Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXI (1959)
- Issue
- 3 (Marzo, 1959)
- Date
- 1959-03-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Marzo 1959 BOLETIN INFORMATIVO 9 NACH ZIND UND STIELAU: DER "FALL NIELAND" Gegenstand der Beschlüsse zweier Hamburger Gerichte war im Monat Januar eine Broschüre, die der 63jaehrige Hamburger Holzkaufmann Friedrich Heinrich Wilhelm Nieland unter dem Titel “Wieviel Welt (Geld)-Kriege müssen die Voelker noch verlieren?" in einer Auflage von 2000 Exemplaren herausgebracht hatte. In dieser Schrift, die an saemtliche Bundesminister, an die Bundestagsabgeordneten und andere prominente Persoenlichkeiten versandt wurde, kommt Nieland, der sich bislang politisch noch niemals betaetigt hatte und auch nicht Mitglied der NSDAP war, zu der unglaublichen Schlussfolgerung, die Vernichtungsaktion gegen Juden waehrend des Dritten Reiches sei ein "Manoever des internationalen Judentums“ gewesen. „Allein die ungeheuerliche Lüge über die Vergasung und Abschlachtung von sechs Millionen Juden durch Deutsche unter Hitlers Macht” heisst es woertlich, “ist so widersinnig wie nur moeglich. Schon ein kurzes Nachdenken genügt, um die Teufelei zu entlarven“. ZWEI STRAFANZEIGEN . Als eine „Kulturschande“ sieht es der Verfasser an, „wenn die Teufel dieser Erde nicht endlich zur Strecke gebracht werden“. Und stellt überdies die Frage: „Brauchen wir Deutsche uns diese teuflische Gemeinheit gefallen zu lassen?“ Durch private Nachforschungen will Nieland festgestellt haben, dass die Welt insgeheim von 300 bis 700 Juden regiert werde. Das „internationale Judentum“ bereite gegenwaertig einen dritten Weltkrieg vor. Auf Seite 32 seiner Hetzschrift formulierte Nieland: “Es darf kein Jude an irgendeinem massgebenden Posten sitzen, sei es in der Regierung, sei es in politischen Parteien, oder in der Bankwelt, oder sonstwo.“ Die Auslassungen des Kaufmanns fanden bei dem Drucker Adolf Ernst Peter Heimberg, so viel Anklang, dass er sich bereit fand, diesen antisemitischen Erguss zu drucken. Man haette nun annehmen sollen, dass es sofort nach Erscheinen dieser Hetzschrift bei der Hamburger Staatsanwaltschaft oder sonstwo im Bundesgebiet Strafantraege gegen den Verfasser gehagelt haette. Tatschlich aber gingen nur die Strafanzeigen eines Oberregierungsrats K. aus dem Ruhrgebiet und eines Landstagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz ein, die sich beleidigt fühlten. Nunmehr kam die Justizmaschinerie in Gang. Die Hamburger Staatsanwaltschaft erhob gegen Nieland und Heimberg Anklage wegen Verbreitung einer staatsgefaehrdenden Schrift und wegen oeffentlicher Beleidigung jüdischer Bürger. Indes, die Grosse Strafkammer I des Hamburger Landgerichts eroeffnete entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht das Hauptverfahren, sondern ordnete zunaechst eine gerichtliche Voruntersuchung an. Diese bestand darin, die beiden Angeschuldigten erst einmal auf ihren Geisteszustand untersuchen zu lassen, denn es schien kaum glaubhaft, dass ein normal denkender und empfindender Mensch bei vollem Bewusstsein derartige antisemitische Malicen zu Papier bringen konnte. Das psychiatrische Gutachten bescheinigte aber überraschenderweise beiden, dem Kaufmann und dem Drucker, voellige geistige Gesundheit und Zurechnungsfaehigkeit. Wie „einen Schlag ins Gesicht“ empfand Bürgermeister Brauer jedoch den Beschluss, den daraufhin die Grosse Strafkammer I unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Dr. Enno Budde fasste. „Die Eroeffnung des Hauptverfahrens wird abgelehnt“, hiess es dort in juristisch knapper Formulierung. „Die Angeschuldigten Nieland und Heimberg werden ausser Verfolgung gesetzt. Die Kosten des Verfahrens traegt die Staatskasse.“ Landgerichtsdirektor Dr. Budde, dem die Hamburger Landgerichtsraete Hans Henning Bogusat und Heinz Grosse zur Seite sassen, machte in seiner Beschlussbegründung einen haarfeinen Unterschied zwischen dem „jüdischen Volk“ und dem „internationalen Judentum". Aus den Ausführungen auf Seite 35 der Broschüre gehe hervor, ’’dass das jüdische Volk von dem internationalen Judentum zu trennen sei und dass sich etwaige Massnahmen (nach Ansicht der Angeschuldigten) nur gegen letztere zu richten haetten“. Es sei, so urteilte Dr. Budde, den Angeschuldigten nicht mit Sicherheit zu widerlegen, dass sie von der Richtigkeit ihrer Ansichten überzeugt seien, dass nur ein engbegrenzter Kreis von Juden (internationales Judentum) für die Geschehnisse der letzten Jahrzehnte verantwortlich sei. Juristen allerdings glauben, dass diese Schlussfolgerung in krassem, logischem Widerspruch zu der Forderung Nielands steht, kein Jude dürfe „an irgendeinem massgebenden Posten sitzen“, Wenngleich Bürgermeister Brauer und Bürgermeister a. D. Dr. Kurt Sieveking angesichts dieses Urteils schockiert waren, sahen sie diesen Fall zunaechst noch nicht als alarmierend an. Sieveking: „Dass Gerichte manchmal Fehlentscheidungen treffen, ist nichts Neues, und dass Richter oftmals komische Leute sind, ist in der ganzen Welt bekannt.“ Weit weniger spasshaft waren allerdings die nach dem Beschluss der Grossen Strafkammer I folgenden Ereignisse. Zunaechst legte der Generalstaatsanwalt im Einvernehmen mit Justizsenator Dr. Biermann-Ratjen Beschwerde beim Ersten Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerischts ein. Schwer verstaendlich erschien der Beschluss, den dieser Strafsenat unter dem Aktenzeichen WS724|50 (31 120|58) fasste. Nicht mehr als fünf Zeilen Beschlussbegründung fanden die Richter des Ersten Strafsenats unter dem Vorsitz von Senatspraesident Dr. Erich Herr als erforderlich, um diesen Fall rechtskraeftig abzuschliessen: „Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg Grosse Strafkam mer I, vom 26. November 1958 wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses auf Kosten der Staatskasse als unbegründet verworfen." Somit wurden die beiden Angeschuldigten voll rehabilitiert, und es steht ihnen nun frei, unter Berufung auf diesen Beschluss ihre Broschüre in einer neuen Auflage herauszubringen und überall zu vertreiben. Denn es gibt, da es sich bei der vorausgegangenen Gerichtstaetigkeit nicht um ein Hauptverfahren, sondern lediglich um eine Voruntersuchung handelte, kein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Strafsenats. SCHONUNGSLOSE DISKUSSION Bundeskanzler Dr. Adenauer war mit Bürgermeister Brauer der Meinung, dass diese Gerichtsbeschlüsse „Dynamit für das deutsche Ansehen im Ausland” bedeuten und nun aber mit schonungsloser Offenheit in der O e f f e n tlichkeit behandelt werden müssten. Nach dem Gespraech mit Bürgermeister Brauer erteilte der Bundeskanzler dem Justizministerium die Aufgabe, sofort zu prüfen, welche Moeglichkeiten es gaebe, den Bundesgerichtshof doch noch mit diesem Fall zu befassen. Die juristischen Aussichten dafür sind allerdings denkbar schlecht. Das Bundesjustizministerium koennte allenfalls versuchen, einen neuen Beschuldigten zu finden, um das Verfahren wieder in Gang zu bringen. Einen noch verzweifelteren Versuch überlegt sich Dr. Biermann-Ratjen. Unter Hinweis auf den Artikel 18 des Grundgesetzes will er nach Prüfung der Rechtslage moeglicherweise das Bundesverfassungsgericht bitten, den Holzkaufmann Nieland das Recht der freien Meinungsaeusserung abzusprechen. Justizsenator Dr. Biermann-Ratjen: „Ein solches Verfahren waere das erste seiner Art in Deutschland. An einen Erfolg dieser Prozedur glaube ich allerdings selbst nicht.“ Deprimiert zogen Bürgermeister Brauer und Dr. Biermann-Ratjen das Fazit: „Es ist bedauerlich, dass Nieland und Heimberg durch diese Fehlentscheidungen frei ausgehen, obwohl die bestehenden Gesetze ausgereicht haetten, sie zu verurteilen.“ (“WELT AM SONNTAG”) EHEVERMITTLI [ING in luedischen Kreisen bestens eingetührt Strengste Diskretion Huérfanos 886 — 6* piso — OL 612 EDIFICIO ASTOR TEL 36704 EIN BEISPIEL DEUTSCHER WIEDERSCHLECHTMACHUNG Zu Koeln am Rhein ist bei dem dortigen Regierungspraesidium ein Fall — und viele andere Faelle — um Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts anhaengig. Er ist dort unter Aktenzeichen 683029 verbucht. Der Antragsteller P. W„ ehemaliger tschechoslowakischer Staatsbürger deutscher Volkszugehoerigkeit, lebt heute in London. Bis zum Einmarsch der deutschen Truppen in die Tschechoslowakei war er in der Tschechoslowakei ansaessig. Als Gegner des Nationalsozialismus und überdies Jude verlor er das Recht zur Ausübung seines Berufs in dem Augenblick, als Prag besetzt wurde. Er blieb in dem sogenannten “Protektorat Boehmen und Maehren”, indem er sich laengere Zeit verborgen hielt. Waehrend des Krieges flüchtete er über die Grenze und gelangte auf Irrwegen nach Jugoslawien. Dort Konnte er sich zunaechst frei bewegen, bis er auf Veranlassen der deutschen Gesandschaft in Belgrad mit anderen Flüchtlingen in Belgrad verhaftet wurde. Mit anderen ehemals oesfrerreichischen, tschechoslowakischen, deutschen und Danziger Bürgern wurde er auf einem kleinen Flussboot in der Donau interniert. Unter den Internierten brach eine Typhusepidemie aus. Die Jugoslawen waren menschlich und brachten die Haeftlinge auf das Festland nach dem Ort Sabac. Von dort flüchtete P. W. ein zweitesmal. Die Deutschen ermordeten spaeter alle im Lager Sabac verbliebenen Insassen. Unter ihnen befanden sich viele Frauen und Kinder. Der Gründlichkeit halber ermordeten die Deutschen zu gleicher Zeit alle alteingesessenen jüdischen Einwohner der Stadt Sabac — spaniolischer Herkunft. Nach seiner Flucht aus dem Lager Sabac gelangte P. W. nach Griechenland und von dort nach dem Mittleren Osten. Er trat in die Armee der Alliierten ein. Nach vierjaehrigen Heeresdienst in Nord Afrika Syrien und England wurde P. W. aus gesundheitlichen Gründen in Grossbritannien aus der Armee entlassen und machte sich in London ansaessig. Er ist heute britischer Staatsbürger. Nach Kriegsende fuhr P. W. besuchsweise in die Tschechoslowakei. Seine naechsten Angehoerigen und 22 Mitglieder seiner weiteren Familie waren von den Deutschen nach Auschwitz transportiert worden und sind dort umgekommen. Auch haben die damaligen deutschen Behoerden in der Tschechoslowakei, nachdem P. W. Heim und Hof verlassen musste, sein Haus ausgeraeumt; die Gestapo verfrachtete das Mobiliar, Bilder, Schmuckgegenstande und eine umfangreiche Privatbibliothek nach Deutschland. Der von den Massnahmen der deutschen Gewaltherrschaft Betroffene hat nun einen Antrag auf Entschaedigung für Verluste im beruflichen Fortkommen, Freiheitsschaden, Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben und Schaden an Eigentum und Vermoegen auf Grund des Bundesgesetzes von 20. Juni 1956 beim Regierungspraesidium Koeln geltend gemacht. Das Regierungspraesidium Koeln hat diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass der Antragsteller “mit der tschechoslowakischen Armee” in seine frühere Heimat zuriickgekehrt sei, womit nach Ans icht des Sachbearbeiters beim Regierungspraesidium Koeln alles Vorangegangene erledigt waere. Die Entscheidung des westdeutschen Amtes widerspricht sowohl dem Sinn und Wortlaut des Gesetzes wie auch den ihm vorliegenden Akten. P. W. ist nicht mit der Armee in seine frühere Heimat zurückgekehrt, sondern ist vor Kriegsende in England entlassen worden und lebt seither in Grossbritannien. Es ist bemerkenswert dass das westdeutsche Amt ausdrücklich festgestellt hat, dass P. W. Angehoeriger des deutschen Sprach- und Kulturkreises ist, Aber angenommen, P. W. oder jemand anderer, der durch die Besetzung der Tschechoslowakei durch das nationalsozialistische Deutschland in die Rechtsstellung gelangt ist, die ihn nach westdeutschem Gesetz als “Vertriebenen” legitimiert, waere im Jahre 1945 oder spaeter in seine frühere Heimat, die Tschechoslowakei, zurückgekehrt — haette er dadurch aufgehoert, Opfer nationalsozialistischer Gewaltmassnahmen zu sein? Hier steht ein Grundsatz zur Frage, Selbst wenn die Entscheidung des Koelner Regierungspraesidiums den Tatsachen entsprechen würde — was sie nicht tut — würde es sich um krasse Diskriminierung gegenüber denjenigen Opfern des Nationalsozialismus handeln, die anderer als deutscher Staatsbürgerschaft sind. Deutsche Heimkehrer, die vor dem nationalsozialistischen Terror geflüchtet waren, gehen durch ihre Rückkehr in die alte Heimat ihres Anspruchs auf Widergutmachung erlittener Schaeden nach westdeutschem Gesetz nicht verlustig. Die Diskriminierung gegenüber anderen als deutschen Bürgern bei gleichem Tatbestand ist ein Auswuchs desselben Geistes, der den Nationalsozialismus hervorgebracht hat. Neue Zürcher Zeitung. MAZZOTH-FABRIK José Berger Mazzoth, Mozzothmehl und Eiermazzoth streng koscher unter Aufsicht der hiesigen Herren Rabbiner sowie unter staendiger orthodoxer Kontrolle. Die Lieferung erfolgt in der bekannt guten Qualitaet. 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