Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XVIII (1956)
- Issue
- 5 (Mayo, 1956)
- Date
- 1956-05-01
- Page
- Seite 14 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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14 BOLETIN INFORMATIVO Mayo, 1956 oe i» courtiv!t)«o isMtLr» k*0lk*.A M« •**U**M*lN© GOTTESDIENST Jeden Freitag abend um 7 Uhr. Jeden Samstag morgen um 9 Uhr. Jahrzeiten sind rechtzeitig bei Herrn Ricardo Wolff, Telefon 6240 oder Casilla 984, anzumelden. Verkuendung des Neumondes SIWAN am Samstag den 5. Mai 1956. Neumond SIWAN am Freitag den 11. Mai. GOTTESDIENST FUER SCHOWUOTH Erew Schowuoth am Dienstag den 15. Mai um 7 Uhr. 1. Tag Schowuoth am Mittwoch den 16. Mai um 9 Uhr A. M. sowie am Abend um 7 Uhr mit SEELENFEIER. 2. Tag Schowuoth am den 17. Mai um 9 Uhr A. M. Das traditionelle Schowuoth-Lernen findet im diesen Jahr am Dienstag den 15. Mai puenktlich um 21 Uhr in der Residencial Duering, Paseo Gervasoni 492, Valparaiso, statt. Neumond TAMUS am Samstag de 9. Juni 1956, 1 Tag. Neumond TAMUS am Sonntag den 10. Juni 1956, 2 Tag. 70. GEBURTSTAG Am 27. Mai 1956 feiert unser langjaehriges verdientes Gemeindemitglied, Herr Max Freund, seinen 70. Geburtstag. Wir wuenschen dem Jubilar, dass er noch viele Jahre bei bester Gesundheit an Seite seiner Frau verbringen moege und uns durch seine tatkraeftige Mitarbeit weiterhin unterstützen kann. Eine Veranstaltung zu Ehren von Herrn Freund werden wir unseren Mitgliedern noch rechtzeitig durch ein Rundschreiben bekannt geben. NEUER SCHRIFTFUEHRER Herr Rudolf Staub hat sein Amt als Schriftfuehrer der Gemeinde niedergelegt und wurde an seiner Stelle Herr Peter Brandt vom Vorstand Kooptiert. NEUAUFNAHME Herr Heinrich Weinreth RELIGIONSUNTERRICHT Wir teilen unseren Mitgliedern hierdurch mit, dass ein Religionsunterricht fuer Kinder ueber 10 Jahre im Colegio Hebreo eingerichtet worden ist. Naehere Auskunft erteilen auf Wunsch die Herren Enrique Roger oder Ricardo Wolff. DIE UNITED RESTITUTION ORGANIZATION (URO) TEILT MIT: VERBESSERUNGEN IM ENTSCHAEDIGUNGS-RECHT FUER EHEMALIGE DEUTSCHE BEAMTE DIE ENTSCHAEDIGUNGS - RECHTE EHEMALIGER OESTERREICHER Das dritte deutsche Gesetz zur Wiedergutmachung fuer Angehoerige des oeffentlichen Dienstes, vom 28. Dez. 1955, sieht eine Verbreiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten und eine Verbesserung von Anspruechen vor; ausserdem ist die Anmeldungsfrist bis zum 31. Dezember 1956 verlaengert worden. Von grosser Bedeutung ist dieses Gesetz vor allem fuer fruehere Bedienstete juedischer Gemeinden in Deutschland, die bisher nur auf Grund einer Verwaltungsanordnung bsschraenkte Ansprueche hatten. Diese sind nunmehr in dem neuen Gesetz verankert, das besagt, dass die frueheren Bediensteten juedischer Gemeinden oder oeffentlicher Einrichtungen, die einen Anspruch auf Versorgung gegenueber ihrem Dienstherrn hatten oder ohne die Verfolgung erlangt haetten, vom 1.12. 1952 ab monatliche Versorgungszahlungen auf der Grundlage der frueheren Dienstbezuege, erhalten. Entsprechendes gilt fuer die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Diejenigen Angestellten, die keinen Anspruch auf Ruhegehalt hatten oder erlangt haetten, haben bisher nur einen Anspruch auf Wiedereinstellung gehabt. Da den im Ausland lebenden Geschaedigten eine Rueckkehr nicht zuzumuten ist, kam fuer sie eine Wiedereinstellung nicht in Frage. Jetzt wurde neu bestimmt, dass diese Angestellten die Haelfte des Arbeitseinkommens erhalten, das ihnen zugestanden haette, wenn sie wiedereingestellt worden waeren. Das Buero der URO steht den Anspruchsberechtigten zu naeheren Auskuenften z u Verfuegung. SPRECHSTUNDEN: Mittwoch und Donnerstag von 3 bis 7 Uhr und Sonntag vorm, von 10 bis 12.30 Uhr, im Gemeindehaus. Manuel Silva L. Feine Herren Masschneiderei Damen Kosiueme Jacken Europaeischer Stil frueher Ayudante oel Tuerkfeldj SAN PABLO 1145 — Local G; Neues Gebaeude Das lange erwartete Hilfs- Fonds-Gesetz, das den frueher in Oesterreich ansaessig gewesenen Juden gewisse Entschaedigungsrechte gewaehrt, ist nunmehr mit den dazugehörigen Ausfuehrungsbestimmungen erschienen. Das Gesetz bestimmt, dass aus oesterreichischen Bundesmitteln im Laufe von elf Jahren ein Fonds von 550 Millionen Schilling zu bilden sei, aus dem einmalige “Zuwendungen” an Personen gewaehrt werden, die “in der Zeit zwischen dem 5. Maerz 1933 und dem 8. Mai 1945 aus politischen Gruenden welcher Art immer (auch wegen Abstammung, Religion oder Nalionalitael)... verfolgt worden sind”. Bemerkenswert ist die Fassung des Textes, der nicht besagt, durch wehm die Verfolgung veranlasst. oder geschehen sein muss. Waehrend bekanntlich das deutsche Entschaedigungs-Gesetz ausdruecklich sagt, dass ein Anspruch nur wegen Verfolgung durch nationalsozialistische Gewaltmassnahmen besteht spricht das oesterreichische Gesetz nur von Verfolgung und schliesset lediglich diejenigen aus, die wegen nationalsozialistischer Betaetigung verfolgt wurden, d.h. also dass ehemalige Nazis keinen Anspruch haben. Ausserdem erfordert das Gesetz, dass die Antragsteller am 13. Maerz 1938 (dem Tag der Besetzung Oesterreichs), Staatsbuerger des Landes oder vor diesem Tag zumindest 10 Jahre dort ansaessig waren, und dass sie “ausgewandert sind und sich zufolge dessen im Ausland befinden”. Das heisst, dass im Gegensatz zum deutschen Entschaedigungs-Recht der Anspruch ausschliesslich den Emigranten zusteht, die nicht nach Oesterreich zurueckgekehrt sind. Die Zuerkennung der Zuwendungen erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges durch ein Kuratorium und mehrere Zuerkennungs-Kommissionen. Die neun Mitglieder des Kuratorium, das in zweiter Instanz ueber Einsprueche gegen die Entscheidungen der Zuerkennungs- Kcmmissionen zu erkennen hat, werden von der Regierung auf Grund von Vorschlaegen der Verfolgten-Organisationen, der Israelitischen Kul- , tusgemeinden sowie der katholischen und evangelischen Kirchen bestellt. Dieses Kuratorium ernennt selbstaendig die Mitglieder der Zuerkennungs-Kommissionen. Alle Funktionen in beiden Koerperschaften sind ehrenamtlich. Die Antragsteller werden in 12 Gruppen eingeteilt, von denen zuerst diejenigen mit dauerndem Gesundheitsschaden zum Zuge kommen, und zwar mit Zuwendungen zwischen 10.000 und 30.000 Schillings, je nach dem Grad der Erwerbsunfaehigkeit h i e rauf kommen Witwen nach Ermordeten mit 20.000 Schilling und sodann folgen in der Rangordnung notleidende Personen ueber 60 Jahre und alle uebrigen von 70 Jahren abwaerts bis zu den 55 jaehrigen, die an elfter Stelle stehen. Alle diejenigen, die noch nicht 55 Jahre alt sind (als Stichtag fuer die Altersberechnung ist der 1. Januar 1956 massgebend), kommen zum Schluss, also vermutlich nach 10 Jahren, an die Reihe. Jeder Anspruchsberechtigte, der mit seiner Frau in gemeinsamen Haushalt lebt, erhaelt ausserdem einen Zuschlag von 50% des vorgesehenen Betrages, der fuer die letzte Rang- Gruppe bis zu 20.000 Schilling betraegt. Zur Milderung besonderer Haerten in Einzelfaellen kann das Kuratorium die “erforderlichen Verlegungen beschlossen”, ohne dass das Gesetz in Einzelheiten eil. geht. Das erwaehnte Kuratorium wird einen Aufruf zur Einreichung der Antraege erlassen wozu eine Frist von einem Jahr offen sein wird. Dieser Aufruf soll auch die Richtlinien ueber die Form der Antraege und die Glaubhaftmachung der Voraussetzungen enthalten. Da ein solcher Aufruf bisher nicht ergar gen ist, koennen derzeit Antraege noch nicht gestellt werden. Die United Restitution Organization (URO), die in unserem Gemeindehaus jeden Mittwoch und Donnerstag von 3 bis 7 und am Sonntag von 10 bis 12.30 Uhr amtiert, wird zeitgerecht die erforderlichen Verlautbarungen erlassen, um den vom Gesetz Beguenstigten die Durchsetzung ihrer Ansprueche zu erleichtern. Dr. Egon Rosenfeld Wir verausgabten im vorigen Monat fuer Kinderfuersorge und Betreuung alter und kranker Frauen und Maedchen, ausschliesslich der laufenden Buerounkosten $ 123.525 Santiago, 15. April 1956. Liga de Damas Israelitas “Carida d” RUDI JELEN feine Goldschmiede Arbeiten REPARATUREN San Antonio 570, Of. 2 Tel. Particul ar 54369 SOLEMNE ACTO DE “SCHLOSHIM” A LA MEMO¬ RIA DE D. ISIDORO DI- MANT K. Muy solemne resultó el acto colectivc de “Schloshim” a la memoria del presidente del Comité Representativo, señor Isidoro Dimant K., que se realizó el martes 20 de marzo en el local B’ne Jisroel, bajo los auspicios del citado Comité y de la Federación Sionista de Chile. La parte religiosa estuvo a cargo del Rabino Oficial, Dr. Nathan B. Blum, actuando el jazán Sr. Israel Farba acompañado al órgano por el maestro Bernardo Feuer. Usaron de la palabra el representante diplomático de Israel, señor Samuel Goren; el señor Enrique Testa, por el Comité Representativo; el se¬ ñor Matías Schapiro, por la Federación Sionista de Chile y el señor Roberto Arón, por el Partido de Sionistas Generales. Se dió lectura a un cable de adhesión del Congreso Judío Mundial. RABINO EGON LOEWEN- STETN Y ÑUTA NEBEN- SCHOSS, DELEGADOS DEL COMITE REPRESENTATIVO EN CONGRESOS DE JERU- SALEM El Rabino Egon Loewenstet.i, activo colaborador del Comité Representativo en cuestiones juveniles y culturales, visitará algunas filiales del congreso Judío Mundial en su próximo viaje por Israel. Italia, Suiza, Alemania Occidental y Francia. Asistirá a los Congresos por efectuarse durante este mes en Jerusalem. El señor Ñuta Nebenschoss, delegado al Consejo Directivo del Comité Representativo ha, sido acreditado por éste último como Delegado-Visitador a los Congresos por efectuarse -en la capital israelí. Wir verausgabten im vorigen Monat fuer Barunterstuetzungen, Barzahlungen, Arzt, —Arznei— und Krankenhauskosten, Schul und Berufsausbildungsbeihilfen, sowie fuer die Unterhaltung unseres Altersheims, ausschliesslich der laufenden Buerounkosten $ 941.744 Santiago, 15. April 1956. C I S R O C O Comité Israelita de Socorros ZU FAMILIEN - FESTLICHKEITEN Telegramme, Blumen-Abloesungsspenden, Baeumc-, Goldenes Buch, Bar—Mizwah—Buch, Kinder—Buch des KEREN KAJEMETH LEJISRAEL Telefonische Bestellungen: 33096 (Gemeinde) oder 87707 ANZEIGEN ANNAHME NUEVA Buerozeit 9-1 und 4-7 Auf Wunsch werden die Anzeigen abgeholt BOLETIN INFORMATIVO Telefon 86803