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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1866-01-01 · 1866 · p. Seite 26

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1866
Date
1866-01-01
Page
Seite 26 (sequence 30)
Language
German
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(lila. (4) Klasse), welche die Regula de tri und verwandte Aufgaben zu ihrem Pensum hat, beginnt das angewandte Rechnen, d. h. die Benutzung der auf diesem Gebiet nun erworbenen formalen Kenntnisse und Fertigkeiten, zur Lösung praktischer Aufgaben. Mit dieser Stufe gewinnt einerseits der elementare Theil dieses Unterrichts seinen Abschluß, andererseits beginnt mit derselben der Eintritt in das kaufmännische Rechnen. Denn es muß hier auch die allmälige Einführung des Schülers in das Verständniß der Verhältnisse und Thatsachen, auf die das praktische Rechnen Anwendung findet, beginnen und durch alle folgenden Stufen weiter geführt werden. Er muß mit Münzen, Maßen und Gewichten bekannt gemacht werden, nach und nach das Nöthige über kaufmännischen Gewinn und Verlust, über Zinsen und Prozente, Spesen und Unkosten erfahren und endlich auch von dem Wesen und der Bedeutung von Contos und Wechseln, von Sozietäten, Aktien- und Versicherungsgesellschaften, von Hypotheken, Staatspapieren u. dgl. m. das nöthige Verständniß gewinnen. Für die Verwerthung dieser Kenntnisse bieten insbesondere den Knaben die drei obersten Stufen Gelegenheit, die, wie das spezielle Programm bekundet, im umfangreichster Weise für das Verständniß und die Uebung des sogenannten kaufmännischen Rechnens bestimmt sind. Denn mit Absolvirung dieser drei Stufen soll der Schüler in den Stand gesetzt werden, bei seinem Eintritt in die geschäftliche Lehrzeit die wesentlichsten im Geschäftsleben vorkommenden Ausgaben selbständig zu lösen oder doch sich in die für die einzelnen Fälle übliche Lösung ohne Schwierigkeit und in kurzer Zeit zu finden. Wir meinen aber nicht, daß die Schule denjenigen für seinen praktischen Beruf in dieser Richtung am besten vorgebildet habe, der für den Mechanismus möglichst vieler bestimmter Rechnungsarten im Voraus cingeübt ist, sondern denjenigen, der im Allgemeinen eine ausreichende Sicherheit und Gewandtheit im Rechnen gewonnen hatum sich in jede Rechenaufgabe zu finden wenn er sie auch nicht gleich in der geschäftlich üblichen Weise zu lösen vermag. An diesen Unterricht im sogenanten kaufmännischen Rechnen schließt sich in der obersten Klasse ein vorbereitender Unterricht in der Buchführung als Ergänzung an. Dieser macht den Schüler einerseits mit den üblichen Mitteln und Formen zur Führung eines regelmäßig geordneten kaufmännischen Geschäftes bekannt

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