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Wiener jüdisches Familienblatt · 1935-01-01 · 14 (Jänner 1935) · p. Seite 20

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Journal
Wiener jüdisches Familienblatt
Volume
3 (1935)
Issue
14 (Jänner 1935)
Date
1935-01-01
Page
Seite 20 (sequence 22)
Language
German
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langten, daf} es ihnen gestattet sei, wenigstens für zwölf Jahre christliche Arbeiter zu halten, um von ihnen den Ackerbau zu erlernen. Ferner sollten die Ehebeschränkungen aufgehoben werden. Abbe Gregoire war mit Leidenschaft besonders gegen letztere aufgetreten und hatte sie ein „Attentat gegen die Natur, das sie selbst in der Heimlichkeit der Leidenschaften aufhebt" genannt. (Übrigens behielten noch oft nach der Revolution die städtischen Beamten aus Schikane die alte Bestimmung aus eigener Machtvollkommenheit bei; noch am Hochzeitsabend selbst verweigerten sie die Bewilligung.) Jene zwölf von den jüdischen Abgeordneten vorgetragenen Forderungen, die in der Bitte um den Namer, und die Rechte eines französischen Bürgers gipfelten, wurden mit dem Ausspruch beschlossen: „Wir wissen seit langem alle Verpflichtungen, welche der doppelte Titel als Bürger und Franzose uns auferlegt und wir füllen uns würdig, sie zu erfüllen." Während aber die jüdische Befreiung in der Konstituierenden Versammlung diskutiert wurde, fanden im Elsafj selbst, wo das Vorurteil im Volk zu eingewurzelt war, Unruhen statt, so daf} mehrere Familien gezwungen waren, nach Basel zu flüchten. Die Versammlung bewegte dieser Anfang einer religiösen Verfolgung. Und wieder ist es Abbe Gregoire, der sich als Erster erhebt: „Als Diener einer Religion, welche alle Menschen als Brüder betrachtet, rufe ich die Vermittlung der Versammlung zu Gunsten dieses verachteten und unglücklichen Volkesa n." Freilich war das Wort „Volk", das Gregoire unbedacht anwandte, der Knotenpunkt der Schwierigkeit. Es handelte sich ja gerade darum, zu wissen, ob die Juden noch ein „Volk" waren und es bleiben sollten. Die Versammlung hatte zwar Gregoire beigestimmt, aber noch keine Beschlüsse gefaxt. Einige Zeit darauf erschien ein gewisser Herr Isaak Berr vor den Schranken der Versammlung mit einer Bittschrift der Juden von Metz. Er bewies zum erstenmal, wie viele Juden in die Nationalgarde eingetreten seien und damit „die Pflichten eines Bürgers erfüllt hätten, ohne es zu sein". In das Gebiet der „Kulturkuriosa" gehört zweifellos die Diskussion, die über das Wahlrecht ausbracii. Man beriet, ob man es „den Protestanten, Schauspielern, öffentlichen Henkern und den Juden" zugestehen dürfe. Da das Wort „Jude" zuletzt gefallen war, sprang Rewbell auf und griff an: „Ich glaube über die Juden, was sie selber glauben. Sie halten sich nicht für Bürger", worauf ihn der Graf von Clermont-Tonnerre mit den klassischen und viel zu wenig in der Geschichte der französischen Revolution bekannten Worten widerlegte: „Jeder Kultus hat nur eine Probe zu bestehen, die der Moral. Wenn es einer ist, der den Diebstahl und das Feuer 20 befiehlt, muh, man nicht nur die Wählbarkeit derer, die ihn ausüben, zurückweisen, sondern sie noch ächten. Dies kann man nicht auf die Juden anwenden. Man macht ihnen tatsächlich viele Vorwürfe, aber die schlimmsten sind ungerecht, die anderen sind nur unwichtig. Man sagt, der Wucher sei ihnen erlaubt. Diese Behauptung ist nur auf einer falschen Übersetzung eines Grundsatzes der Wohltätigkeit und Brüderlichkeit gegründet, welcher ihnen verbietet, gegen Zinsen unter sich auszuleihen. Menschen, die nichts als Geld besitzen, können nicht anders leben, als sich dies Geld nutzbar zu machen, und Ihr habt sie immer verhindert, etwas anderes zu besitzen." So ward eine der ersten Forderungen, welche die Konstituierende Versammlung in den „Erklärungen der Menschenrechte" stellte: „Niemand darf seiner Überzeugungen wegen behelligt werden, selbst nicht religiösen, vorausgesetzt, daf) ihre Ausübung nicht die öffentliche gesetzliche Ordnung verletzt." Wenn in jener denkwürdigen Sitzung auch Rewbell nach dem Grafen von Clermont-Tonnerre noch einmal das Wort ergriff und gegen die Gleichberechtigung der Juden auftrat und zwei Geistliche ihm zustimmten, so konnte doch einer von ihnen, Le Fare, nicht umhin, die grohen Verdienste der Juden in Lothringen und Nancy zu rühmen. Das gab den Anlafj zu Robespieres Verteidigung: „Die Laster der Juden entstehen durch die Erniedrigung, in welche Ihr sie gestohen habt, sie werden gut sein, wenn sie etwas besser leben können." Und zum Schluß ergreift Mirabeau gegen eine Behauptung kraftvoll das Wort: „Ich höre mit Erstaunen von dem vorigen Redner sagen, dal} die Juden keine zivilen und militärischen Berufe haben wollten, zu denen Ihr sie zulässig erachten würdet. In einer Regierung, wie Ihr sie aufstellt, ist es nötig, daf} alle Menschen Menschen seien; Ihr müty aus Eurer Brust alle die verbannen, die es nicht sind oder welche zurückweisen, es zu werden. Das Gesuch der Juden selbst zeugt gegen die Behauptung des Vorredners." Am 13. November 1791 verkündete Louis XVI., dah den gesamten französischen Juden das Bürgerrecht und damit die völlige Gleichberechtigung verliehen sei. Und in dem gleichen Jahr wurde der Mann, der als Erster und in immer erneuten mutigen Kampfreden die jüdische gerechte Sache unterstützt hatte, zum Präsidenten der Konstituierenden Versammlung gewählt. Abbe Gregorie, dessen bewegte politische Laufbahn ihn fernerhin zum Konvents-Mitglied, zum Mitglied des Rates der Fünfhundert, zum Präsidenten des Gesetzgebenden Körpers und sogar gegen den Willen Napoleons endlich zum Senatsmitglied aufrücken lief), starb, 81 Jahre alt, in Auteuil bei Paris.

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