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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1970-01-01 · 1 (Enero, 1970) · p. Seite 11

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXXII (1970)
Issue
1 (Enero, 1970)
Date
1970-01-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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ENERO 1970 BOLETIN INFORMATIVO 19 PROZESSE IN DER STATISTIK Sonnenenergie fuer elektrischen Strom Die Verfolgung von Morden aus der NS~Zeil Einige vergleichende Zahlen, unter bestimmten Aspekten und fuer zwei Perioden; einmal die Jahre von 1958 bis 1963, dann der Zeitraum von 1964 bis Mitte 1969. Ganz allgemein wird die Tendenz deutlich, bei den NS-Verfahren vor bundesdeut sehen Schwurgerichten sogenannte Komplexprozesse durchzufuehren. Die Methode, mehrere Einzelverfahren ein und desselben Tatbereichs zu buendeln, hat verschiedene erwiesene Vorteile — der gesamte Aufwand kann oekonomischer organisiert und die vergangene Wirklichkeit uebersichtlicher rekonstruiert werden. Beides vermag der Wahrheitsfindung zu dienen. Von Anfang 1958 bis Mitte 1963 wurde 110 Prozesse gegen insgesamt 231 Angeklagte durchgefuehrt. Von 1964 bis Ende Mai 1969 schrumpfte die Zahl der Verfahren zwar auf 84 zusammen, die Anzahl der Angeklagten stieg jedoch auch auf 274 — eine der Folgen von Komplexprozessen. Eine Unterteilung der Angeklagten in “Mannschaft”, ■“Offiziere” (einschliesslich SS- Hauptstur mfuehrer oder Hauptmann) und “hoehere Offiziere” (ab SS-Sturmbannfuehrer oder Major) bestaetigt im grossen und ganzen die Regel, dass vor allem die “Kleinen” vor die Schranken zitiert werden. Waren in den Prozessen vor 1964 ingsgesamt 31,8 Prozent der Angeklagten Mannschaftsdienstgraden zugehoerig, so stieg diese Zahl seither auf 54 Prozent. Der Anteil der mittleren Offiziere sank dagegen von 44,8 auf 33,6 Prozent, jener der hoeheren Offiziere aber von 23,4 auf 12,4 Prozent. Waehrend die Zahl der Freisprueche etwas anstieg (von 32,6 auf 33,9 Prozent), wuchs die Zahl der Angeklagten, die nicht nur wegen Beihilfe zum Mord, sondern auch wegen Mordes verurteilt wurden. Das aendert nichts daran, dass die Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord die haeufigste Begruendung war. Einige Bemerkungen zu den Freispruechen: Insgesamt wurden in dem Zeitraum von 1958 bis 1963 mehr Angeklagte freigesprochen als zwischen 1964 und 1969, ausser bei Mannschaftsdienstgraden (32,6 Prozent gegen 39,9 Pro- “Religioese” Sie fuhren mit einem arabischen Autobus. Schliesslich soll man ja, solange es moeglich ist, die Einrichtungen des suendigen Staates der Zionisten nicht benutzen. So also kamen sie, die Repraesentanten des einzigen Fluegels im religioesen Lager, das man als das “richtige” bezeichnen kann, wie sie jedenfalls meinen. Sie drangen, zur Nachtzeit, in eine Wohnung ein, verletzten die primitivsten Gesetze des Hausfriedens, siebten sich dann in der Zer- •stoerung fremden Eigentums und gingen taetlieh gegen eine alte Dame vor. Wie sie dies alles mit ihrem Gewissen, mit den goettlichen Geboten, vereinbaren, werden sie selbst wohl wissen; einfache Buerger, die ihnen nicht nahestehen, koennen das nicht begreifen. Der Kampf selbst, um den es hier ging, ist nicht neu. Bereits seit vielen Monaten ringen diese ultraorthodoxen Kreise um die Abberufung des neuen Direktors des Schaarej Zedek-Hospital in Jerusalem, Dr. Maier. Der streng religioese Arzt war aus den USA berufen worden, auf die Initiative eines Schwiegersohnes des Raw Teitelbaum hin, des Leiters einer der streng orthodoxen Jeschiwoth in Jerusalem. Heute erklaert dieser, er sei getaeuscht worden, er habe nicht wissen koennen, dass gegen Dr. Maier solche Einwaende bestehen. Welche Einwaende eigentlich? An Orthodoxie steht Dr. Maier denen, die gegen ihn kaempfen, kaum nach — vielleicht stoert es diese, dass er sich kleidet, wie Menschen im dritten Drittel des zwanzigsten Jahrhunderts dies zu tun pflegen. Aber er hatte einmal, als Arzt, Terroristen als Wissenschaftler, als verantwortungsbewusster Mensch, der anderen helfen will, noch in den USA Zweifel daran geaeussert, dass jede Autopsie einfach verurteilt werden koenne, wie das in gewissen religioesen Kreisen praktiziert wird. Und das disqualifizierte ihn. Deshalb versucht man, ihn durch Flugblaetter und Wandplakate, durch Versammlungen und Anzeigen, durch Ueberfall in seiner Wohnung -— auch wenn nur die Mutter und nicht er selbst anwesend war — zu verscheuchen. Man fragt sich, wo eigentlich der Bereich der Religion aufhoert. Ist das noch Verteidigung des Glaubens? — Mitschuldig, wenn nicht noch schuldiger, sind zweifellos jene, die diese Rowdy-Aktionen zwar nicht billigen, aber dennoch nicht wagen, offen mutig und klar dagegen aufzutreten, damit man ihnen nicht mangelnde Religiositaet vorwerfe. Hier sollten all jene entschlossen Front beziehen, die selbst zum religioesen Lager gehoeren und die doch glauben, dass man mit derartigem Vorgehen nichts anderes tut, als Recht zu beugen, Gesetz zu brechen und die Menschlichkeit zu verletzen. Angesichts dieser Forderung erscheint es mehr als seltsam, wenn dem Schaarej Zedek-Hospital von autoritativer religioeser Seite geraten wurde, sich mit den Jeschiwoth in Verbindung zu setzen, denen die jugendlichen Attentaeter entstammen. Eine mehr als seltsame Zumutung! Die Initiative kann allein in den Haenden von Polizei und Gerichten liegen, um diesem Treiben zu begegnen. "M. B." Tel-Aviv zent), und zwar Offiziere bis SS-Hauptsturmfuehrer 19 5 8 bis 1964 insgesamt 33,3 Prozent gegenueber 27,2 Prozent von 1964 bis 1969; Offiziere ab SS-Sturmbannfuehrer 1958 bis 1964 insgesamt 40,8 Prozent gegenueber 26,5 Prozent von 1964 bis 1969. Die Kurve ist immer noch ausserordent] ich unbefriedigend, aber galt fuer fruehere Perioden der Grundsatz: je hoeher der Dienstgrad, desto hoeher der Anteil der Freisprueche, so laesst die Statistik hier im ganzen die Arbeit der bundesdeutschen Justiz in einem guenstigeren Lichte erscheinen. Bei der Verurteilung wegen Mordes sank die Zahl zwk sehen 1958 und 1964 von 27,9 Prozent auf 18,2 Prozent zwischen 1964 und 1969, waehrend sie bei Offizieren bis zum SS - Hauptsturmfuehrer von 7,6 Prozent auf 21,7 Prozent stieg und bei hoeheren Offizieren fuer beide Perioden leicht von 11,1 Prozent auf 11,5 Prozent anhob. Die Zahl der hoeheren Offiziere, die als Moerder abgeurteilt wurden, bleibt demnach gegenueber der Zahl der Mannschaftsdienstgrade und der mittleren Offiziere relativ niedrig. Die Erteilung des Mordbefehls gilt also in den meisten Faellen als Beihilfe, indes seine Atisfuehrung als Mord eingestuft wird. Dabei ging der Impuls ganz offenbar eben nicht von den Letzttaetern aus. In den weitaus meisten Faellen einer Verurteilung wird der Spruch wegen Beihilfe zum Mord gefaellt (vor 1964 in 50,7 Prozent, nach 1964 in 47,4 Prozent aller Faelle). Die Strafhoehe wegen Beihilfe zum Mord gibt sich im allgemeinen recht niedrig. Nur in einem von acht Faellen war sie zwischen 1958 und 1964 hoeher als zehn Jahre Zuchthaus, seither ist sie weiter gesunken, naemlich auf einen von zehn Faellen. Eins neue Fuenfjahresstatistik zwischen 1969 und 1973 wird durch den Pagragraphen 50,2 des Strafgesetzbu c h e s ein wahrscheinlich erheblich anderes Bild zeigen, und zwar im Sinne einer betraechtlichen Reduzierung des Taeterkreises. R. G. "Juedischer Presse-Dienst" ISRAEL FILM IN TV Der in Tel-Aviv gedrehte Film des israelischen Regisseurs Karl Fruchtmann "Kaddisch nach einem Lebenden" wurde vom Deutschen Fernsehen gegeben. Er behandelt das Thema, wie ein Ueberlebender der Vernichtugnslaeger auf der Flucht vor dem Nicht - vergessenkoennen ist. Dieser Gegenstand wird an Hand der Suche eines solchen Ueberlebenden nach einem s.Zt. drangsalierten Mitgefangenen dargestellt, den er schliesslich als einen Irren auf der Strasse findet. An der Strasse zwischen Tel Aviv und Jerusalem steht eine Verkehrsampel, die den Verkehr wie jede andere Ampel in der Welt regelt. Und doch unterscheidet Sie sich grundsaetzlich von ihnen. Sie ist an kein Stromnetz angeschlossen, sondern wird durch eine Sonnenzelle gespeist! _ Die Vorrichtung erscheint dem unbefangenen Betrachter wie eine einfache schwarze Glasscheibe, die mit einigen Draehten verbunden ist. Doch sie enthaelt Kadmiumsulfid und wandelt Sonnenstrahlen in elektrische Energie um. Das Aufsehenerregende an der Ampel zwischen Tel Aviv und Jerusalem ist, dass es israelischen Forschern gelang, eine Sonnenzelle zu entwickeln, die sich bereits heute im Alltag als rentabel erweist. Verglichen mit den in Erdsatelliten verwendeten Zellen kostet sie nur ein Zehntel. Dies erklaerte der Leiter der staatlichen Physikalischen Versuchsanstalt in Israel, Dr. Zvi Fabon, der kürzlich auf diese Erfindung aufmerksam machte. Bei dieser einen Verkehrsampel wird es nicht bleiben. Demnaechst soll eine andere Sonnenzelle den Strom für einen Leuchtturm in der Strasse von Tiran liefern. Sie wird am Tage die Sonnenstrahlen absorbieren und nachts Strom abgeben. Nach den Angaben von Dr. Fabop können auch Fernsehgeraete mit derartigen Zellen betrieben werden. In der Versuchsanstalt denkt man jedoch bereits weiter: jMan verhandelt mit zwei israelischen Firmen über den Export von Sonnenzellen. KÜRZ BERICHTET DEUTSCHLAND An einem ersten christlichjüdischen Gottesdienst in Düsseldorf nahmen mehr als 700 Menschen verschiedener Konfessionen teil. Der Gottesdient war von der Düsseldorfer Gesellschaft für christlich - jüdische Zusammenarbeit vorbereitet worden. Erst in jüngster Zeit habe eine “bedeutende Minderheit der Christen” die “verheerenden Folgen eines Bündnisses von Macht und Glaube” erkannt und verstehe sich wie die Juden als wanderndes Gottesvolk, erklaerte Rabbiner Dr. R.R. Geis (Düsseldorf) in seiner Ansprache “Vom Königtum Gottes”. Stadtsuperintendent Dr. Erich Dietrich hielt “nicht Ko- Existenz, sondern Pro-Existenz” aller Glaeubigen für notwendig, um gemeinsam der Welt dienen und für Frieden und Gerechtigkeit eintreten zu koennen. In einer Westberliner Schule erregten kürzlich zwei Oberprimaner Aufsehen, als sie Flugblaetter und andere Schriften mit nationalsozialistischer und antisemitischer Tendenz verfassten und verbreiteten. Einer der beiden Fanatiker ist bezeichnenderweise der Neffe des zu lebenslaenglichem Zuchthaus verurteilten ehemaligen SS- Generals Erich von Bach - Zelewski. Der Deutsche Gewerkschaftsbund ersuchte die Bundesregierung erneut, alle Möglichkeiten für ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei zu überprüfen, nachdem durch Aeusserungen verschiedener Politiker Unklarheiten über die Absichten der neuen Bundesregierung entstanden sind. Der DGB erinnerte an den dringenden Appell seines 8. Bundeskongresses im Mai dieses Jahres an die Bundesregierung, unverzüglich beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der NPD zu beantragen. “Juedischer Presse-Dienst" LIBYEN In Tripolis leben etwa 300 Juden, die sich zum grössten Teil auch nach der revolutionaeren Umwaelzung in Freiheit befinden, da sie von Familienangehörigen und Freunden aus Italien telephonisch erreicht werden konnten. Der römischen Tageszeitung “La Stampa” zufolge wurden eine Reihe wohlhabender, gut bekannter Juden in Tripolis interniert. Diese Massnahme sei, wie die Behörden erklaerten, eine Sicherheitsmassnahme, um diese Personen vor allfaelligen Attacken zu bewahren. Der Berichterstatter der Zeitung ist davon überzeugt, dass das neue Regime ernstlich darum bemüht ist,'antijüdische Zwischenfaelle zu verhüten

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