Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XVII (1955)
- Issue
- 8 (Agosto, 1955)
- Date
- 1955-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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REDACCION» í S-C. I. B’NE J1SROEL AV. PORTUGAL 810. TEL. 33096 CASILLA 2487. SANTIAGO• CHILE BOLETIN INFORMATIVO MITTEILUNGSBLATT I SOCIEDAD CULTURAL ISRAELITA "B’NE J 1 S R O E L" | -- Año XVII — N.o 8 SANTIAGO DE CHILE Agosto, 1955 Der 9. Aw in der Juedischen Geschichte In hoffnungsvoller Lage und zuversichtlicher Stimmung begeht das juedische Volk Tischo b’aw, den national-reli. gioesen Trauertag seiner Geschichte, und im Zusammenhan. ge mit der Entwicklung des Staates Israel erscheint die Frage berechtigt, ob wir uns weiterhin des traditionellen Unglueckstages unserer Vergangenheit erinnern sollen oder ob wir dieser Verpflichtung enthoben seien? Lassen wir also im Geiste kurz die Geschehnisse an uns vorueberziehen, an welche der 9. Aw. anknuepft. Nicht weniger als fuenf Male, so berichtet die Ueber- Üeferung, brachen an diesem Tage traurige Ereignisse ueber unser Volk und unser Land herein: Es sei ein 9. Aw getvesen, an dem ueber das aus Mizrajim befreite Volk die Strafe verhaengt wurde, dass nicht es selbst, sondern dii in der Wueste geborene Generation das Land der Verheissung betreten duerfte. Es war ferner der 9. Aw im Un. gluecksjahre 586 (vor d. uebl. Z.), als der heilige Tempel, einst vom Koenige Salomo erbaut, in Flammen aufging, nachdem sich der babylonische Koenig Nebukadnezar Jeruschalajim's bemaechtigt und dem ersten juedischen Staate ein Ende bereitet hatte. Und wiederum ist es ein 0. Aw gewesen, diesmal im Jahre 70 (nach d. uebl. Z.), als der zweite Tempel zeretoert wurde, Zion und Jerusalem der Weltmacht Rom «um Opfer fielen. Die nationale Groesse war abermals dahingesunken, und Titus, der Eroberer durfte ueber das ohnmaechtige Judaea triumpfieren. Doch Splitter des Volkes setzen den Freiheitskampf fort, und, zum vierten Male, gab es einen Zusammenbruch: Am Tage des Verhaengnisses, am 9. Aw, im Jahre 135, kapitulierte die Festung Betar, und der heldenhafte Bar Kochba-Aufstand war zuende. Und die Tradition fuegt hinzu, um das Mass des Schmerzes zu vervollstaendigen, das Volk habe erleben muessen, wie an einem 9. Aw die Umwandlung Jeruschalajims und des Tempelplatzes auf Morijah in ein Ackerfeld vor sich ging. Diesen Katastrophen der biblischen und nachbiblischen Epoche fuegt sich jener traurige 9. Aw des Jahres 1492 an, an welchem die Juden Spaniens nach anderthalb Jahrtausenden jueHTscher Geschichte auf dieser Halbinsel seelisch zerbrochen den Weg in die unbekannte Fremde antreten mussten. Und vielleicht war es kein Zufall, dass, in unserer neuesten Geschichte, ein folgenschweres Ereignis auf einen 9. Aw fiel: Der Kriegsausbruch, Sonntag, der 2. August 1914, war auf Tischo b’aw gefallen. Mit diesem Tage begann eine ganze Kette von Leiden unser Volk heimzusuchen, durch vier Jahrzehnte. Waren es waehrend des ersten Weltkrieges vor allem die osteuropaeischen Juden, deren Lage immer kritischer wurde, so hat dann in der Folgezeit die zentraleuropaeische Judenheit ihren Anteil erhalten, und schliesslich war fast die ganze europaeische Judenheit von der Vernichtung bedroht als die Machthaber des “Dritten Reiches” ihre Weltherrschaftsplaene durchzufuehren versuchten. Das religioese Genie des juedischen Volkes wusste k stets, in stunden der Freu¬ Oft zerstoert und immer wieder erbaut: EINE ECKE AUS DEM NEUEN JERUSALEM , « §S§8llf SSSfSÄ-S J igttgi V, '.1 mm - V : SSÜ ÄSÜP ÜIÉÉS äJ Wm de und in solchen der Trauer das richtige Mass zu finden. Mit der ueberlieferten Trauer um Zion und Jerusalem verband sich zu allen Zeiten der Schmerz um all die Millionen unseres Volkes, die im Ablaufe der fast zweitausendjaeh. r i g e n Galutgeschichte als Maertyrer fuer “Kidusch Haschern”, fuer die Heiligung des goettlichen Namens und die Ehre des juedischen Volkes, ihr Leben hatten lassen muessen. Und wenn in unseren Tagen der juedische Staat neu erstanden ist und zum Segen fuer die Zukunft des juedischen Volkes und der gesamten Menschheit werden wird, so sind hiermit die Zeiten des Leides nicht vergessen. Noch sind Teile unseres V o l,k e s unerloest, noch laengst nicht alle berechtigten Ansprueche erfuellt und die Narben des letzten furchtbarsten Aderlasses unserer Geschichte nicht verheilt. Soeben waren erst zehn Jahre vergangen, seit wir Juden vor der entsetzlichen Erkenntnis standen, dass die Opfer, die zwoelf Jahre Nazityrannie ueber uns gebracht, weit schlimmer waren, als wir geahnt hatten. Feierten wir erst vor kurzem in Dankbarkeit und Freud« den 7. Jom Haatzmaut; so sollte dies nicht bedeuten, dass wir auch nur fuer einen Augenblick die Tragoedie der juedischen Geschichte vergessen koennten; Der 9. Aw., Jahr fuer Jahr, Sinnbild nationalen Schmerzes und religioeser Trauer, bleibt eine ewige Mahnung auch fuer die kommenden gluecklicheren Zeiten, denen das um Medinath Jisrael geeinte juedische Volk im Vertrauen auf die Gnade seines unerbittlich -strengen, aber gerechten, ewigen und heiligen Gotte« entgegensehen darf. CURT WILK Buenos Aires Die ‘ zum ßundesentschaedigungsgesetz Die Wiedergutmachungsgesetzgebung geht in Deutschland bis auf das Jahr 1947 zurueck, in dem die von den Allierten fuer die amerikanische, britische und franzoesische Zone erlassenen Rueckerstattungsgesetze er- < schienen, dem spaeter ein gleiches Gesetz fuer iWest- Berlin folgte. Diesen Geset. zen schlossen sich im Jahre 1949 Entschaedigungsgesetze der Laenderregierungen der amerikanischen Zone an. Es folgten noch die Laender der franzoesischen Zone mit voneinander abweichenden Entschaedigungsgesetzen und schliesslich West-Berlin mit einem Entschaedigungsgesetz vom 10. Januar 1951. Die Fristen fuer die Anmeldung von Anspruechen nach den vorgenannten Gesetzen sind laengst abgelaufen, die letzte, naemlich die fuer West-Berlin, am 31. Oktober 1952. Am 1. Oktober 1953 trat dann das Bundesergaenzungs gesetz zur Entschaedigung fuer die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, im folgenden kurz “BEG” genannt, in Kraft, das, wie schon der Name sagt, die Entschaedigungsgesetzgebun g der Laender einschl. West- Berlins ergaenzen und unter Wahrung bisheriger weitergehender landesrechtlicher Ansprueche zu einer Vereinheitlichung fuer das Bundesgebiet fuehren soll. Damit wird auch die englische Zone zum ersten Mal in das Entschaedigungsbereich einbezogen. In den Par. 14, 15 u. 37 hat das BEG drei Durchfuehrungsver. ordnungen vorgesehen und diese Verordnungen sind mm in der zweiten Haelfte 1954 bezw. ersten Haelfte 1953 herausgekommen, u. z. fuer a) Schaden an Leben am 17. Sept. 1954 (BGBL. I S. 271) b) Schaden an Koerper n Gesundheit am 28. Dez. 1954 (BGBL. I S. 510), c) Schaden im beruflichen wirtschaftlichen Fortkommen, dem haeufigsten und dementsprechend am meisten angemeldeten Schadensfall, — im Folgenden kurz “Berufsschäden” genannt—, am 6. April 1955 (BGBl. I S. 157). Wenn ich nun im Folgenden auf den Inhalt dieser drei Durchfuehrungsverordnungen, im Folgenden kurz “DV” genannt, etwas eingehe, so kann es sich dabei im FORTSETZUNG S. 10 2389303001014801485302