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Wiener jüdisches Familienblatt · 1935-01-01 · 14 (Jänner 1935) · p. Seite 17

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Journal
Wiener jüdisches Familienblatt
Volume
3 (1935)
Issue
14 (Jänner 1935)
Date
1935-01-01
Page
Seite 17 (sequence 19)
Language
German
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Deutscher Jude Französischer Jude mit gelbem Fleck um 1500 mit rotweißem Fleck, 14.Jahrh, Prager Jude mit spitjem Hut 12. Jahrh. Dieser Konzilbeschluh anerkennt ziemlich unumwunden, daß die Juden den Geldhandel beireiben müssen, weil er den Christen verboten war, denn wäre er untersagbar, dann hätte man gerade den Juden dieses Geschäft einfach verboten. Das tat man wohlweislich nicht, sondern gab den Schuldnern eine Art Einwand von Spiel und Wette. Fand der Schuldner, dal} die Zinsen zu hoch seien (eine Richtlinie dafür gab es nicht), dann mußten die Juden ihre Schuldner zuerst „von der unerträglichen Last befreien", von der Schuldenlast, damit sie wieder die als notwendig anerkannten und ihnen zwangsmäßig als Monopol überlassenen Kreditgeschäfte betreiben konnten. Und dann beschloß die Synode den berühmten ,,gelben Fleck", die Judentracht, die an der Kleidung erkenntliche Absonderung der Juden, ihre Aussonderung von der übrigen Bevölkerung durch kenntliche und verächtlich machende Kleidung: „Während sich die Juden und Sarazenen in manchen Gegenden von den Christen durch eine besondere Tracht unterscheiden, nimmt die Vermischung in anderen Gegenden so sehr überhand, daß sie in keiner Weise mehr erkenntlich sind. Die Folge ist, daß die Christen irrtümlicherweise mit jüdischen und sarazenischen Frauen in Verkehr treten, die Juden und Sarazenen aber mit Christinnen. Damit nun fürderhin im Falle eines so frevelhaften Verkehres kein Irrtum als Entschuldigungsgrund vorgeschützt werden könne, verordnen wir, daß sich solche Personen fremden Glaubens, ob Mann oder Weib, in allen christlichen Landen an öffentlichen Orten stets durch eine besondere Art der Kleidung von der übrigen Bevölkerung unterscheiden, umsomehr, als dies ihnen auch von dem Gesetze Moses vorgeschrieben ist." Früher hatten die muselmannischen Sultane Mutawakil und Hakim für die Nichtmohammedaner solche unterschiedliche Kleidung vorgeschrieben, aber nicht nur für Juden, sondern ebenso für Christen. Das Laterankonzil verfügte dies ebenso für Mohammedaner (Sarazenen) wie für Juden. Beide Teile machten also aus den religiösen Minderheiten durch die Äußerlichkeit der Kleidung verächtliche Pariaskasten; da die Juden überall in der Minderheit waren, so waren sie überall nur die Betroffenen und man hat heute vielfach vergessen, daß es den Christen als Minderheit unter den Sultanen so erging, wie den Juden nach kirchlichen Beschlüssen. Das war der Beginn der Einführung des „gelben Fleckes", der gehörnten Kappe und anderer ähnlicher Dinge in Europa. In weiterer Folge siegte dann, weil nun die Juden auch äußerlich zu festen Schicksalsgemeinschaften zusammengeschweißt wurden, die Orthodoxie im Judentum und durch sie und die im „Schulchan aruch" kodifizierten Lehren die Einheit des Judentums bis zur Emanzipationszeit. 17

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