Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XV (1953)
- Issue
- 8 (Agosto, 1953)
- Date
- 1953-08-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Agosto, 1953 BOLETIN INFORMATIVO 11 DAS NEUE BUNDESENTSCHAEDIGUNGSGESETZ A 'Sbfefkatám f Z1VEI PIANISTEN “Musste ich traurige Betrachtungen anstellen, als ich mich zum Konzert des hier gastierenden Pianisten Jascha Rein einfand. Zugegeben, dass gegebener Kuenstler unbekannt ist, aber wie soll er bekannt werden, wenn er ohne Publikum bleibt? Unter diesem waren die mir sonst so familiaeren Gesichter unserer musikliebhabenden Gemeindemitglieder nicht zu erblicken. (...Doch wenn Herr Backhaus, dessen Ruf als Nazi groesser ist als der des Kuenstlers, kommt, dann ist kein Platz zu teuer...). Bemerken moechte ich noch, dass Jascha Rein ein Kuenstler ist, wie man solche schon lange nicht gehoert hat. Sein Chopin wird mir unvergesslich bleiben und jeder der ihn nicht gehoert hat, hat sehr aber sehr viel versaeumt. A. ALSTER ARRAU IN ISRAEL Tenemos aquí una visita muy importante: Claudio Arrau. Se está conquistando al público de Israel como quiere, y los tiene medio locos, porque es realmente excepcional. La semana pasada, el jueves, dió un concierto en Yuruschalayim, con la Filarmónica. Tocó el concierto N.o 3 de Beethoven, con un éxito clamoroso. El Teatro Edison, donde se dan los conciertos, estaba terriblemente lleno. Los corredores estaba también llenos de gente de pie, y creo que no habría más lugar, ni sentado ni de pie. Y Arrau estuvo a la altura. Tocó tan bien, que decidí ir también al recital que dió ayer. Tocó una sonata de Mozart, la Appasionata de phisto, de Lizst. La sonata de Mozart fué bien, pero la Appa- Beethoven, la suite Carnaval de Schumann, y el Vals Mesionata fué una verdadera realización. Fué “diferente’’. Y lo demás también fué muy bueno. El enorme aplauso le obligó a dar tres encóres. Tocó Choppin. Estoy sumamente contento de haber ido. MOSHE BERANT DER JUEDISCHE WELTKONGRESS INFORMIERT: Notiz: Gestern am 9.7. ging bei dem Unterzeichneten die Nachricht ein, dass der Bundestag ln Bonn den Entwurf eines Bundeesentschaedigungsgesetzes am 3.7. angenommen habe. Wenn dies nicht geschehen waere, waere wegen des Endes der Legislaturperiode (4.7.) und., der Neuwahlen vom September 53. eine Beschlussfassung nicht vor Ende des Jahres moeglloh 'gewesen. Obwohl bis heu erklaerllcherwelse der Text des Gesetzes hier noch nicht eingegangen Ist, sondern I. Geltungsbereich: Abgesehen von Sandergesetzen von Bremen und Hamburg war die Materie des Rueckerstattungs-und Entschaedigungsrechts bekanntlich nur durch die sogenannten Zonengesetze geregelt, die fuer die nordamerikanische, Franzoesische und Berlin|West Zonen ergangen sind. Fuer die englische Zone gab es kein solches Gesetz. Ausserdem gibt es keine Regelung fuer die russische Besatzungszone und erst recht nicht fuer die an Polen vorlaeufig abgetretenen Provinzteile von Schlesien, Pommern und Ostpreussen. (sogenanntes Ostgebiet), Diesem Wirrwar macht das neue Gesetz ein Ende, vereinheitlicht wenigstens das Entschaedigungsrecht fuer das ganze Gebiet der Deutschen Bundes-Republik, indem es an die Stelle der Zonengesetze tritt, erfasst auch die englische Zone und gibt Ehtschaedgungisrechte endlich auch den sogenannten Verfolgten aus dem oben erwaehnten Ostgebiet. Leider enthaelt der Entwurf keine solchen Rechte fuer die Verfolgten aus der russischen Besatzungszone, und es ist daher sehr zu befuerchten, dass das Gesetz dies auch nicht tut. Dagegen ist die Erweiterung auf die verfolgten aus den oben erwaehnten Provinzen des Ostgebiets sehr zu begruessen wenn sie auch nicht die vollen Rechte erhalten, wie die aus den anderen Gebieten. Fuer die Verfolgten aus der russischen Zone bleibt nur die Hoffnung der Wiedervereinigung der von Osten und Westen Deutschlands, zumal 111 des Entwurfs ausdfruecklich eine solche Gesamtdeutsche Loesung des Entschaedigunsrechts in Aussicht stellt. II. Inhalt des Entwurfs im allgemeinen: Der Entwurf lehnt sich stark an das nordamerikanische Zonengesetz an, klaert aber erfreulicherweise einige in der Rechtsprechung aufgetretene Streitfragen, z. B. die sehr wichtige ueber den sogenannten negativen Kompetenzkonflikt zwischen Rueckerstattungs und Entschaedigungsorganen durch die Bestimmung, dass wenn z. B. eine Rueckerstattungsbehoerde den Anspruch abgewiesen hat, weil er nicht in dieses Gebiet falle, sondern in das der sogenannten Entschaedigung, die fuer die Entschaedigung zustehende Behoerde an die Ansicht der ersteren Behoerde gebunden sei. I Die Vererblichkeit der Ansprache ist verschieden geregelt, je nach dem es sich um Ansprueche auf Geldrenten, wegen Schaeden an Leben Koerper und Gesundheit handelt (diese Ansprueche mix eine Mitteilung ueber den Inhalt des Begierungs ent wurfs, will Ich auf Veranlassung der Söhrlftleltung des Boletm Iniormativo einige wichtige 'Punkte des wahrscheinlichen Inhalts des Gesetzes darstellen, da weite Kreise unserer Gemeinschaft dringend an einer Kenntnis Interessiert sind. Etwaige Abweichungen des Gesetzes von seinem Regierungssentwurf und Einzelheiten des Gesetzes m besprechen, bleibt fuer die Zelt nach Eingang des Gesetzestextes Vorbehalten. sind unvererblich) oder um Ansprueche auf Entschaedigung fuer Freiheitsentzie. hung (Todesfall muss vor dem 9. Mai 45. erfolgt sein. Erben sind nur Ehegatten, Kinder und Eltern, und diese muessen beduerftig sein) oder um Anisprueche wegen Existenzschaeden (im allgemeinen Vererbung auf Ehegatten, Abkoemmlingen, Geschwister oder Eltern, soweit diese selbst durch den Einkommensverlust durch den Verfolgten geschaedigt sind). III. Die besonderen Schadenstatbestaende: 1. Personenschaeden: Da der Entwurf die Bestimmung des Haager Programms beachten musste, dass in Zukunft kein Verfolgter unguenstiger gestellt werden duerfe, als nach dem USA- Zonengesetz, ist das vielfach angegriffene Prinzip, die Renten durch Einstufung auf Grund der frueheren wirtschaftlichen und sozialen Verhaeltnisse in vergleichbare Beamtengruppen zu berechnen, beibehalten worden. Neben den Entschaedigungen an Hinterbliebene von Personen, die durch werfolgunsmassnahmen ums Leben gekommen sind, und neben den Anspruechen auf Entschaedigung, wenn der Verfolgte selbst durch solche Verfolgungsmassnahmen erheblich in seiner geistigen oder koerperlichen Leistungsfaehigkeit beeintraechtigt worden ist, erhalten Verfolgte wegen Straf - oder Gestapohaft, KZhaft, Ghettohaft usw. eine Entschaedigug von monatlich 150 DM fuer jeden vollen Haftmonat. 2. —Eigentums-und Vermoegensschaden: a) Es werden Ansprueche wegen Schaeden, die durch Zerstoerung, Beschaedigung oder Pluenderung entstanden sind (Hauptfall die Aktionen vom 10. November 38.) anerkannt, fuer Schaden an Hausrat zur Vermeidung des genauen Nachweises jeder einzelnen Schaedigung mit einer Pauschalentschaedigung bis zu DM 5.000. b) Verguetung fuer Schaeden, die durch Bezahlung von Sonderabgaben Golddiskont- Abgaben, Heimeinkaufsvertraegen. Reichsfluehtsteuer, im allgemeinen umgerechnet mit Verhaeltnis von 10 RM zu 2 DM. c) Schaeden durch Zahlung von Goldstrafen Bussen und Kosten. d) Transferschaeden. e) Fuer Vermoegensschaeden eines einzelnen Berechtigten ist ein Hoechstbetrag von DM 75,000. vorgesehen. Dies war im Gesetz der nordamerikanischen Zone bereits der Fall. 3. Schaeden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen Verlust von selbsttaendigen Berufen, privaten Dienstverh a e 11 n issen, oeffentlichen Dienststellen wird entschae digt, bis zu einem Hoechstbetrag von DM 25,000. Die Klausel des USA Zonengesetzes, dass Angehoerige des freien Berufs Ansprueche nicht haben, “soweit sie sich einem anderen Berufe zugewendet haben, der ihnen eine ausreichende Lebensgrundlage bietet“, scheint im neuen Gesetzentwurf erfraeulicherweise weggefallen zu sein. Er stellte auch eine durch nichts gerechtfertigte Schlechterstellung der freien Berufe gegenüber allen anderen Berufen dar, bei welch letzteren niemals eine Einschraenkung der erwaehnten Art gemacht war. Neu ist auch das erstmalig die jungen Menschen Rechte erhalten, die vom Nazaonalsozialismus gehindert worden .sind, ueberhaupt den von ihnen erstrebten Beruf zu erlangen, z. B, Assessoren. Waehrend leider “wegen Schwierigkeit der Materie” der Entwurf die sehr wichtige Frage der Wiedergutmachung in der Sozialversicherung noch nicht endgueltig behandelt, sondern dies einem weiteren Gesetze Vorbehalten geblieben ist, gewaehrt der Entwurf Entschaedigung f u er Schaeden aus privater, Lebens - oder Rentenversicherung, 4. Besondere Verfolgtengruppen, insbes. aus den deutschen Ostgebieten: Dieser Teil des Entwurfs ist einer der wichtigsten, deshalb weil hier ein Gebiet erfasst wird, das ueberhaupt nicht zur deustchen Bundesrepublik gehoert, sondern z. Zt. polnisch ist. Jedoch sind die Entschaedigungen sehr viel geringer als fuer Verfolgte aus den Westgebieten. a) Fuer Schaden an Leib und Leben und Haft ist die Regelung die gleiche wie fuer Verfolgte aus anderen Gebieten. Vermoegensschaeden sind jedoch nach oben pauschal begrenzt zu ersetzen, z. B. wegen Sonderabgäben und Reichsfipchsteuer mit RM 150,000, und diese Schaeden werden nicht im Verhaeltnis von 100 RM zu 20 DM, sondern im Verhaeltnis von 100 zu 6,5 ersetzt. Auch Schaeden in beruflichem und Wirtschaft lichem Fortkommen sind mit RM 150,000, begrenzt. Der Geschaedigte kann nach Erreichung des 65. Lebensjahres bei Maennern und des 60. Lebensjahres bei Frauen oder im Falle der Erwerbsunfaehigkeit an Stelle der Entschaedigungssumme eine Rente waehlen. III. Befriedigung der Ents c h a e d igungsansprueche, Haerteausgleich: 1. Wie in den Zonengesetzen ist auch hier eine Reihenfolge der Rangklassen vorgesehen. Gemaess dem Haager Abkommen muss aber das gesamte Entschaedlgunsprogramm bis zum Jahre 1962 abgewickelt sein, d. h., dass bis dahin alle Ansprueche befriedigt sein muessen. Innerhalb dieses Zeitraums ist fuer eine grosse Anzahl von Anspruechen sofortige Faelligkeit bestimmt, so fuer alle Rentenansprueche und Ansprueche von Personen, die aelter als 60 Jahre sind. Ausser diesem auf echtem Rechts anspruch beruhenden Vorzug auf schnelle Zahlung, gibt es noch eine Moeglich-J Der Endtermin fuer die Anmeldung von Anspruechen auf Grund der oesterreichischen Bundesgesetze BGBl. Nr. 181 und 182 (welche die Eintschaedigungs - ansprueche frueherer oesterreichischer Beamter regeln ist der 31. August 1953. Um eine rechtzeitige Anmeldung der Ansprueche zu sichern, wird allen Anspruchsberechtigten dringend geraten, ihre Ansprueche mittels eingeschriebenen Briefes direkt bei derjenigen Amtsstelle in Oesterreich anzumelden, bei welcher sie zuletzt beschaeftigt gewesen sind, derart, dass diese Zuschriften zuverlaessig noch vor dem 31. August d. J. eintreffen. Das oesterreichische Bundesgesetz BGBl. Nr. 181 vom 18. Juli 1952 regelt die Gewaehrung von Entschaedigungen wegen ¡politischer Massregelung im oeffentlichen Dienst (Beamtenentschaedigungsgesetz), das Bundesverfassungsgesetz BGkeit aus einem Haertefond Zahlung zu erhalten, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen. IV. Behoerden und Verfahren, insbes. Beweisverfahren: Das Verfahren wird nicht wie in dem Gesetz der USA Zone, sondern wie in der franzoesischen Zone geregelt, d. h. es findet die Zivilprozessordnung Anwendung, mit starker Betonung des Untersuchungsgrundsatzes. Die oberste Instanz ist ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Fuer Verfolgte mit aussereu. ropaeischem Wohnsitz ist einheitlich bestimmt, dass die Behoerden vom Rheinland- Pfalz zustaendig sind. Das Verfahren, ist grundsaetzlich kostenfrei. Anwaltszwang fuer die Klaeger besteht nur vor dem Oberlandes gericht und dem Bundesgerichtshof. Letzterer wird in Bl. Nr. 182 vom gleichen Tage die Gewaehrung von Entschaedigungen wegen politischer Massregelung im oeffentlichen Dienste von Personen, die nicht unter das Gesetz BGBl. Nr. 181 fallen (oeffentlieh - rechtliche Bedienstete der Laender, Gemeindeverbaende und Gemeinden mit Ausnahme der in einem Dienstverhaeltnis zu den Laendern stehenden Lehrern der Volks, Haupt — und aehnlicher Schulen, soweit diese Anstalten nicht vom Bund erhalten werden; ferner die mit der Besorgung behoerdlicher Aufgaben betrauten Vertragsbediensteten der vorher genannten Rechtstraeger, soweit es sich nicht um die erwaehnten Kategorien von Lehrpersonen handelt.) . Verlust der oesterreichischen , Staatsbürgerschaft infolge Einbuergerung in einem anderen Lande hat keinen Einfluss auf die Erhebung von Entschaedigungsanspruechen. den Ausnahmefaellen taetig, in denen das Oberlandesgericht, sein eigenes Urteil fuer revisionsfaehig erklaert hat. Bezueglich der Bewelsfuerrung ist die sehr wichtige neue Bestimmung getroffen, das, wenn ein Vollbeweis fuer einzelne Tatsachen wegen der besonderen Situation des Berechtigten nicht erbracht werden kann, die Entschaedigungsorgane auf Grund eines geringeren Wahrscheinlichkeitsgrades entscheiden koennen. V. Anmeldefrist: ist 1 Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. Auch bereits auf Grund der Zonengesetze abgelehnte Ansprueche koenen neu angemeldefc werden, \lnsbes. ¡zur Nachprüfung, ob das neue Gesetz dem Klaeger mehr Rechte gibt, als die alten Geseate.