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Židovská ročenka pre Slovensko · 1940-01-01 · 5700 (1940) · p. Seite 20

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Židovská ročenka pre Slovensko
Volume
5700 (1940)
Date
1940-01-01
Page
Seite 20 (sequence 28)
Language
German
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von ihnen nicht erhaltene für Kultuszwecke bestimmte Anstalten, über Privatbethäuser bezw. Betvereine, wie über die „Veranstaltung von Zusammenkünfte zu gottdienlichen bezw. rituellen Übungen". Den Rabbinern obliegt die Matrikelführung. Das Gesetz ist im Wesentlichen ein Rahmengesetz, das die näheren Ausführungen den behördlich zu genehmigenden Statuten der Gemeinden überläßt. Das Aufsichtsrecht des Staates ist sehr weitgehend. Er kann Vorstandsmitglieder und Kultusgemeindebeamten ihres Amtes entheben „wenn deren Amtsführung die öffentliche Ordnung gefährdet." Die orthodoxen Gemeinden, gegenwärtig 68 Muttergemeinden und 10 Filialgemeinden, organisierten sich im Jahre 1919 auf Basis eines Statutes, daß im großen und ganzen dem früheren ungarischen Organisationsstatut nachgebildet ist. Die Organisation führt den Namen „Organisation der autonomen orthodoxen jüdischen Gemeinden in der Slowakei." Ihre Statuten wurden mittels Minist. Erlaßes No. 4181 vom 14. April 1920 genehmigt und sind für das gesamte Leben der angeschloßenen Gemeinden bindend und richtunggebend. Als ausführendes Organ der gesamten Organisation ist das „Centralbureau der autonomen orthodoxen Gemeinden in der Slowakei" in Bratislava eingesetzt. Dieses besteht aus dem Präsidium, das von den Delegierten der angeschloßenen Gemeinden gewählt wird und dem von der Landesrepräsentanz gewählten Generalsekretär. Gegenwärtig ist seit dem Tode des ersten Präses Oberrabbiner Kolomann Weber, Piest'any, im Jahre 1929, Herr Isidor Pappenheim Präses der Organisation. Als Generalsekretär ist seit 1920 Herr Heinrich Schwartz sehr erfolgreich tätig. Der Gemeindebund „Jesurun", der die Organisation der „kongreß" und „statusquo-ante" Gemeinden darstellt, wurde auf Betreiben des unvergeßlichen Oberrabbiner Mayer Stein s. A., Dr. Viktor Stein, Dr. Adolf Rosenfeld u. a. erst im Jahre 1926 gegründet. Die Statuten des Gemeindebundes wurden vom Schulministerium unter No. 134.571 im Jahre 1926 genehmigt. In der konstituierenden Generalversammlung, die im Juli 1927 in Bratislava stattfand, wurde Dr. Viktor Stein zum Präses, die Herren Oberrabbiner Mayer Stein, Trnava und Dr. Eugen Guth, Nove Zämky zu Vizepräses gewählt. 1937 wurde Dr. Aladar Porzsolt Präses, der jedoch Mitte 1939 aus Gesundheitsrücksichten zurückgetreten ist. Als Vizepräsesse sind Oberrabbiner Dr. Lazar Schweiger und Dr. A. Rosenfeld gewählt. Die Stelle des Generalsekretärs bekleidet seit mehr als 12 Jahren Herr Dr. Julius Platschik, der zur administrativen Leitung dieses derzeit fast 50 Gemeinden umfaßenden Bundes auch infolge seiner umfaßenden jüdischen Bildung^ qualifiziert ist. Er hat nicht nur Jus studiert, sondern auch das Rabbinerseminar in Budapest absolviert, verfügt somit über entsprechende Kenntnißen in jüdischen Belangen. 20

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