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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1972-10-01 · 10 (10.1972) · p. Seite 16

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXXIV (1972)
Issue
10 (10.1972)
Date
1972-10-01
Page
Seite 16 (sequence 16)
Language
German
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16 OCTUBRE 1972 ERINNERUNGEN AN KURT GROSSMANN “DER GARTEN DER FINZICONTINI“ Zuletzt traf ich Kurt Grossmann, dessen Ableben nur wenige Monate vor seinem 75. Geburtstag aus New York gemeldet wurde, in Rottach am Tegernsee, im Hause von Mary Tucholsky. Die nun auch schon über ein Jahr zurückliegende Begegnung war zufällig; wir hatten beide ein Gespräch mit der Witwe Kurt Tucholskys gesucht und gleichzeitig das von ihr geleitete, seinem Werk gewidmete Archiv kennenlernen wollen. Mit Recht äusserte Kurt Grossmann Genugtuung darüber, dass die Erhaltung und weitere Pflege dieser so wichtigen Dokumentation auch für später gesichert ist, da sie ins Deutsche Literatur-Archiv in Marbach überführt werden soll. Mit völlig verschiedenen Mitteln hatten beide, Tucholsky und Grossmann, bis 1933 an der gleichen humanistischen Front gekämpft ■— Grossmann vor allem in seiner Eigenschaft als Generalsekretär des in Berlin zentralisierten Deutschen Zweigs der “Liga für Menschenrechte”. Abgesehen von den internationalen Zielen widmete sich diese politisch-humanitäre Organisation besonders der Rechtshilfe für die Opfer einer oft politisch unterwanderten Justiz. Dank Grossmanns Unermüdlichkeit — und seiner Einarbeitung in die ihm von Haus aus fremde juristische Materie — hat die “Liga” vielen unschuldig Gefährdeten oder bereits Verurteilten beistehen können. Als 1933 die zwölfjährige Qual begann, gab Tucholsky den satirischen Pfeilspitzenkrieg gegen das Regime der Antimenschlichkeit auf und zog sich, von Enttäuschung bedrückt und physischer Krankheit gepeinigt, nach Schweden zurück, während Kurt Grossmann nach der geglückten Flucht nach Prag die Kraft zum Wiederbeginn fand. Für umfassende Hilfeleistung gründete er in der tschechoslowakischen Hauptstadt die “Deutsche Flüchtlingsfürsorge”. Er eignete sich allmählich eine hervorragende Fachkenntnis auf dem Gebiet der Emigration an, sodass er später in der Lage war, eines der bisher ausführlichsten Bücher über dieses Thema zu schreiben; stellenweise trägt es autobiographischen Charakter. In Grossmanns Prager Zeit fällt seine Kampagne für die Verleihung des Nobel-Friedenspreises an den im KZ gefangen gehaltenen Publizisten Carl von Ossietzky. Später beschrieb Grossmann in seiner mit dem Albert Schweitzer-Preis ausgezeichneten Ossietzky-Biograhpie den Weltfeldzug, der notwendig war, diesen moralischen Sieg über das Naziregime zu erzielen. Das Ossietzky-Buch war bereits in Amerika entstanden, wo sich Grossmann, nach einjährigem Zwischenaufenthalt in Paris, niedergelassen hatte. In der ihm eigenen gründlichen Art hatte er sich gut in die Vielfalt amerikanischer Probleme ein^earbeitet, was ihm, ermöglichte, nach dem Krieg für mehrere Zeitungen als amerikanischer Korrespondent zu fungieren. Aber sein zusätzliches Arbeitsfeld blieb auch in den USA das der Fürsorge für Emigranten, vor allem auf dem Gebiete der Restitutions- und Wiedergutmachungsfragen; auch darüber schrieb er eine zusammenfassende Darstellung. Die Charakterisierung Grossmanns wäre jedoch unvollständig, bliebe unerwähnt, dass es ihn drängte, auch die andere Seite der deutschen Münze zu zeigen — er empfand es als moralische Pflicht, ein ganzes “Buch der guten Taten” zusammenzustellen mit der Beschreibung von Fällen, wo Deutsche, unbekannte Männer und Frauen aus dem Volke zumeist, ihr Leben riskierten um von den Nazis verfolgte Juden zu retten. Erich Gottgetreu ISRAEL GEWINNT DEN ASIATISCHEN FU SSB AJLL-ci CP Im Final des Asiatischen Fussball-Cups für Junioren in Bangkok gewann die israelische Mannschaft das Endspiel gegen Südkorea mit 1:0 (0:0) Toren. Damit hat Israel seinen Titel aus den letzt jährigen Spielen in Japan erfolgreich verteidigt, wo es ebenfalls gegen Südkorea im Final gesiegt hatte. An den Spielen beteiligten sich insgesamt 17 Mannschaften aus folgenden Ländern: Burma, Brunei, Taiwan, Hongkong, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Japan, Kambodscha, Korea, Laos, Malaisia, Nepal, Philippinen, Singapur und Thailand. Mit diesem Film schliesst Regisseur Vittorio de Sica (auch rein inhaltlich) würdig an sein Meisterwerk “Ladri di Bieicletti” an und dies insofern, als auch in den “Finzi Contini” das Velo und Velofahrer (wenn auch ohne Diebe) eine wichtige Rolle spielen. Es ist offensichtlich, dass es Vittorio de Sica hier jedoch um viel mehr, nämlich um eine Auseinandersetzung mit dem Faschismus und im speziellen mit dem Argument geht, der Faschismus sei immerhin “besser” gewesen als der Nationalsozialismus. Dieses “besser” mag für eine gewisse Zeit, was die Situation der Juden in Italien betrifft, noch gelten, und der leise Vorwurf, die Juden hätten sich erst mit dem Faschismus befasst und sich gegen ihn aufgelehnt, als sie selber durch die Einführung der Rassengesetze von ihm betroffen wurden, wird denn auch deutlich erhoben. Allerdings ist dies ein Problem, das der Film — und der Film allein — nicht im Handumdrehen lösen kann. In dieser und auch anderer Hinsicht wäre zum Beispiel eine Gegenüberstellung mit dem Film “L’Oro di Roma” sehr wertvoll, der de Sicas Werk ja in gewisser Weise ergänzt. Neben dem politischen Moment konzentriert sich in diesem Film das Interesse auf den rein menschlichen Aspekt der Tragödie der Juden von Ferrara, um die es sich hier handelt. Diese Tragödie wird menschlich gesehen um so grösser, wenn man sie von den Gegensätzen innerhalb der jüdischen Kreise selbst her betrachtet, werden doch die Finzi Contini einmal im Gespräch als “keine richtigen Juden” bezeichnet — aber, ob “richtig” oder “nicht richtig”, das Schicksal, der Untergang, Auschwitz erfasst alle, selbst die Finzi-Contini-Tochter. Gerade darin liegt ein Vorzug dieses Films, daiss er die Lage der Juden auch in ihrer inneren gesellschaftlichen Problematik aufzeigt. Im einzelnen sei besonders auf die schönen, allerdings unkonventionellen, religiösen Szenen hingewiesen, welche der Film aufweist, Ausschnitte aus jüdischem Gottesdienst und jüdischen Familienfesten, die sinnig in die Gesamthandlung eingebaut sind, die nicht gerade als unkompliziert bezeichnet werden kann. Hierher gehört auch die den nachhaltigen Gesamteindruck des Films verstärkende Begleitmusik Manuel de Sicas mit ihren vielfachen hebräischen Melodien. nk. Isr. Wochenblatt, Zürich) EIN PROZESS ZUR FRAGE DES “ISRAELI¬ SCHEN VOLKSTUMS << Ein Mann, der 1949 aus Jugoslawien in Israel einwanderte, war damals gemäss seinen Angaben zur Rubrik “Religion” als religionslos und zur Rubrik “Volkstum” als jüdisch registriert worden. Diese Registrierung wurde als sachlich richtig anerkannt, zumal der Mann zwar keinerlei Glauben im religiösen Sinne hatte, aber von einer jüdischen Mutter geboren war. 1970 wurde in Israel ein Gesetz erlassen, dass als Jude, sowohl der Religion als auch dem Volkstum nach, nur registriert werden darf, wer von einer jüdischen Mutter geboren oder ins Judentum auf genommen worden ist und keiner anderen Religion angehört. In dieser Vorschrift erblickte der Mann die Einführung eines “rassisch-religiösen” Kriteriums zur Entscheidung über die Zugehörigkeit zum jüdischen Volkstum; es war also eine neue national-religiöse Kategorie geschaffen worden, der er nicht zugehörig sei. Er hat daher nach der Einführung der neuen, gesetzlichen Regelung beim District Court in Tel-Aviv auf Feststellung geklagt, dass er nicht dem “jüdischen Volkstum”, sondern dem “israelischen Volkstum” angehöre. Dazu erklärte er, er habe sich 1949, als es noch kein ausgebildetes israelisches Volkstum gab, zum jüdischen Volk bekannt, wenn es auch genauer und richtiger gewesen wäre, damals jüdisch und kroatisch anzugeben. Jetzt aber existiere bereits ein konkretes israelisches Volkstum, dem allein er laut Identifikation, Zugehörigkeitsgefühl, Treue und Erklärung sich zugehörig fühle, wobei die neue gesetzliche Definition des Begriffs Jude hinzukam. Die Gerichte beider Instanzen attestierten dem Antragsteller, dass sein Zugehörigkeitsgefühl zum israelischen Volk echt und ehrlich ist, aber damit ist noch nichts entschieden. Das subjektive Zugehörigkeitsgefühl zu einem bestimmten Volkstum ist noch kein Beweis dafür, dass es ein solches Volkstum gibt. Die Frage der Existenz eines solchen Volkstums ist keine solche des Gefühls, sondern sie muss nach objektiven Masstäben beurteilt werden; wenn das behauptete Volkstum nicht existiert, hängt das Zugehörigkeitsgefühl in der Luft und ist bedeutungslos. Das Gericht in Tel-Aviv entschied, dass es, jedenfalls bis jetzt, kein “israelisches” Volkstum gibt, dass von dem Volkstum der Juden and anderer Völker in Israel sachlich unterschieden werden kann. Daher wurde die Klage abgewiesen und das Oberste Gericht bestätigte diese Entscheidung einstimmig (E.A. 630/70; 20.1.72). Das 26 Druckseiten füllende Urteil der zweiten Instanz ist vom Präsidenten des Obersten Gerichts geschrieben und stellt eine ausgesprochen wissenschaftliche soziologische Abhandlung dar. Dr. F. S. PERLES Tel-Aviv) BLUSAS CP 'i Impresor:'Dublé Almeyda 1368 Vor der Verschickung: Micol, die Hauptgestalt des Filmes “Finzi Contini”, mit ihrer Grossmutter

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