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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1952-12-01 · 12 (Diciembre, 1952) · p. Seite 13

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XIV (1952)
Issue
12 (Diciembre, 1952)
Date
1952-12-01
Page
Seite 13 (sequence 17)
Language
German
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Diciembre, 1962 “B O L E T I N INFORMATIVO” 13 Wiederguimachungsgeseizgebung auf neuer Grundlage “Diese Juden kinder” VON MAX GRUENBAUM Die Fristen fuer die Anmeldungen von Anspruechen nach den Rueckerstattungsgesetzen, (Rückerstattung von sog. ■‘feststellbaren” Vermoegensgegenstaenden) sind in allen Zo. nen der Westdeutschen Bundesrepublik und der Westzone Berlins schon seit leangerer Zeit abgelaufen. Mt dem 31. Oktover 1952 ist auch die Frist fuer Anmeldungen nach dem Berliner Entschaedigungsgesetz, dem letzten der fuer diese Gattung von Anspruechen bereits ergangenen Gesetze, abgelaufen, nachdem dies zuvor schon fuer die amerikanische und franzoesische Zone der Bundesrepublik der Fall war. Und es schien fast so, als ob ein Entschaedigungsgesetz in der englischen Zone ueberhaupt nicht mehr zu erwarten sei. Aber das bisher Unterbliebene wird doch jetzt nachgeholt werden. Es wird nunmehr nicht bloss auch in der englischen Zone eine Entschaedigungsregelimg können, sondern darueber hinaus eine Gesamtregelung einer gewissen Anzahl von Fragen auf dem Gebiete der Wiedergutmachung fuer alle. Zonen. Es wird sich also zum ersten Mal um ein Einheitsgesetz fuer alle Zonen der Westdeutschen Bundesrepublik, wie es von Anfang an haette sein muessen, handeln, und in diesem Gesetz wird auch die Anmeldung von Entschaedigungsanspruechen fuer die englische Zone der Westrepublik ihre Grundlage finden. Im Raumen der Wiedergutmachung fuer Sdliaden im wirtschaftlichen Fortkommen soll in Zukunft auch Ersatz fuer Ausbildungsschaden (z. B. Aufgabe eines UniversitaetsstJudiums. der Vorbereitung fuer einen handwerklichen Beruf u.s.w.) einibeaogen werden. Personen, die uetoer so Jahre alt sind, Beduetftige und Personen, die infolge von Krankheit oder koerperlicher Gebrechen erwenbshehindert sind, werden innerhalb des Entschaedigungsjxrograanms, das Im uebrigen mit moegllchster Beschleunigung, spaetestens aber innerhalb von 10 Jahren vollstaendlg abgewinkelt weirden soll, vorzugsweise behandelt, d.h. ihre Ansprueche gelten als “ Sofort ’ ’ -PTOgTamm. Abgesehen von verschiedenen Haertebestimmungen (z.B. Bereinigung von Zustaendlgkeitslue. oken, allgemeine Haerteklausel usw.), von Ausdehnung der Haftentschaedigung, Beweis - Erleichterungen und noch einigen anderen Bestimmungen, die in das Gebiet der Entschaedigungsgesetzgebung fallen, aber hier keiner Befrachtung unterzogen werden koennen, sind auf der Haager- Kotnfesrenz auch Vereinbarungen uetoer legislatorische und administrative Verbesserungen und Brgaenzungen hinsichtlich ruecker stattongsrechtlicher Verbindlichkeiten getroffen worden. So wird jetzt vor allem auch die grosse lAiecke ausgeffuellt werden, die bisher in der Haftung fuer Geld— und Sachwerte (Bankguthaben und sonstige Geldforderungen, Umzugsguit, Edelmetall — und Schmucksachen, zurueckgelassene Wohnungseinrichtungen), die vorn Reich beschlagnahmt und eingezogen wurden, klaffte. Die Fest- «tellungsbeschauesse der Wiedergutmachung^erichte, die nach Grund und Hoehe bereits die Berechtigung solcher Anspruecheanerkannt haben, deren Vollstreckung aber bisher an dem Vorhandensein eines HatfbungBverpfliohteten scheiterte, werden also voraussichtlich in absehbarer Zelt zur Durch fix eh,run g kommen koennen. Nach den im Haag in dieser Richtung vereinbarten Grundsaetzen soll naemlich die Bundesregierung fuer die Wiedergutmachung der so entstandenen Verluste etntreten. Dabei ist aber fuer versteigertes Umzugsgut (Liftvans und Kisten) folgende bedeutsame Abgrenzung getroffen worden: Wenn die Beschlagnahme innerhalb des Bundesgebiete (z.b.in Hamburg oder Bremen) erfolgte, so spielt der iruehere Wohnsitz der fügentuemer keine Rome und die Bundesregierung muss in jedem Falle volle Embsoha°digung gewaehren. Bel Beschlagnahme in Haefen ausserhalb des Bundesgebiets (z. B. Antwerpen oder Rotterdam) erhalten zwar die aus Westdeutschland stammenden Personen ebenfalls volle EntsChaedlgung, waehrend Personen, die lm Osten Deutschlands gewohnt haben, nur ln beschraenktem Umfang fuer die erlittenen Verluste entschaedigt werden. Ob damit auch fuer Umzugsgut, das in Italien gelagert bat, aber von den deutschen Truppen noch kurz vor ihrem Abzug verschleppt wurde, eine g— ¡setzUche Entschaedigungsgrundiage geschaffen worden ist. lasst sich erst dann mit Sicherheit sagen, wenn der Wortlaut der zu erwartenden gesetzlichen Bestimmungen varllegt. Aber noch weiter: NAchdon mit dem sog. Auslands-Beamtengesetz vom 18. Maerz 1952, dass fuer alle Beamten des ehemaligen Deutschen Reichs ein Wiederaufleben ihrer ihnen nach dem Beamtengesetz zustehenden Ansprueche vorsieht, schon ein —allerdings nur schwacher— Anfang gemacht worden war, endlich auch Geschaedigten, die ln Ost-Deutschland gelebt haben, Wiedergutmachung zuteil werden zu lassen, besteht die begruendete Hoffnung, dass der Kreis der Entschaedigungsberechtlgten der Ostzone jetzt eine gewisse Ausdehnung erfaehrt. Und zwar Ist diese Ausdehnung in den Vereinbarungen der sog. Haager-Konferenz vorgesehen, die Israel eine Globalentschaedigung in Sachwerten im Gesamtwert von 822 Millionen Dollar zusichern, wovon Israel 107 Millionen fuer die ln der “Jewlsh Conference on Material Claims”' zusammengeschlossenen 22 Organisationen zur Hilfe fuer Geschaedlgte, die nicht in Israel leben, abzuzweigen hat. Diese Vereinbarungen, die in drei Gruppen zerfallen, von denen sich die beiden ersten mit der vorgenannten zweiteiligen Globalentschaedigung und die dritte mit individuellen Wledergutmachungsonspruechen 'befassen, zielen fuer die dritte Gruppe allerdings nur darauf hin, Grundsaetae fuer gesetzgeberische und verwaltungsmaesslge) Maasnarttnenl festzulegen, nach denen die Bundesrepublik West-Deutschland die bisher in den verschiedenen Zonen geltende Wiedergutmachugsgesetzgebund lm Wege von Verbesserungen und Ergaenzungen, ,'is. bauen soll. Die Grundsaetze mufssen also erst durch das Bundesparlament (Bundestag) ihre gesetzgeberische Verwirklichung ehalten, bevor sie als rechtswirksame Stuetze fuer entsprechende Wiedergutmachungsanspr u e c h e dienen koennen. Es bleibt also zunaechst abzuwarten, wann und ln welcher Form dieses Bundesergaenzungs —un d Rahmengesetz erscheinen wird. Aber, um auf die Ostzonenfrage zurueckzukommen, zu einem der beachtenswertesten Grundsaetze der Haager Vereinbarungen zaehlt. jedenfalls, dass sich die Bundesrepublik verpflichtet hat, Opfern des Nazismus, die aus den Provinzen oestlich der OderiiNedsse-Llnle oder aus Danzig, Memeiland und Sudetenland stammen, eine EntsChaedlgung fuer Verlust an Freiheit sowie fuer Schaeden an Koerper und Gesundheit auf der Grundlage des bisher fuer die amerikanische Zone ergangenen Entsohaedigungsgesetzes zu gewaehren. Unter gewissen gesetzlichen Bedingungen soll auch eine Hinterbliebenenrente gew a e h r t werden. Dazu tritt aiussrrdem noch die Zusage einer Gewaehrung von Entechaedigungen fuer Sonderabgaben wie Judenvermoegensabgabe, Reichsfluchtsteuer u. a.w. sowie —allerdings unter sehr einengenden Voraussetzungen— fuer Schaden verschiedener Berufsgattungcn im wirtschaftMohen Fortkommen. ¡Der Umiytellungssatz fuer beide Sdhadensar- 23.000 DM). Ein Amerikaner, der in London eintraf, erzaehite die folgende Geschichte: “Ich hatte nicht die Absicht gehabt, in der Welt herumzufahren, um Menschen und Laender kennen zu lernen, wie man so oft sagen hoert. Nein, um ganz ehrlich zu sein, ich wollte mich erholen, nach vielen, vielen Jahren schwerer Arbeit. Und da das Amuesieren eine wesentliche Voraussetzung fuer wahre Erholung ist, wollte ich mich auch amüsieren.. Auf meine Weise” fuhr er mit einem Augenzwinkern fort, “auf eine recht harmlose, altvaeterliehe Weise, wenn ich so sagen darf”. Er war, schaetzte ich, in den Sechzigern, ein aeusserst erfolgreicher Businessman aus Chikago, und wenn etwas an ihm sympathisch war, so war es zweifellos seine Einfachheit. Er gab nicht vor, mehr zu sein als er war. Er prahlte nicht mit Bildung, die er nicht besass, und versuchte nicht, wie manche seiner herumreisenden Landsleute es tun, jedem, der in Hoerweite kam, seine politischen und sonstigen Ueberzeugungen ins Gesicht zu sagen. “Ich wusste eigentlich nicht, wo ich hinfahren wollte. Aber nachdem ich Paris gesehen, mich an der Riviera herumgetrieben und immer noch acht bis neun Wochen bis zu meiner Rückfahrt zur Verfügung hatte, beschloss ich, dem Rat einer Reiseagentur zu folgen und eine, Rundfahrt ums Mittelmeer’ zu machen. Ich hatte nicht vor, nach Israel zu fahren! Ich war nicht neugierig zu sehen, wie der neue Staat sich anliess, nicht was ein Land mir fuer einen Eindruck machen wuerde, in dem fast jeder Mensch ein Jude ist. Ich kam nach Israel nur, weil das Schiff, auf dem ich meine Rundfanhrt buchte, in Haifa anlief, und ich blieb dort im ganzen drei Tage —lang genug, um nach Jerusalem zu fahren und ich bereu’s nicht. Ich sagte, ich wollte mich auf meine Weise amüsieren, und ich tat’s! Dazu gehoerte, unter anderem, dass ich, wo immer ich hinkam, mit den Kindern Freundschaft schloss — oder mir einbildete, es zu tun. Aber auch die Illusion, Wenn es das war, tat mir ten betraegt 6,5 DM fuer 10 RM, waehrend er nach dem Berliner Gesetz wesentlich guenstflger, naemlich auf 2 DM fuer 10 RM festgesetzt Ist. Der Einheitsgedanke fuer die Atoaenderungs—und Ergaenzungsgesetzgebung lm Westen Deutschlands kommt darin am staerketen zum Ausdruck, dass kein Verfolgter lm Bundesg ibiet mit seinen Rechtsanspruecben auf Entsöhaed'lgung schlechter gestellt werden darals die Verfolgten, die nach den dn den Laendem der amerikanischen Zone geltenden Gesetzgebung entschaedlgt werden. Dies wird sich u, A. in den Hoechstgrenzen auswirken, die lm 'Einzelfall bei der Auszahlung von EntsohaedigungSlelstungen nach der verschiedenartigen, Regelung ln den bestehenden Gesetzen nicht uebersehritten werden duer. fen (z. B. Hoechstaufwand fuer Wiedergutmachung von Vermoegenschaeden lm Einzelfall nach dem Berliner Gesetz: 40,090 DM, dageg'n nach dem Gesetz der amerikanischen Zone: 75,000 DfM. Hoechstgrenze fuer die sog. Ausgleichszahlungen bei Schaden lm wirtschaftlichen Fortkommen lm Einzelfall nach dem Berliner Gesetz: 15.000 DM, nach dem Gesetz der amerikanischen Zone: wohl. Sehen Sie, wir Amerikaner moegen manche Fehler haben, und ich weiss wohl, nicht überall sind wir beliebt, aber eines ist echt an uns: Wir lieben Kinder! Kindern geben, wir, was wir haben. Warum? Weil es uns freut! Und glauben Sie mir, wenn Sie in den Haefen und Staeten, die ich nun auf meiner Mittelmeerfahrt besuchte, gesehen haetten, was ich sah — die Not armer, zerlumpter, unterernaehrter, skrofuloeser Kinder, Sie würden ihnen auch ein wenig Freude machen wollen. Es begann schon in Neapel. Um den Hafen herum wimmelte es von solchen Kindern. Ganze Rudel von Kindern mit hungrigem Blick, die mageren Haendchen ausgestreckt. Kinder, die nicht lachten. Ich warf ihnen Münzen zu — Kupfer- und Nickelstücke, und sie rannten danach, bückten sich, balgten sich um jede Muenze, wie gering ihr Wert auch sein mochte. Es war genau so in Algier. Wenn ich an der Place Kleber im Café sass, als einziger Amerikaner, sofort war ich von einem Haufen bettelnder Kinder umringt. (Sie waren tiefbraun, nicht dunkel-weiss wie in Neapel, aber sonst aehnelten sie jenen in jeder Hinsicht. Sie waren — frech? Das waere kaum das richtige Wort. Man ist nicht, frech’, wenn man- Hunger hat und um eine Gabe bittet — obwohl sie’s in einem herausfordernden Tone taten, von dringlichen Gebaerden begleitet! Und wieder streute ich Münzen hin, und wieder balgten sie sich um sie. Und so ging es fort, die ganze Reise lang, in jedem Hafen, jeder Stadt. Unser naechster Anlegepunkt war Haifa. Es war ein wohligwarmer Maerztag, als wir vor Anker gingen. Drei Tage würden wir bleiben. Ich nahm mein Koefferchen und ging an Land. Und wieder sah ich Kinder — Rudel von Kindern — Judenkinder, dachte ich. Es war mir inzwischen schon zu einer Gewohnheit geworden, den Kindern Geldmünzen zuzuwerfen, und kaum hatte ich den inneren Hafen verlassen und war ln einer der breiten Fahrstrassen, als ich bei einer Gruppe von Kinden stehen blieb. Es fiel mir auf, dass diese Kinder laechelten... Die ersten, seitdem ich Marseilles verlassen hatte. Wie dem auch war, ich blieb meiner Gewohnheit treu und warf den Kindern Münzen zu...” Er hielt inne und sah mich fragend an, als wollte er von mir hoeren, was wohl geschehen waere. “Sie bückten sich nicht danach?” fragte ich, “oder aber — sie riefen Ihnen zu, dass sie keine Bettler waeren...” “Falsch geraten”, schmunzelte mein neuer Bekannter^ “Etwas anderes, etwas viel Sonderbareres ereignete sich! Die Kinder — Maedel und Buben, vielleicht sechs, sieben Jahre die aeltesten von ihnen — die Kinder rannten ploetzlich davon. Es waren ihrer neun oder zehn vielleicht, und ich sah sie, in Gruppen von zwei und drei, in die Haeuser laufen. Ich war enttaeuscht. Hatte ich sie beleidigt? Oder erschreckt? Oder... Aber ich hatte nicht Zeit gehabt, mir selber auf meine stillen Fragen zu antworten, als die Kinder, eines nach dem anderen, aus den Haeusern wieder hervorkamen, direkt auf mich zu. Sie lachten jetzt, ein frohes, offenes Lachen, und umringten mich. Ich verstand ihre Sprache nicht, aber sie bedeuteten mir durch Zeichen, dass ich... Muenzen herumstreuen solle. Ich tat’s, und was glauben Sie, was geschah? Die Kinder lasen sie auf. Jetzt erst kemerkte ich, dass fast jedes eine Buechse in der Hand hielt, eine mit einem blau - weissen Band gechmueckte Buechse! Und dort hinein warfen sie das Geld, das sie gewissenhaft eingesammelt hatten. Natuerlich erkundigte ich mich bei dem ersten Menschen, der englisch sprach, was der Zweck dieser Sammelbuechse waere und erhielt einen langen Bericht ueber die ‘Aufbauarbeit des Nationalfonds’ undsoweiter. Nicht das aber kam mir wunderbar vor. Wunderbar, in des Wortes wahrstem Sinne war es mir, dass Kinder nicht fuer andere Geld sammelten! Kinder, vertehen Sie — Kinder, die, auch wenn sie nicht hungern, nicht verelendet sind, dennoch sich gern einmal von einem alten Onkel ein Eis, eine Tüte Bonbons, ein Stück Kuchen schenken lassen. Diese Kinder aber...” und mit einem sonderbar zaertlichen Ausdruck wiederholte der einer Methodistengemeinde in Chikago angehoerende Amerikaner: “Diese Judenkinder aber... sie sind anders! Die Welt soll es erfahren, wie sie sind!”. O. Z. Raw verlangt Reform Bei der Tagung der Rabbinatsgerichte kritisierte der Oberrabiner von Tel- Aviv, Raw Untermann verschiedene Usancen, die heute bei den rabbinischen Gerichten ueblich sind und verlangte die Wiedererichtung des Sanhedrin der sich den Vorschriften der modernen Zeit und den sich aus ihr als notwendig erweisenden Reformen anpassen soll. In seinem Referat sprach Oberrabiner die Befuerchtung aus, dass die Regierung darauf hinziele, die Rabbinatsgerichte ueberhaupt ab zuschaffen und dass die Gefahr noch groesser werde, sobald die Allgemeinen Zionisten in die Regierung eintreten. Auf Vorschlag des Oberrabiners wird die Debatte ueber diesen Punkt geheim durchgefuehrt werden und es wurde auch beschlossen, kein Kommunique ueber den Inhalt der diesbezueglichen Besprechungen zu veroeffentlichen. Der stellvertretende Religionsminister, Zerach Wahr haftig, wies auf den sinkenden Einfluss der Rabbinatsgerichte hin, der auf den Mangel an Organisation und auf das Fehlen eines Staatsbuergergesetzes zurueckzufuehren ist. Er schlug eine Reihe von Verbesserungen auf dem Gebiete der Urteilsfaellungen und ihrer Durchfuehrungen vor. Raw Toledano beklagte sich ueber die zunehmenden Mischehen im Staate, die sich in der Hauptsache auf die Olim aus Bulgarien und Rumaenien erstrecken. (YEDIOTH HAYOM)

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