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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1866-01-01 · 1866 · p. Seite 70

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1866
Date
1866-01-01
Page
Seite 70 (sequence 74)
Language
German
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IRI
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70 malige Aneignung von Notenkenntniß und fortgesetzte Treffübungen bedingt ist, führt durch sorgfältige Auswahl und Einübung von Liedern, die der Altersstufe der Zöglinge entsprechen, nach und nach zu derjenigen Bildung des Ohres und des Geschmacks, durch welche die Kinder ein Lied und einen Gesang auch empfinden, und daher auch vortragen lernen. Die ursprüngliche Lust des Singens bildet und veredelt sich zur sinnigen und verstäudnißvollen Freude am Gesänge. Das piano und forte, das crescendo und decrescendo beginnen schon ihre Bedeutung zu gewinnen. Der weitere Fortschritt besteht nun, abgesehen von dem höheren Werth und der größeren Schwierigkeit der einzuübenden Lieder, in der Ausführung mehrstimmiger Gesänge, in denen jenes harmonische Zusammenwirken Vieler zu einer Gesammtleistung als vornehmlichste Forderung sich geltend macht und unbemerkt seinen versittlichenden Einfluß auf die Zöglinge ausübt. Wir glauben diesen disciplinirenden Einfluß des Gesangunterrichts als eine der wesentlichsten Früchte desselben betrachten zu müssen und wünschen als Resultat desselben die Fähigkeit des Schülers zu erzielen, mit seinen Kameraden und Freunden ein ein- und mehrstimmiges Lied frei und frisch zu singen und vor Allem an einem schönen Lied und an einem guten Gesang die rechte Freude zu finden. Gesang*). a) K n a b e n k l a s s e n. VI. (8) Klasse. Einübung leichter einstimmiger Lieder. Anfang der Notenkenntniß (Lehr's Liederkranz.) 2 Stunden. V. (7) Klasse. Notenkenntniß, verbunden mit dem Erlernen des Werthes der Noten und Einübung einfacher einstimmiger Lieder (Lehr's Liederkranz). 2 Stunden. IV. (6) Klasse. Einübung der 0-dur-Tonleiter, leichte Hebungen zum Tressen und Absingen und schwerere einstimmige Lieder. 2 Stunden. *) Nach dem Entwurf des sel. Gesanglehrers Hrn. Heinr. Hecht abgedruckt, da die spezielle Berathung durch seinen Tod unmöglich gemacht, und vor Wiederbesetzung der erledigten Stelle nicht für zweckmäßig erachtet werden konnte.

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