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Jüdische Rundschau · 1908-03-27 · 2 (27.3.1908) · p. Seite 16

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IV (1908)
Issue
2 (27.3.1908)
Date
1908-03-27
Page
Seite 16 (sequence 8)
Language
German
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16 No. 2 LITERATURBLATT an einer derartigen Anstalt. Allen diesen. die sich durch Privat- oder Selbststudium das erforderliche Wissen angeeignet haben, soll die Prüfungskommission der Vereinigung jüdischer Religionslehrer Berlins die Möglichkeit bieten, sich einen Aus-* weis über ihre Qualifikation zu verschaffen. Der Prüfungsplan, vor ca. IY2 Jahren entworfen und in mehrfachen Beratungen eingehend durchgearbeitet, ist folgender: Die Vorbedingungen der Zulassung zur Prüfung sind: Der Nachweis a) eines streng - religiösen Lebenswandels im Geiste des gesetzestreuen Judentums, unter Anführung massgebender Referenzen; b) des Besitzes einer allgemeinen Bildung, nötigenfalls durch Anfertigung einer schriftlichen Arbeit über ein zu stellendes Thema. Die Prüfung selbst ist zunächst eine schriftliche (Klausurarbeiten), über je ein Thema aus dem Ge biet der Gebete, der Bibel, der Geschichte und der Religinoslehre. Von dem Ausfall dieser hängt die Zulassung zur mündlichen Prüfung ab, die sich auf sämtliche Fächer des Religionsunterrichtes. einschliesslich der allgemeinen Pädagogik erstreckt. Hierauf folgt eine praktische Lehrprobe an einer Religionsschule in Gegenwart der Prüfungskommission. An Lehrerinnen werden die gleichen Anforderungen gestellt mit Ausnahme der rabbinischen Literatur, deren Kenntnis im Urtext von Lehrerinnen nicht verlangt wird. Die Prüfungen finden während der Oster- und Weihnachtsferien in Berlin statt. Die Prüfungskommission setzt sich aus 4 Herren zusammen, von denen einer in Gebete, Liturgie und Grammatik, einer in Bibel und rabbinischen Fächern, einer in Geschichte und Bibelkunde und einer in Religionslehre und Pädagogik prüft. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende der Vereinigung. Gesuche um Zulassung zur Prüfung, sowie alle Anfragen sind an den Schriftführer der Vereinigung. Herrn Direktor Dr. M. Hildesheimer. Berlin N. 24, Linienstr. Ul, zu richten. Prüfungsordnung für jüdische Religionslehrer und -lehrerinnen. Prüfungsgegenstände: I. Gebete. Kenntnis des Siddur. der Hagada und leichter und wesentlicher Teile des Machsor. II. P e ntat e u ch. Kenntnis des Pentateuch und einige Gewandtheit im Lesen von Raschi. (Letzteres nur für Lehrer.) III. Propheten. Die Haftaroth. IV. Hagiographen. 1. Psalmen: Ausser den Gebetpsalmen: Ps. 1. 2, 8, 14, 15, 16, 21, 23, 27. 30, 32. 41, 42, 43, 45, 47, 51, 79, 103, 137, 139: 2. Sprüche Salomonis. 3. Ruth, Klagelieder. Esther. V. M i s c h n a. Interpretation einiger Mischnatraktate mit der Erklärung des Bertinöro. (Nur für Lehrer.) VI. G r a m m at i k. Elementare Formenlehre. — Gewandheit im Schreiben der Quadrat- und Kursivschrift. VII. Geschichte. Genaue Kenntnis der biblischen Geschichte an der Hand der Bibel und Kenntnis der wichtigsten Partien aus der nachbiblischen Geschichte. — Geographie Palästinas. VIII. Religionslehre. Verständnis des Lehrinhaltes der jüdischen Religion sowohl in ethischer wie in religiöser Beziehung. Als Lehrbücher werden empfohlen: Stern. Amude Hagolah und Kizzür Schulchan Aruch. IX. B i b e 1 k u n d e. Vertrautheit mit den 24 Büchern der heil Schrift. — Das Wesen des Prophetismus. Charakter der Psalmen, der Bücher Hiob und KohelethV X. Liturgie. Die gottesdienstliche Ordnung des Jahres. XI. Pädagogik. Die Grundbegriffe der Pädagogik und Methodik des Unterrichts. Als Leitfaden werden empfohlen: Rein,Pädagogik, und Hassmann, Erziehuugslehre.

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