Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXI (1959)
- Issue
- 10 (Octubre, 1959)
- Date
- 1959-10-01
- Page
- Seite 17 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Octubre 1959 BOLETIN INFORMATIVO 17 20 JAHRE COMUNIDAD ISRAELITA HABONIM In diesen Tagen feiert die Gemeinde Habonim in Valparaiso ihr 20-jaehriges Bestehen. Als im Jahre 1939, mit der grossen Einwanderungswelle aus Deutschland, viele Menschen nach Valparaiso kamen, fand sich unter Fuehrung Leo Wegleins ein Kreis zusammen, der zunaechst kleinere Gottesdienste a b h i e 11, dann eine Chewra bildete und schliesslich zu den Hohen Feiertagen einen Festgottesdienst veranstaltete, der von der Gesamtheit der deutschen Juden in Valparaiso und Umgebung besucht wurde. Wenige Tage darauf, am 6. Oktober 1939, fand die Gruendung einer juedischen Gemeinde mit 24 Mitgliedern statt, die spaeter den Namen “Habonim”, (Bauleute) erhielt. Der Name “Habonim’ war recht angemessen, denn es handelte sich um eine wirkliche Aufbau-Gemeinde, deren Ziele heute selbstverstaendlich erscheinen, damals jedoch durchaus nicht so selbstverstaendlich waren. Es ist das Verdienst dieser Gruender, von denen leider nur wenige noch unter uns weilen, dass wir heute Gottesdienst, Schule, Kulturarbeit, Unterstuetzung Hilfsbeduerftiger und ein wuerdiges Bestattungswesen haben. Spaetere Errungenschaften kamen hinzu, naemlich ein starkes Gemeinschaftsgefuehl, das sich hauptsaechlich in der Arbeit fuer Israel ausdrueckte, rasche Anpassung an Chile, seine Sitten und Gewohnheiten, und eine immer staerkere Zusammenarbeit mit anderen juedischen Organisationen im Lande. Daneben gab die Gemeinde ihre materielle und moralische Beihilfe an die Jugendorganisationen, besonders unterstuetzte sie den Hakoah, der sich durch seine chaluzische und allgemein juedische Erziehung seiner Chawerim auszeichnete. An dieser Stelle moegen die Namen des ersten Vorstandes erwaehnt werden, die diesen Weg einleiteten, naemlich die Herren Leo Weglein, Isidor Stern, Jorge Lange und José Tichauer. Die Geschichte der Habonim ist gekennzeichnet durch die 3 Praesidenten, die die Geschicke der Gemeinde in diesen 2 Jahrzehnten geleitet haben, naemlich die Herren Leo Weglein, Kurt Reichmann und Enrique Roger. Sie wurden waehrend der 12 Perioden von einem Kreis von Mitarbeitern begleitet, von denen wir die Herren Adolf Boehm, Emst Merzbach und Herbert Goetz wegen ihrer langjaehrigen, wertvollen und aufopfernden Mitarbeit besonders erwaehnen wollen. Man kann die Entwicklung der Gemeinde Habonim aber auch durch die verschiedenen Etappen kennzeichnen, die entsprechend der Entwicklung ihrer Mitglieder und der zeitgenoessischen Geschichte, als typisch gelten duerften. Die erste Etappe, gekennzeichnet durch die Konsolidierung der Neuangekommenen verbunden mit dem Gefuehl der Fremdheit in einem neuen Lande, ist die Etappe der Religions-Gemeinde, deren Akzent auf Gottesdienst, Religionsunterricht und Bestattungswesen liegt. Die zweite Etappe kennzeichnet sich durch wachsende Vertrautheit mit der Umgebung und einem Gefuehl der Sicherheit in einen Kontinent, der weit entfernt war vom Kriege und den Schrecknissen in Europa. Hier faengt die Gemeinde an, die Gesamtheit der zentraleuropaeischen Juden in Valparaiso und Umgebung zu erfassen. Sie schliesst sich der Federación Sionista de Chile und dem Comité Representativo an und beginnt, an den Sammlungen fuer Palaestina und den Joint in planmaessiger Form teilzunehmen. Die dritte Etappe zeigt ein neues Bild. Die Kinder der ersten Generation sind herangewachsen; Sprache, Gewohnheiten und die wirtschaftliche Lage sind keinerlei Probleme mehr. Es zeigen sich sogar die ersten Anzeichen einer Assimilation, d. h. einer Abwendung vom Judentum, wenn auch nur in vereinzelten Faellen. In der Gemeindearbeit ist diese Periode durch eine immer engere Zusammenarbeit mit den Schwestergemeinden in Valparaiso der Sociedad Unión Israelita und der Sociedad Max Nordau gekennzeichnet deren Arbeit ja identische Ziele hat. Von Anfang an hatte die Sociedad Unión Israelita ihr Haus in der Avenida Argentina und spaeter in der Calle Victoria, fuer Gottesdienste und soziale Veranstaltungen in freundschaftlichster Weise zur Verfuegung gestellt. Spaeter entwickelte sich eine enge Zusammenarbeit mit beiden anderen Gemeinden, sowohl im Centro Sionista de Valparaiso als auch im Comité Representativo und in der Organisation des Colegio Hebreo Chaina Weizmann. Der Beginn der dritten Etappe wird ferner gekennzeichnet durch den Ankauf eines Grundstueckes in El Belloto, fuer das die notwendigen Erlaubnisse in unermuedlicher Arbeit durch Herrn Kurt Reichmann erlangt wurden, um dort einen juedischen Friedhof zu errichten. Sofort nach Abschluss der Vorvertrages, wurde der Sociedad Unión Israelita die Beteiligung an diesem Friedhof angeboten und es entstand der Consejo del Cementerio Israelita de Belloto. Schon heute ist dieser Friedhof einer der schoensten in Chile. Wenige Jahre spaeter kaufte die Sociedad Unión Israelita ein neues Haus in Viña del Mar, in dem die Schule installiert wurde und dessen Raeume gleichzeitig zu sozialen Zwekken benutzt werden. An diesem Haus hat sich die Gemeinde Habonim indirekt beteiligt, indem naemlich eine Reihe ihrer Mitglieder Aktien an diesem Eigentum erworben haben. Diese Linie einer organischen Zusammenarbeit kann vielleicht in nicht zu ferner Zeit zur Bil- 06 LA tOLtCliVfOAO ltA«b.r â CAgJLLA »ft« * »«h^AftAlte GOTTESDIENST AN SCHEMINI A/.ERIT UND SIMCHAT THORA Schmini Azeret: Freitag den 23. Oktober abends 19 Uhr mit SEELEN¬ FEIER. Samstag den 24. Oktober frueh 9 Uhr (Festgottesdienst). Simchat Thora: Samstag den 24. Oktober abends 19 Uhr (Zu diesem Gottesdienst laden wir speziell alle Kinder herzlichst ein). Sonntag den 25. Oktober frueh 9 Uhr. Die obenstehenden Gottesdienste werden in Anwesenheit eines der Herren Rabbiner abgehalten werden. HOSCHANA RABBA LERNEN Das traditionelle Hoschana Rabba - Lernen findet am Donnerstag den 22. Oktober um 21.15 in der Residencial Duering, Paseo Gerva- ,soni, statt. FEST-PROGRAMM Zum 20. jaehrigen Bestehen der “Comunidad Israelita Habonim” Samstag den 24. Oktober frueh um 9 Uhr: FESTGOTTESDIENST und Gedenkstunde der verstorbenen Gruendungsmitglieder in Anwesenheit einer der Herren Rabbiner. Sonntag den 25. Oktober Mittags um 12.30 Uhr: COCKTAIL zu Ehren der Vorstandsmitglieder saemtlicher juedischer Organisationen von Santiago und Valparaiso. Sonntag den 25. Oktober abends 20 Uhr: FESTBANKETT in den Raeumen der Sociedad Unión Israelita, Victoria 2859, wozu wir unsere Mitglieder und deren Angehoerige um ihr zahlreiches Erscheinen bitten. 89. GEBURTSTAG Am kommenden 17. November begeht (s.G.w.) unser aeltestes Gemeindemitglied, Herr MAX AUFRICHTIG, seinen 89. Geburtstag in geistiger und koerperlicher Frische. Der Vorstand der Comunidad Israelita HABONIM wuenscht dem Jubilar von ganzem Herzen, dass er noch viele Jahre in gleicher Weise im Kreise seiner Familie verbringen moege. düng einer Einheitsgemeinde in Valparaiso fuehren. Bei voller Wahrung der Eigenart der kulturellen und historischen Werte des deutschen Judentums, waere eine solche Einheitsgemeinde die Basis einer organisatorisehen und wirtschaftlichen Staerkung, die es der Leitung der Habonim ermoeglichen wuerde, sich einer Reihe von Aufgaben zu widmen, die heute, angesichts der geringen Anzahl der Mitglieder, nicht durchfuehrbar sind. 20 Jahre sind in der Geschichte einer Institution ein kurzer Zeitraum. Gemessen an den hundert jaehrigen Gemeinden in Deutschland, ist die Habenim noch sehr jung. Und doch hat sie grosse Leistungen vollbracht. Sie hat eine Gemeinschaft geschaffen, deren Leistungen von Einzelnen niemals haetten vollbracht werden koennen. Sie hat juedische Tradition und Kultur aufrecht erhalten und den juengeren Generationen weiter gegeben. Sie hat sich einen ehrenvollen Platz nicht nur in der juedischen Gemeinschaft Chiles, sondern auch innerhalb Sued- Amerikas geschaffen, und sie hat schliesslich ihre Zusammengehoerigkeit mit Israel nicht nur durch materielle Unter-! stuetzung bewiesen, sondern | durch eine nicht unbetraechtliche Anzahl ihrer Soehne, die heute in Israel in den Kibbuzim am Aufbau des Landes teilnehmen. Moege die Gemeinde; Habonim weiter ihren aufsteigenden Pfad verfolgen zur Foerderung ihrer Mitglieder, zum Aufbau Israels und zur Fortsetzung der religioesen und geistigen Tradition des Judentums. J. A. EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG Samstag, den 21. November 1959 findet die Ordentliche Generalversammlung, im Salon der Soc. Union Israelita, Victoria 2859, um 21 Uhr puenktlich statt: TAGESORDNUNG 1.— Verlesung des Protokolls der letzten Generalversammlung. 2 .■— Bericht des Vorstandes. 3. — Bericht des Kassenwarts und der Rechnungspruefer. 4. — Entlastung des Vorstands und der Rechnungspruefer. 5. — Wahl des Vorstandes. 6. — Wahl der 7 Mitglieder des Chewra - Ausschusses. 7. — Wahl der 7 Mitglieder der Schlichtungsstelle. 8. — Wahl der 3 Mitglieder der Wahlkommisiön. 9. — Wahl der Rechnungspruefer. Im Nachstehenden geben wir unseren Mitgliedern einen Auszug aus unseren Satzungen, soweit sich diese auf die Wahl beziehen. Das Recht auf Teilnahme an den Generalversammlungen ruht, wenn ein Mitglied mit seinen Beitraegen und Gebuehren sechs Monate schuldhaft im Rueckstand ist. Art. 18 Jedes Mitglied ist stimmberechtigt. Eine Vertretung ist ausgeschlossen. Art. 28 Gewaehlt wird in der Regel mittels Stimmzettel in geheimer Wahl. Wahl durch Zuruf ist zulaessig, wenn kein Widerspruch erfolgt. Der Gewaehlte muss mehr als die Haelfte der gueltig abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt haben. Sonst ist eine Stichwahl zwischen den beiden Personen erforderlich, welche die hoechste Stimmengleichheit erreicht haben. Wird hierbei Stimmengleichheit erzielt, so entscheidet das vom Versammlungsleiter gezogene Los. Art. 29 Waehlbar ist jedes Mitglied, welches das 25. Lebensjahr vollendet hat. Art. 30 Der Vorstand wird auf Grund von Wahlvorschlaegen gewaehlt. Ein Wahlvorschlag muss mindestens eine Woche vor der zum Zweck der Wahl einberufenen Generalversammlung beim Schriftfuehrer der Gemeinde in doppelter Ausfertigung eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss die Namen von sieben waehlbaren Mitgliedern enthalten, und muss mindestens von 10 Mitgliedern unterschrieben sein. Jedes Mitglied darf nur eine Wahlvorschlag unterschreiben. Der Schriftfuehrer hat die Wahlvorschlaege sofort nach Ablauf der Einreichungsfrist den Gemeindemitgliedern zur Einsichtnahme zugaenglich zu machen, und an den Wahlausschuss weiterzugeben. Der Wahlausschuss hat vor Beginn des Wahlaktes den Waehlern ein Verzeichnis saemtlicher Personen bekannt zu geben, welche in den ordnungsgemaess eingereichten Wahlvorschlaegen enthalten sind Auch in der Generalversammlung selbst koenen noch Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, welche nicht in diesem Verzeichnis enthalten sind, wenn diese Vorschlaege von mindesten 20 Gemeindemitgliedern unterstuetzt werden und ohne Ruecksicht darauf, ob dieselben Gemeindemitglieder schon einen anderen Wahlvorschlag unterschrieben haben. Art. 31 Die beiden Vorsitzenden, der Schriftfuehrer und der Kassenfuehrer werden in einzelnen Wahlgaengen gewaehlt. Die drei Beisitzer koennen auch in einem gemeinsamen Wahlgang gewaehlt werden. Wir machen ausdruecklich darauf aufmerksam, dass die Generalversammlung puenktlich um 21 Uhr eroeffnet wird. Die an den Schriftfuehrer einzureichenden Wahlvorschlaege sind zweckmaessig an die Casilla 984 zu richten. Die eingehenden Wahlvorschlaege sind nach Ablauf der Einreichungsfrist beim Praesidenten, Herrn Kurt Reichmann, Condeil 1385, einzusehen.