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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1951-03-01 · 3 (Marzo, 1951) · p. Seite 3

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XIII (1951)
Issue
3 (Marzo, 1951)
Date
1951-03-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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BOLETIN INFORMATIVO 3 Einladung znr Ordentlichen Generalversammlung Hiermit lade ich die Mitglieder der Sociedad Cultural Israelita Bne Jisroel” gemaess Art. 21.24 der Satzungen zur ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG fuer Sonntag, den 29. April 1951, 3 Uhr nachmittags in das Gemeindehaus, Av. Portugal 810, ergebenst ein. Falls zu der vorstehend festgesetzten Zelt nicht mindestens 20% der Mitglieder anwesend sein sollten, wird die Generalversammlung eine Stunde spaeter, also um 4 Uhr nachm, abgehalten, und zwar mit der Zahl der alsdann anwesenden Mitglieder. (Art. 24 der Satzungen). Zutritt zur Generalversammlung haben nur Mitglieder und deren im Fragebogen aufgefuehrte Familienmitglieder, letztere ohne Stimm, recht. TAGESORDNUNG 1) . Verlesung und Annahme des Protokolls der letzten Generalversammlung. 2) . Rechenschaftsbericht des Praesidenten. 3) . Kassenbericht des Schatzmeisters. 4) . Antraege und Verschiedenes. 5) . Wahl des Wahlvorstandes. 6) . Wahl der 22 Repraesentanten (Consejo) und 8 Stellvertreter. 7) . Wahl der Rechnungsprüfer. 8) . Wahl des Ehrengerichts erster und zweiter Instanz. Der Finanzbericht liegt vom 23. April ab im Gemeindesekretariat zur Einsicht fuer die Mitglieder aus. Antraege bitte ich bis spaetestens 23. April schriftlich (Casilla 2487 oder Sekretariat) einzureichen. Ferner bitte ich Fragen ueber Einzelheiten der Geschaeftsfueh. rung, die in der Generalversammlung gestellt werden sollen, bis spaetestens 24. April dem Gemeindesekretariat zur Kenntnis zu bringen, damit rechtzeitig vorher aus den Akten die erforderlichen Unterlagen entnommen und die Auskuenfte in der Versammlung ohne Verzoege. rung und vollstaendig erteilt werden koennen. Der Wahlakt findet auf Grund der in der Generalversammlung vom 21. Oktober 1948 angenommenen Wahlordnung statt. Santiago, den 15. Maerz 1951. JOSE HIRSCHBERG Praesident Citación a Junia General Ordinaria De acuerdo con los artículos 21-24 de los Estatutos, cito a los socios de la Sociedad Cultural Israelita “B’ne Jisroel” a la Junta General Ordinaria que tendrá lugar en el Hogar Social, Av. Portugal 810, el día domingo 29 de Abril de 1951, a las 15 horas en punto. El quórum para sesionar es el 20% de los socios, y si este quórum no se reuniere a la hora fijada, la asamblea sesionará una hora más tarde con el número de socios que asista. (Artículo 24 de los Estatutos). Pueden asistir sólo los socios y los familiares de éstos indicados en los cuestionarios, los último sin derecho a voto. TABLA 1) . Lectura y aprobación del acta de la última Asamblea General. 2) . Memoria del Presidente. 3) . Informe del Tesorero sobre el estado de la Caja. 4) . Mociones y Varios. 5) . Elección de la Comisión Electoral. 6) . Elección de los 22 Representantes (Consejo) y 8 Suplentes. 7) . Elección de los Revisadores de Cuentas. 8) . Elección del Tribunal de Honor de 1.a y 2.a instancia. El estado de Caja estará a disposición de nuestros socios en la Secretaría, Av. Portugal 810, desde el día 23 de Abril del año en curso. Ruego remitir mociones para la Asamblea, por escrito, para que lleguen a más tardar el 23 de Abril. (Casilla 2487 o Secretaría). Además, ruego indicar en la Secretaría, a más tardar el 24 de Abril, las preguntas sobre el giro de Ja Sociédad que se desee hacer en esta Junta, para que se pueda disponer en la Asamblea misma de los archivos necesarios para dar informes rápidos y completos. La elección se efectuará a base del Reglamento aprobado en la Asamblea con fecha 21 de Octubre de 1948. JOSE HIRSCHBERG Presidente Santiago, 15 de Marzo, 1951. Wahlen zum Repraesentanten - Kollegium Wie aus Punkt 6 der an anderer Stelle dieses Blattes abgedruckten Einladung zu der am 29. April 1951 stattfinden, den Ordentlichen Generalversammlung hervorgeht,werden in dieser Versammlung 22 Personen neu fuer das Repraesentanten-Kollegium ge. waehlt. Damit unsere Mitglieder sich abermals ueber die Wahl. WAHLO Ordnung unterrichten koen. i nen, bringen wir im Nachstehenden die einschlaegigen Be. Stimmungen zum Abdruck. Wir weisen dabei daraufhin,' dass Wahllisten bis spaete-1 stens Sonntag, den 15. April 1951, 12 Uhr mittags, dem Sekretariat der Gemeinde eingereicht werden muessen (Abschn. III Abs. 1 der Wahlordnung) . IDNUNG L WAHLRECHT II. WAHLVORSCHLAEGE III. VORBEREITUNG DER WAHL Die Wahlvorschlaege muessen bis spaetestens zwei Wochen vor der zum Zwecke der Wahl einberufenen General. Versammlung bis mittags 12 Uhr dem Sekretariat der Gemeinschaft eingereicht werden. Ueber die Zulassung ent. scheidet ein Pruefungsausschuss bestehend aus den Vorsitzenden des Ehrengerichts' I. und II. Instanz und einem Mitglied des Praesidiums, das von diesem bestimmt wird. Der Pruefungsausschuss hat laufenden Nummern versehen den Einreichern der Wahlvor. werden. Vor jedem Namen beschlaege spaetestens 10 Tage findet sich ein Kreis, vor Beginn der Generalverj Diese Liste ist den Mitgliesammlung das Pruefungser.: dern unverzueglich nach ergebnis mitzuteilen. i folgter Pruefung zuzustellen; Die zugeJassenen Wahlvor-1 sie ist am Schwarzen Brett schlaege werden vom Prueim Gemeindebuero bekanntfungsausschuss zu einer einzumachen und kann auch im heitlichen Wahlliste zusam- Gemeindebuero abgeholt wer. , mengefasst, auf der alle Kanden. didaten der einzelnen zugelassenen Wahlvorschlaege al. Diese einheitliche Wahlliste i fabetisch aufgefuehrt und mit. gilt als Stimmzettel. IV. WAHLAKT 1. Aktives Wahlrecht. Wahlberechtigt ist jedes Hauptmitglied, -das der Gemeinschaft mindestens 3 Monate angehoert und mit seinen Mitgliedsbeitraegen gegenüber der Gemeinschaft nicht laenger als 3 Monate im Rueckstand ist. Waehlen kann nur, wer in der Generalversammlung per. soenlich anwesend ist. 8. Passives Wahlrecht. Waehlbar ist, wer mindestens 25 Jahre alt, mindestens 6 Monate Mitglied der Gemeinde, mit seinen finanziellen Verpflichtungen gegenue. ber der Gemeinschaft nicht laenger als 3 Monate im Rueckstand ist und auf einem Wahlvorschlag als Kandidat erscheint.! Die Wahlen finden nach Wahlvorschlaegen statt. Jeder eingereichte Wahlvorschlag muss mindestens 5 und darf hoechstens 38 Namen waehlbarer Mitglieder enthalten und muss mindestens von 25 wahlberechtigten Mitgliedern I unterschrieben werden. ' Jedes wahlberechtigte Mit- , glied darf nur einen Wahlvor. i schlag unterschreiben. , Jeder Kandidat darf nur auf einem Wahlvorschlag erscheinen und muss seine! schriftliche Zustimmung geben, dass er bereit ist zu kandidieren und dass er nur auf einem Wahlvorschlag er. scheint. Fehlt die schriftliche ‘ Erklaerung des Kandidaten, so wird sein Name auf dem I Wahlvorschlag gestrichen. I Weist der eingereichte Wahl- Jeder eingereichte Wahlvorschlag, der Teil des Stimmzettels bildet, kann von einer derjenigen Personen begründet werden, die die Wahlvorschlaege unterschrieben haben. Vor der Wahl erhaelt jedes wahlberechtigte Mitglied je ein Exemplar des Stimmzettels. Jeder Waehler gibt beim Wahlakt seinen Stimmzettel ab. Er muss zu diesem Zwecke die von ihm zu waeh. lenden Kandidaten durch Ankreuzen des Kreises vor deren Namen kenntlich machen. Stimmzettel, auf denen weniger als 30 Namen kennt’ich gemacht sind, bleiben hin- ' Vorschlag infolge Streichung von Kandidaten nicht mehr die Mindestzahl von 5. wahl- 1 faehigen Mitgliedern auf, so I ist er ungueltig. sichtlich dieser Kandidaten | Nach der Bekanntgabe des gueltig. Stimmzettel, auf de. Abstimmungsergebnisses nen mehr als 30 Namen fragt er die Kandidaten in kenntlich gemacht sind, sind der gleichen Reihenfolge, ob ungueltig. | sie die Wahl annehmen. Die Wahl ist geheim. | Sollten durch Nichtannah- Gewaehlt sind als Mitglie. me einer Wahl oder aus sonder des Consejo diejenigen 22 stigen Gruenden nicht mehr Personen, die die meisten als 22 Kandidaten in den Stimmen auf sich vereinigen; Consejo gewaehlt sein, so hat als Ersatzmitglieder die 8 in dieser das Recht, sich zu ko. der Hoehe der Stimmenzahl optieren, falls in seiner Wahl- Folgenden. | Periode bis zu 5 seiner Mit. Bei Stimmengleichheit ent-: güeder wegfallen, scheidet das Los. | Sollten im Laufe der Wahl, D i e Generalversammlung Periode von den in der Genewaehlt aus ihrer Mitte vor ralversammlung gewaehlten Beginn der Wahl einen aus 3 Repraesentanten mehr als 5 Personen bestehenden Wahl, ausscheiden, so muessen Neuausschuss, der das Wahlergeb-1 wählen ausgeschrieben wer. nis feststellt. Der Wahlleiter! den. gibt das Abstimmungsergeb-1 Ueber alle Zweifelsfragen, nis in der Reihenfolge der auf die waehrend der Wahl aufdie einzelnen Kandidaten ent. tauchen, entscheidet der fallenden Stimmen bekannt. Wahlleiter endgueltig. \ L

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