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Jüdische Rundschau · 1907-02-22 · 5 (22.2.1907) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
III (1907)
Issue
5 (22.2.1907)
Date
1907-02-22
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Literaturblatt der Jüdischen Rundschau Beilage zu Q ,Jüdische Rundschau1 Jahrg. XII. No. 8 Herausgegeben von Sr. Heinrich £oewe. (P Redaktion: BERLIN N. W. 52, Melanchthonstrasse 4.;No. 5. Berlin, 8. Adar5667 —22. Februar 1907 Jahrg. III Die Juden Frankreichs und die grosse französische Revolution. (Schluss.) Die Macht der Staatsregierung, welche Napoleon aus den Stürmen der Anarchie gerettet hatte, musste als unantastbares Grundprinzip wieder hergestellt werden. Daher musste er die Stellung der Synagogengemeinschaften und ihrer geistlichen Führer, der ■Rabbiner, dem Staate so unterordnen, wie er es mit der katholischen Kirche versucht hat. Napoleon teilte die Judenschaft Frankreichs in Bezirkie, Konsistorien, ein, welche alle dem von einem Grossrabbiner geleiteten Pariser Zentralkonsistorium unterstellt waren. Das ganze System unterstand dem Ministerium und die Rabbiner erhielten eine Aufsicht über die Gemeinden, deren Aufgabe die Erziehung ihrer Gemeindemitglieder zu Staatsbürgern in dem von Napoleon ausführlich dargelegten Sinne sein sollte.' — Das grosse Sanhedrin trat am 9. Februar 1807 unter vieler Feierlichkeit in Paris zusammen. Die Worte des Vorsitzenden Sinzheim kennzeichnen so recht die Stimmung. Er sprach: ״Wenn ich meine Blicke auf diese Versammlung hefte, versetzt mich meine Einbildungskraft um Jahrtausende in jene Zeit zurück, wo das Volk seinen Ursprung nahm, und mein Herz kann sich eines gewissen Gefühls nicht erwehren, das Ihr ohne Zweifel mit mir teilet. Schriftgelehrte und'Notabein Israels! Noch von den Schlägen dei grausamsten Intoleranz gebrochen, wer von uns hätte es geglaubt, dass ihr einst noch solche Freiheit für so viele Unglückliche folgen würde?“ Das grosse Sanhedrin beschränkte sich darauf, die Beschlüsse der Notabeinversammlung und der Neunerkommission, also im wesentlichen die Beantwortung jener 12 Fragen in Gesetzesform zu bringen. Es fehlte natürlich nicht an Stimmen innerhalb und ausserhalb Frankreichs, welche der Zerlegung der mosasichen Gesetzgebung in eine religiöse— unveränderliche und eine politische — veränder-

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