Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XVIII (1956)
- Issue
- 10 (Octubre, 1956)
- Date
- 1956-10-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Octubre, 1956 BOLETIN INFORMATIVO 5 0€ *.* COULCtivrCAO (8RACi.r* Kfla¿úHÍfM *dt ValHOterás, CASILLA %%• ' «AUNARAIS« GOTTESDIENST Jeden Freitag abend um 19 Uhr. Jeden Sonnabend morgen um 9 Uhr A. M. Jahrzeiten sind rechtzeitig bei Herrn Richard Wölff, Telefon 5240 oder, Casilla 984, anzumelden. NEUMOND KISLEW Verkuendung am Sonnabend den 3. November. 1. Tag am Sonntag den 4. November. 2. Tag am Montag den 5. November._ Glueckwunsch - Äbloesungstelegramme An nachstehenden Adressen erhaeltlich: Enrique Roger, Condell 1583, Valparaiso. Conrad Funk, Condell 1472, Valparaiso. Richard Wolff, Av. Argentina 370, Valparaiso. Anni Landsberger, Paseo Gervasoni 492, Valparaiso. EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG Am Sonnabend den 24. November 1956 findet die ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG im Salon der Soc. Unión Israelita, Victoria 2859, Valparaiso, um 20.30 Uhr puenktlich statt. TAGESORDNUNG: 1) Verlesung des Protokolles der letzten Generalversammlung. 2) Bericht des Vorstandes. 3) Bericht des Schatzmeisters und der Kassenpruefer. 4) Entlastung des Vorstandes. 5) Wahl des Vorstandes. 6) Wahl der 7 Mitglieder der Schlichtungsstelle. 7) Wahl der 7 Mitglieder des Chefra-Ausschusses. 8) Wahl der 3 Mitglieder des Wahl-Ausschusses. 9) Wahl der 2 Kassenpruefer. 10) Verschiedenes. W. I. z. o. WISSEN SIE SCHON. . . dass unser kuerzlich gegruendetes Departamento Finan- :zas unter der Leitung der Damen Kleiner, Naschelski, Landau, Ripper einen aussergewoehnlichen Erfolg fuer sich buchen konnte? Die ersten 100.000.— Pesos wurden im— Monat August ■erreicht, und wir hoffen, dass dieses Departamento, dass zur Aufbringung neuer Geldmittel geschaffen wurde, weiter zum— Nutzen der Wizo arbeiten wird. Wir machen auf die Artikel aufmerksam, die mit Viel .geschmadk ifuer den taeglichen Gebrauch geschaffen wurden, vor allem aber auch auf religioese Gegenstaende wie Samtkaeppchen fuer den Gottesdienst, Tefillim und Tallith zu angebrachten Preisen. Schon jetzt bitten wir unsere Wizo-Schwestern und sonstigen Freunde vor dem kommenden Chanukkafest, das dieses Jahr auf den 29.November faellt, uns ihre Einkauefe zukommen zu lassen! In der naechsten Nummer naehere Angaben ueber Ort Und Zeit der Verkauefe! PROGRAMAMM FUER DEN MONAT NOVEMBER «Gruppe Henrietta Szold Donnerstag, 8. November 5 Uhr nachm.— Frau Margot Lande: Israel und die Weltpolitik. Donnerstag 22. November 5 Uhr nachm.—Frau Edith Goldschmidt: Martin Buber und seine Weltanschaung. «Gruppe Hanna Melzel Dienstag, 20. November 5 Uhr nachm.—Frau Lotte de Jong: Moderne Weissheiten aus dem alten Talmud. Dienstag, 4. Dezember 5 Uhr nachm.— Frau Rosie Rubens: Juedische Musikerkoepfe, Arthur Rubinstein, Jehuda Menuhim. Gruppe Goida Meyersohn Montag, 5. Novemberg 9 Uhr abends.— Frau Duli Kleiner: Juedische Konzertdirigenten Santiagos im Jahre 1956. Montag, 19. November 9 Uhr abends.— Frau Lola Roesler: Baruch Spinoza. Gruppe Vera Weizmann Dienstag, 6. November 5 Uhr nachm.— Herr Seiv Scharon: Urspruenge der ersten Siedler in Israel. Dienstag, 20. November 5 Uhr nachm.— Frau Hanna Berliner: Jehoschua Mensch und Prophet. Gruppe Ahavah Mitwoch, 14. November 5 Uhr nachm.— Frau Duli Kleiner: Schmaryahu Levin. Mitwoch, 5 Dezember 5 Uhr nachm.— Abschiedsnachmittag im Hause von Frau nse Bab. K. dette**! Die United Restitution Organization (ÜR0) teilt mit: Das neue Bundesrueckerstattungsgesetz (Dritte Masse-Gesetz)— soll nach dem Entwurf (Par. 40) am 1. April 1956 in JCraft treten. Da sich aber die Verabschiedung des Gesetzes betraechtlich verzoegert hat, so erscheint es fraglich, ob an diesem Datum die Rueckwirkung festgehalten werden wird. Nach Par. 16 des Entwurfes ist, wenn ein rueckerstattungsrechtlicher Anspruch im Zeitpunkt des. Inkrafttretens des Gesetzes mehreren Personen zur gesamten Hand oder gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht, eine Auseinandersetzung der Gemeinschaft in Ansehung dieses Anspruches ausgeschlossen. In der Begruendung wird erklaert, dass der fruehest moegliche Zeitpunkt, auf den ein solcher Ausschluss abgestimmt werden kann, der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes sei, weil es picht angaengig waere, einer Vorschrift, die von den Bestimmungen des allgemeinen buergerlichen Rechtes abweiche, rueckwirkende Kraft beizulegen. Danach wird es sich empfehlen, dass in allen Faellen, in denen rueckerstattungsrechtliche Geldansprueche gegen das Deutsche Reich einer Erbengemeinschaft zustehen, moeglichst rasch die Erbauseinandersetzung durchgefuehrt wird, die den einzelnen Erben erhebliche geldliche Vorteile unter dem Bundes-Rueckerstattungsgesetz bringen kann. In diesem Zusammenhang ist die Unterscheidung zwischen rueckerstattungsrechtlichen und entschaedigungsrechtlichen Anspruechen von grosser Bedeutung. In einer juengsten Entscheidung (IV ZR 74/55 vom 6.6.1956) hat der Bundesgerichtshof zu dieser ziemlich bestrittenen Frage neuerlich Stellung genommen. “Steht fest, wer die Entziehung (z.B. Beschlagnahme einer Wohnungseinrichtung, eines Sperrkontos, eines Lifts) durchgefuehrt hat, so ist ein Anspruch nach dem Rueckerstattungsgesetz gegen den Entzieher (meistens das ehemalige Deutsche Reich) oder seine Rechts-und Besitznachfolger (die derzeit noch nicht existieren), entweder auf Rueckgabe in natura (wo dies noch moeglich ist) oder auf Schadenersatz (wenn Rueckgabe unmoeglich ist) begruendet. Eine Entschaedigung hingegen nach dem Bundesentschaedigungsgesetz ist nur dann zu gewaehrleisten, wenn der Schaden entweder nicht durch eine Entziehung nach dem Rueckerstattungsgesetz verursacht ist, oder, wenn zwar an und fuer sich eine Entziehung vor liegt, die Verfolgung des Anspruches aber praktisch erschwert wird, weil weder die Person des Rueckerstattungspflichtigen noch der Verbleib der Sachen festzustellen ist oder der jetzige Besitzer weder auf Herausgabe noch auf Schadenersatz nach diesen Gesetzen belangt werden kann”. Das heisst also, dass ein Entschaedigungsanspruch nur in den Faellen geltend gemacht werden kann, in denen das Schicksal der gepluenderten, im Stiche gelassenen oder bei Deportierung zurueckgelassenen Sachen nicht mehr festgestellt oder nicht geklaert werden kann. Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass in allen Faellen, in denen a) eine nachweisliche Entziehung von Sachen, Wertpapieren, Konten, etc. durch die Gestapo oder eine andere Nazibehoerde erfolgt ist, und b) der Geschaedigte inzwischen verstorben und mehrere Erben (Witwe und Kinder oder Kinder und Geschwister, etc.) vorhanden sind, diese Erben auf Grund des Totenscheines und der die Verwandtschaft nachweisenden Papiere (Geburts—, Trauzeugnis) schon jetzt beim Deutschen Konsulat den Erbschein und die Erbrechts auseinandersetzung beantragen muessen, auch wenn der Rueckstellungsantrag noch nicht gestellt ist. Naehere Auskunft und Beratung erteilt die United Restitution Organisation (URO) in ihren Sprechstunden jeden Mittwoch und Donnerstag von 3 bis 7 und Sonntag von 10 bis 13 Uhr, in unserem Gemeindehaus. Dr. EGON ROSENFELD. UN NUEVO NUCLEO DE JOVENES BECADOS POR SHAJAM HA PARTIDO El domingo 9 de septiembre ha partido un nuevo grupo de jóvenes judíos becados por Shajam, quienes se perfeccionarán por espacio de un año en diversas ramas de la economía israelí. Es de interés destacar el entusiasmo despertado entre los jóvenes ante la oportunidad de conocer de cerca las diversas fases de la vida y desarrollo del joven Estado de Israel. Continúan aún existiendo posibilidades de ser in» corporados interesados al próximo grupo. Antes de su partida,- tuvo J lugar un significativo acto de despedia en la Legación de Israel, oportunidad en que el Encargado de la Legación, señor Samuel Goren, destacó los valores de este viaje y de la acción, deseándoles éxito en el camino que emprenden. Hicieron acto de presencia autori-! dades de la colectividad local. También Maccabi despidió en forma brillante a este núcleo, con un cabalath shabat, oportunidad en que les fueron entregados presentes a los integrantes del grupo. CISROCO Zu Gunsten des Neubaus unseres Altersheims findet am Mittwoch, den 31. Oktober abends 9V2 Uhr im Teatro Lux eine Filmpremiere statt. Die Veranstaltung wird durch ein abwechslungsreiches Kabarett eingeleitet, mit Mittwirkung von Lilianette, Pablo Krön und Guenther Mosse. Der Kartenverkauf findet durch unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter statt. Wir hoffen, alle unsere Freunde und Goenner bei diesem gesellschaftlichen Ereignis begruessen zu koennen und versprechen Ihnen einen genussreichen Abend. Wir verausgabten im vorigen i Monat fuer Barunterstuetzungen gen, Barzahlungen, Arzt. —Arznei— und Krankenhauskosten, Schul— und Berufsausbildungs beihilfen, sowie fuer die Unterhaltung unseres Altersheims, ausschliesslich der laufenden Buerounkosten. $ 1,210.605,— Santiago, 15 September 1956. CISROCO NACHRICHTEN DES VAAD HAJINUJ Am 21. Oktober vormittags 10% Uhr findet als eine der Hauptveranstaitungen der 50- Jahrfeler des chilenischen Yischuw die Uebergabe der neuen Gebaeude des Colegio Modelo statt. Zu diesem feierlichen Akt werden S. E. der Praesident der Republik, der Erziehungsminister, der Israel Gesandte Dr. Kubowy und zahlreiche Vertreter von Behoerden und Organisationen erscheinen. Naehere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit in den Tageszeitungen veroeffentlicht. Am 28. Oktober um 3 Uhr Nachmittag veranstaltet das Frauenkommitte des Vaad Hajinuj in unseren Raeumen ein grosses Kinderfest mit künstlerischen Darbietungen, Verlosung, Buffet, etc. Der Eintrittspreis betraegt fuer Kinder und Erwachsene $ 150.—. Die Eintrittskarten werden von den Damen dieses Comites und kn Colegio Modelo selbst verkauft. Merken Sie sich auch dieses Datum vor und erscheinen Sie zahlreich mit Ihren Kindern. Sie werden alle, einige genussreiche Stunden verleben und gleichzeitig beitragen zu dem grossen Aufbauwerk der juedischen Erziehung in Chile. C- R. Wir verausgabten im vorigen Monat fuer Kinderfuersorge und Betreuung alter und kranker Frauen und Maed-cben, ausschliesslich der laufenden Buerounkosten. $ 191.220 — Santiago. 15 September 1956. Liga da Damas Israelitas “Caridad”