Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- I (1905)
- Issue
- 11 (1.9.1905)
- Date
- 1905-09-01
- Page
- Seite 88 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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LITERATURBLATT No. 1 Der Zionistenkongress als Inhaber des Nationalfonds beauftragt diese Kommission mit der Verwaltung und Ausgestaltung der Jüdischen Nationalbibliothek. Die Kommission erhält Vollmacht, sich mit anderen jüdischen Kulturorganisationen ins Einvernehmen zu setzen, um mit ihnen die Verwaltung und Erweiterung der Nationalbibliothek durchzuführen. Sie hat Vollmacht, Beiträge zu diesem Zwecke von anderen Organisationen und Einzelpersonen in Empfang zu nehmen un'd die Verwaltung auf eine gemeinsame Basis zu stellen. Das ausschliessliche Eigentumsrecht des Nationalfonds darf dadurch in keiner Weise angetastet werden. Der Zionistenkongress bewilligt der Bibliothekskommission zu diesem Unternehmen ein festes jährliches Budget, das für die beiden nächsten Jahre mit je 4000 Franken angesezt wird. Das Kuratorium stellt die leitenden Grundsätze fest, nach denen die Anschaffung von Büchern erfolgen soll und macht ausser- Id’em Sammel stellen namhaft, die in verschiedenen Ländern Bücher- und Geldspenden entgegenmehmen. Der Zionistenkongress schafft die Einrichtung der Ehrenpflichtexamplare, indem er es als Ehrenpflicht voraussetzt, dass von allen jüdischen Schriftstellern, Druckern, Verlegern, Vereinen usw. je ein Exemplar jedes Druckerzeugnisses durch die zuständige Sammelstelle an die Nationalbibliothek abgeführt wird. Von jedem periodischen und Gelegenheitsdruckwerk sind je zwei Exemplare an die Sammelstelle abzuführen. Die Bibliothek wird in den Stand gesetzt, sich am internationalen Schriftenaustausch zu beteiligen. Das Kuratorium setzt alljährlich; eine Aufsichtsbehörde ein, die möglichst aus Juden in Palästina besteht. Ausserdem hat sie für regelmässige, sachgemässe R,evi* s i o n e n des Bestandes und der Verwaltung Sorge zu tragen. Das Kuratorium ist durch die Bibliothekskommission dem Zionistenkongresse verantwortlich.