Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XII (1950)
- Issue
- 6 (Junio, 1950)
- Date
- 1950-06-01
- Page
- Seite 14 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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14 BOLETIN INFORMATIVO Die Erbfolge nach, einer Person (Erblasser), die ihren Wohnsitz in Chile hat, richtet Sich nach dem chilenischen Erbrecht, gleichgueltlg, ob der Erblasser Auslaender oder Chilene ist. Nicht zu verwechseln hiermit ist die Frage, welches Vermoegen dem Ehemann oder der Ehefrau gehoert; denn vererbt werden kann nur das Vermoegen, das dem Erblasser im Zeitpunkt seines Todes gehoert hat. I. Gueterrecht: Gemaess art. 135 II Cod. Civ. wird bei Eheleuten, die im Auslande geheiratet haben, vermutet, Das Erbrecht des ueberlebenden Ehegatten & Ve/J/t/ca at Tifo fut < dass sie in Guetertrennung leben, sofern sie nicht nachweisbar in dort gueltiger Gütergemeinschaft gelebt haben. Das bedeutet, wer in Deutschland,Ungarn, Tschechoslowakei usw. geheiratet hat, fuer den wird die gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass er in'i Guetertrennung gelebt hat: Des Vermoegen, das demj Ehemann gehoert hat, gilt weiter als sein Vermoegen, und das Vermoegen | der Ehefrau wird weiterhin als ihr Vermoegen betrachtet. Hat also der Eheman, der unter seinem Namen in Chile Geschaefte macht, in Chile Vermoegen erworben, so gehoert ihm dieses Vermoegen allein. Stirbt er, so bildet dieses in Chile erworbene, und auch sein frueheres Vermoegen den Gegenstand seines Nachlasses. In Sonderfaellen lassen sich gueustigere Ergebnisse herbeifuehren, deren Eroerterung ueber den Rahmen dieser grundsaetzlichen Abhandlung hinausgeht. Ist die Ehe in Chile geschlossen worden, so besteht kraft Gesetzes eheliche Gueter-Gemeinschaft in der Weise, dass das von einem der Ehegatten in der Ehe erworbene Vermoegen grundsaetzllch beiden Ehegatten gemeinschaftlich gegehoert, sofern nicht diese Gueter-Gemeinschaft notariell ausgeschlossen wird. Da bei Gütergemeinschaft jedem Ehegatten die Haelfte gehoert, bildet beim Tode eines Ehegatten eben nur eine Haelfte den Gegenstand des Nachlasses. In Sonderfaellen lassen sich guenstigere Ergebnisse herbeifuehren, deren Eroerterung ueber den Rahmen dieser grundsaetzlichen Abhandlung hinausgeht. I II. Das Erbrecht selbst : Geerbt werden kann ohne Testament oder auf Grund eines Testa- I mentis. a) Ohne Testament: Sind eheliche Kinder vorhanden, so erbt der ueberlebende Ehegatte nichts.; folge Eventuell hat er jedoch Anspruch dem auf die, weiter unten behandelte, porción conyugal. Leben keine Kinder, aber Vater oder Mutter des Verstorbenen, so hat der Ehegatte neben diesen einen Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses. Leben nur Geschwister der Verstorbenen, so erbt der Ehegatte den halben Nachlass. Leben weder Eltern, Kinder, Geschwister noch anerkannte uneheliche Kinder des vorhanden, so kann der Erblasser die Haelfte seines Nachlasses seinem Ehegatten zuwenden. Leben nur Geschwister des Erblassers, so kann er sein ganzes Vermoegen dem Ehegatten testamentarisch zu wenden. Porción conyugal: Darunter versteht man denjenigen Teil des Nachlasses, der sowohl bei Erbohne oder mit Testament ueberlebenden Ehegatten kraft Gesetzes zusteht, sofern er bei Erbfall nicht eigene, oder nicht genuegend eigene Mittel fuer seinen angemessenen Lebensunterhalt besitzt. Auf diese hat auch der unschuldig geschiedene Ehegatte Anspruch. Hat der ueberlebende Ehegatte eigenes Vermoegen, aber weniger als die porción conyugal betragen wuerde, so hat er nur einen Anspruch auf Auffuellung seines eisodann zwischen dem ueberlebenden Ehegatten und seinen ehelichen Kindern gleichmaessig nach Kopfteilen auf geteilt. Beispiel: Es ueberleben Ehegatte und 3 Kinder; Nachlassvermoegen $ 200.000.— Fuer Berechnung der porción conyugal werden die Haelfte, also Von Dr. HERBERT HANNACH Ahorros koennen auf den Namen von 2 Personen, also z.B. der Ehegatten, bis zur Hoehe von $ 50.000 Gemeinschaftskonten eroe f f n e t werden, ueber welche jeder frei verfuegen kann. Diese Konten sind einkommen— und erbschafts- __ steuerfrei, und im Todesfall eines ¥ 100.000.— unter Ehegatten und . Konto-Inhabers wird das dort de- 3 Kinder aufgeteilt, also betraegt ponierte Geld als ausschliessliches porción conyugal $ 25.000.— bei , Vermoegen des Ueberlebenden bevoller Vermoegenslosigkeit des ue- 1 trachtet. Es darf jedoch nur ein berlebenden Ehegatten. Hat er solches Konto pro Person errichtet z.B. $ 15.000.— eigenes Vermoegen, 1 werden. vermindert sich die porción con- | rv. Berechnung der Erbschaftsyugal um dieses und betraegt so- ' Steuer: bei Kindern und Ehegatte: nach bloss $ 10.000,— | bis $ 50.000.—: 1%, die folgenden Da bei testamentarischer Erb- ' $ 50.000.— bis $ 100.000.—: 2%, folge, wie dargetan, bei Vorhan- $ 100.000.— bis 250.000.— 3%, dense'in von ehelichen Kindern, 250.000.— bis 500.000.—: 4% usw. der Erblasser ueber (nur) ein Viertel des Nachlasses frei verfuegen kann, kann er seinen Ehegatten auf dieses eine Viertel sei- bis 14% bei 8 Millionen. Auf alle diese Saetze kommt augenblicklich ein Zuschlag von 50%. V. Auskunftspflicht von Banken Verstorbenen, so erbt der ueber- : genen Vermoegens bis zum Betrage! ner freien Verfuegung und auf die und Cajas: Auf Verlangen der 1 -i _i . i. p [_ _ i f ■■ -i I ® __ ° 1 /viv^rtA4novt Tvi ipvp Q+ati auKaK aapo4a wi iiAPsart T3 nwlrAn lebende Ehegatte alles. j der porción conyugal. b) mit Testament: Sind ehelij Die porción conyugal ist ein che Kinder vorhanden, so kannI Viertel des Nachlasses, wenn keider Erblasser nur ueber ein Vierne ehelichen Kinder vorhanden tel des Nachlasses frei verfuegen, sind. Sind eheliche Kinder voralso dieses Viertel seinem Ehegathanden, so wird fuer die Berechten zuwenden. Sind keine ehelinung der porción conyugal der chen Kinder, aber Eltern oder Nachlass in 2 Haelften geteilt, anerkannte uneheliche Kinder Eine Haelfte des Nachlasses wird porción conyugal einsetzen. In unserem Beispiel wuerde dies bedeuten: 1|4 kraft freier Verfuegung $ 50.000.—, ausserdem porción conyugal $ 25.000.—, somit hoechstmoeglicher Anteil des ueberlebenden Ehegatten in unserem Beispiel $ 75.000.—. III. Besonderheiten bei Sparguthaben : Bei der Caja Nacional de Steuerbehoerde muessen Banken ' und Cajas Auskunft erteilen ueber saldos von depósitos, Stand der 1 Cuentas corrientes, garantías usw., welche der Verstorbene hatte. Darueber hinaus haben die Banken der Steuerbehoerde in den Monaten Januar und Juni eine Aufstellung aller Inhaber von Cajas de Seguridad (Safes) einzureichen. I- HERTA ROGAZINSKI Los Leones 0145, Dep. B. Telef. zu erreichen durch 31101 empfiehlt sich als Pflegerii _ jektionen und Diaetkueche äi Wunsch. VERMIETE AN EHEPAAR 3 Zimmer, Maedchen-Zimmer, K u e c h e, Badebenuetzung Guenstige Lage, Telefon. Der Vermieter der Wohnung wuenscht Bekoestigung. Zuschr. an: A. 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Hierdurch zeigen wir die Geburt von Renés Schwesterchen MARION ESTHER an und danken gleichzeitig im Namen der Grosseltern fuer die erwiesenen Aufmerksamkeiten. , WALTER und ULLY SILBERSTEIN Santiagm.-TS. Mai 1950. geh. HEYMANN --¿s-- LOUIS TOCKUS u. FRAU HANNA geb. ROSNER teilen hierdurch ihren Freunden Barmizwah ihres Sohnes u. Bekannten mit, dass die PETER am 24. Juni in der Synagoge, Portugal 810 stattfindet. Empfang 4-6 Uhr Av. Miguel Claro 2220 STATT KARTEN Hierdurch teilen wir allen Freunden u. Bekannten mit, dass am 1. Juli 1950 in der Synagoge der S.C.I. B'ne Jisroel, Portugal 810, die Barmizwah unseres Sohnes stattfindet. ENRIQUE Empfang von 4-6 Uhr. J. de Lestonac 0107-A Hoehe Bustamante 56 MARTIN ENGEL & FRAU HERTA geb. PHILIPSBORN KALMAN BLAYCHER UND FRAU danken gleichzeitig auch im Namen ihres Sohnes BENJAMIN ihren Freunden und Bekannten herzlichst fuer alle anlaesslich der Barmizwah erwiesenen Aufmerksamkeiten. Santiago, Mai 1950. E V Y H A A S E GERD MOSES Verlobte Empfang, Donnerstag den 29. Juni 1950, (11-1) Av. Holanda 1213 STATT KARTEN MANFRED HIRSCH und Frau LIESELOTTE geb. BIRN danken allen Verwandten, Freunden und Bekannten herzlichst fuer die anlaesslich ihrer Vermaehlung erwiesenen Aufmerksamkeiten. Santiago, Mai 1950. STATT KARTEN WERNER HIRSCHBERG und Frau HILDE geb. OETTINGER danken herzlichst auch im Namen ihrer Eltern fuer die ihnen zu ihrer Vermaehlung erwiesenen Aufmerksamkeiten und Glueckwuensche. Fuer die m'ir anlaesslich meines 75ten. Geburtstages in so zahlreichem Masse erwiesenen Aufmerksamkeiten danke ich allen Freunden u. Bekannten auf diesem Wege herzlichst. SOFIE ROSENTHAL Auf diesem Wege moechte ich allen meinen Freunden und Bekannten fuer die mir zu meinem 75. Geburtstag, so zahlreich erwiesenen Aufmerksamkeiten herzlichst danken. Santiago, Mal 1950. DAWID ARENDT Fuer die mir anlaesslich meines 80. Geburtstages erwiesenen Aufmerksamkeiten und Glueckwuensche danke ich auf diesem Wege herzlichst MARIE JACOBI geb. HOFFMANN Huelen 75 II STATT JOSE U. DORA GOLLE KARTEN HUGO u. ELLY MEYER beehren sich die am 18. Juni 1950 um 5 Uhr in der Synagoge, Portugal 810 stattfindende Trauung ihrer Kinder ALICE ergebenst anzuzeigen. und HANS STATT KARTEN GUENTHER BRAUER ILSE BRAUER geb. GOLDSCHMIDT danken herzlich auch im Namen ihrer Eltern fuer die ihnen zur Vermaehlung erwiesenen Aufmerksamkeiten und Glueckwuensche. Puerto Montt, Mai 1950. STATT KARTEN Fuer die vielen Beweise aufrichtiger Anteilnahme anlaesslich das Hinscheidens meines -Inn’igätgeliebten Mannes HELMUTH BERNHARD sage ich allen Bekannten und Freunden meinen herzlichsten Dank. MARGA BERNHARD V. wfiai.'U,— - ...- ___—-----..._— Fuer die zahlreichen Beweise der Anteilnahme anlaesslich des Hinscheidens meiner geliebten Mutter Frau ANTONIE LILIENFELD danke ich allen Freunden und Bekannten herzlichst. Enrique Lilienfeld Fuer die vielen Beweise der Anteilnahme anlaesslich des am 15. Mai 1950 erfolgten Hinscheidens meines geliebten Gatten MAX BRINITZER spreche ich auch im Namen meiner Kinder u. meines SgBSilegersohnes, meinen herzlichsten Dank aus, Barros Erräzuriz 1942, MÄRTEL BJÄNITZER GRABSTEINE ln saemtllchen Steinarten zu billigsten Preisen TH. REIS, José Miguel de la Barra 412, 5 piso, Dep. A. esq. Merced. Tel. 33200