch will und die Wirksamkeit seiner Taetigkeit wie stets a posteriori darin bestaetigt zu finden hofft, dass sich zuguterletzt die Beteiligten einigen. Im Moment, da diese Zeilen in Druck gehen, ist ueber eine solche Einigung noch nichts bekannt. Fest stehen nur zwei Dinge: dass Israel weiter gjuten Willens ist, die von Beginn an angebotene Genugtuung in Form einer offiziellen Entschuldigung zu leisten und dass Argentinien von der anfaenglich angedeuteten Forderung, die in einer zumindest zeitweiligen Rueckgabe Eichmanns —mit einer in Aussicht gestellten spaeteren “regulaeren” Auslieferung— abzukommen scheint. Sollte sich letzteres bewahrheiten, so darf man es ganz gewiss u. a. darauf zurueckfuehren, dass der Einfluss eines Mannes abnimmt, der in diesem Fall eine sehr unglueckliche Rolle gespielt hat und der trotzdem nicht so angeprangert worden ist, wie er es verdient haette. DIE GRAUE EMINENZ Es handelt sich um den argentinischen Chefdelegierten in den U. N., Mario Amadeo. Ebenso wie auf israelischer Seite die Amerika-Reise von Golda Meir die Buerde des Aussenministeriums auf die Schultern von Ben Gurion gewaelzt hatte, der ausser seinem Amt als Premier und Verteidigungsminister noch interimistisch als Erziehungsminister fungierte und zum Ueberfluss mit den Vorbereitungen fuer seine Europa-Reise beschaeftigt war, was summa summarum —bei allem grossen Respekt vor der bewundernswerten Arbeitskraft Ben Gurions darf es gesagt werden— einer geschickten diplomatischen Behandlung des Falles vielleicht nicht zutraeglich war, so brachte auf argentinischer Seite die Europareise des Presidenten Frondizzi in Begleitung seines Aussenministers Taboada den U. N. Delegierten Amadeo in eine eigenmaechtige Position. Er nutzte sie dazu aus, den Zwischenfall auf die Spitze zu treiben und vor dieser kuenstlichen Kulisse auf dem Welttheater von New York als Vedette aufzutreten. Wie weit dies aus Eitelkeit geschah, ist unwichtig, insofern es aber darauf zurueckzufuehren ist, dass Mario Amadeo ein alter Faschist ist, sollten gewisse Tatsachen doch wieder einmal in Erinnerung gebracht werden. Dieser Mann war einmal, zwei Monate lang, Aussenminister Argentiniens und zwar in der Regierung des Generals Lonardi, die im September 1955 nach dem Sturz von Peron die Macht uebernahm. Wenn Lonardi seinerseits von der Gruppe Aramburu-Rojas gestuerzt wurde, so geschah dies, um seinen Versuch, das Land aus der Diktatur des Mobs;n das Dunkel eines reaktionaer-Klerikal faschistischen Obskurantismus zu fuehren, zu vereiteln. Lonardi selbst war kein Ideologe: der boese Geist seines Regimes war sein Schwager und Aussenminister Mario Amadeo. Aber nicht nur j ihre Regierungshandlungen machten diese beiden Maenner untragbar fuer die demokratischen Kreise des Heeres und der oeffentlichen Meinung, untragbar war vor allem die Vergangenheit von Amadeo, welche die eines aktiven Propagandisten, um nicht zu sagen Agenten, der Achsenmaechte waehrend des Krieges war. Die Unterstuetzung, die ein solch untadeliger Mann wie Frondizi leider waehrend seiner Wahlkampagne von seiten der Peronisten wie der unter der Flagge des “Nationalismus” segelnden Faschisten akzeptieren musste, hat ihn wohl zu Belohnungen in Form von Pfruenden wie die bei den U. N. gezwungen. Jedenfalls steht zu hoffen, dass er sich eines Tages von “Nationalisten” vom Schlage eines Amadeo ebenso entledigen wird wie er dies von den Anhaengem des fluechtigen Diktators bereits getan hat. UM DEN PROZESS SELBST Wenn sich einmal der um die Entfuehrung Eichmanns aufgewirbelte Staub gelegt haben wird, dann werden die Advokaten und die Professoren, gestuetzt auf ihre schweren Folianten, den anderen Argumenten den Vorzug geben: Wie kann Israel Eichmann fuer Verbrechen richten, die zu einer Zeit begangen worden sind, da dieser Staat noch garnicht bestand? Ferner: Eichmann hat Juden gemordet, folglich kann der juedische Staat als Anklaeger, aber nicht als Richter fungieren. Und schliesslich: Ein Richtspruch unter Berufung auf die Voelkermord - Konvention stellt eine Verletzung des Rechtsprinzips “ex-post-facto” dar, wonach niemand nach einem Gesetz bestraft werden kann, das zum Zeitpunkt seiner Uebertretung noch nicht promulgiert war. Schalten wir von diesen Argumenten erst einmal das auf zwei schwachen Beinen daherwankende aus, das dem juedischen Volk mit einem chronologischen und einem formalen Vorwand das Recht absprechen will, die an ihm veruebten Schurkereien zu suehnen. Und nichts leichter als dies, denn welches Volk haette je auf dieses Recht verzichtet? Ahndet nicht jeder Staat die in und an seiner Gesellschaft veruebten Verbrechen? Haben nicht Franzosen, Polen, Jugoslawen und Griechen die Kriegsverbrecher, derer sie habhaft werden konnten, fuer die an ihren Voelkern begangenen Untaten zur Rechenschaft gezogen? Und da soll gerade die Tatsache, dass wir damals keinen Staat hatten, dass wir deswegen besonders wehrlos waren, dass wir deswegen die unverhaeltnismaessig groesste Zahl von Opfern zu beklagen haben, dazu herhalten, uns die Praerogativen eines Staates auch heute noch abzusprechen? Heute, da dieser Staat besteht, errichtet worden ist unter groessten Opfern, nicht zuletzt als Folge der juedischen Katastrophe in Europa und weil wir geschworen haben, dass solche Unmenschlichkeit niemals wieder geschehen darf? Nein, wenn dieser Staat bis heute noch nichts geleistet haette, als in der Person von Eichmann die braunen Moerder vor Gericht zu bringen, schon dies wuerde seine Existenz, wenn auch nicht vor einer verknoecherten und in Klauseln erstarrten Justiz, so doch vor der Geschichte und der Moral rechtfertigen. Wenn nicht wir ihn richten, wer denn?, duerfen wir mit Hillel fragen. Deutschland? Es fehlte nicht an Stimmen im Chor der Advokaten und Professoren, die auch dies vorschlugen. Mit einem Wirklichkeitssinn, der ihr alle Ehre macht, hat jedoch die Regierung von Bonn auf eigene Initiative diese Moeglichkeit bereits am Tage nach der Festnahme Eichmanns von sich gewiesen, sodass es sich sogar eruebrigt, in diesem Zusammenhang darauf einzugehen, dass und warum die Justiz der B. R. D. den Kriegsverbrechern gegenueber schmaehlich versagt. Ein internationales Tribunal? Das von Nuernberg existiert nicht mehr, ebensowenig wie die politischen Bedingungen, die es moeglich machten, wenn auch natuerlich das dort zusammengetragene Material bei dem in Israel bevorstehenden Prozess herangezogen ^werden wird. Wo also denn? Man muss sich wirklich fragen, wer in aller Welt sich ueberhaupt die Autoritaet anmassen will, diesen Halunken im Namen eines Gesetzes zu richten, das nicht genuegte, auch nur ein einziges seiner sechs Millionen Opfer vor der Ausrottung zu bewahren. Nicht viel besser ist es um den letzten Einwand bestellt. Wenn niemand bestraft werden koennte, wenn im Moment, da er seine kriminelle Handlung begeht, diese vom Gesetz noch nicht vorgesehen war, so genuegte es, einen Typ von Verbrechen zu begehen, der ob seiner Einzigartigkeit und Einmaligkeit noch garnicht bekannt und daher auch nicht vorgesehen war. So aehnlich liegt dieser Fall naemlich, denn es gibt keine Rechtsprechung, die eine solche Kombination von Mord und Totschlag, von seelischer und physischer Folterung, von sadistischer Grausamkeit und .wissenschaftlicher Organisation, "von Konzentrationslager und Gaskammer vorgesehen hat. Auch der Richtspruch von Nuernberg stuetzt sich auf erstmalig definierte Verbrechen, auch er fusst auf der Voelkermord - Konvention, “ex post-facto” geschaffen, auch er ist ein Novum: nur dass sich damals noch kein Heuchler, kein Advokat, kein Professor erdreistete, im Anblick all der frisch entdeckten Greuel seine Berechtigung anzuzweifeln. Im Uebrigen, wer hat ihnen denn verraten, dass die Weisheit unserer Richter bei der Voelkermord - Konvention beginnt und aufhoert? Beruht doch in letzter Instanz dieselbe und nicht nur sie, nein, die ganze antike und moderne Rechtsprechung auf einigen wenigen Gesetzen, auf zehn Geboten, die am Anfang aller Zivilisation stehen und die das juedische Volk der Welt geschenkt hat. Und das sechste lautet: Du sollst nicht toeten. ATSCHEKA. / Der A. T. I. Ball (Der Ball des Jahres) findet am 3. September statt Bitte halten Sie sich diesen Abend frei. i

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