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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1865-01-01 · 1865 · p. Seite 38

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1865
Date
1865-01-01
Page
Seite 38 (sequence 42)
Language
German
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38 begonnenes Werk ein Stück von unserm Leben ist, das wir unwiderruflich verlieren, wenn wir uns von den eignen Lebensplänen abwenden und nicht vollenden, was wir begonnen haben. Pflege der Achtung vor der eignen Menschenwürde ist wohl der sicherste Schutz gegen Leichtfertigkeit in Vorsätzen und Versprechungen, gegen Unzuverlässigkeit in deren Erfüllung und gegen den Mangel an Ausdauer und Beharrlichkeit im eignen Beginnen. Wir kommen nun zum vierten Naturel, das mit der vorherrschenden Neigung zur Selbstthätigkeit die Ausdauer verbindet, und das wir als den Charakter der Kraft und Festigkeit oder auch der edlen Männlichkeit bezeichnet haben. Wir haben diese Naturanlage die vollkommenste genannt und den hohen Werth ihrer gefunden Entwicklung darzustellen versucht. Aber auch hier sind Verirrungen möglich, deren Verhütung um so wichtiger ist, je größer de/Verlust und die Gefahr sein muß, welche aus der weitern Verfolgung solchen Irrweges entstehen müßten. Die Einseitigkeit, von welcher der starke und feste Charakter bedroht erscheint, ist die Uebermacht, welche der Wille über die übrigen Seelenkräfte gewinnt und dadurch leicht die Kraft des Geistes und das Recht des Gemüthes trübt und zurückdrängt. Was er einmal will, mit Festigkeit und Beharrlichkeit will, soll geschehen und er fordert das nicht allein von sich, sondern auch von Andern. Der Entschiedenheit seines einmal erfaßten oder gar kundgegebenen Willens gegenüber verdunkelt sich sein eignes Urtheil über das was recht und unrecht, nützlich und schädlich ist, er ist fremdem Rath und fremder Mahnung unzugänglich, widerstrebt der berechtigten Autorität und dem allgemeinen Gesetz, wenn sie seinem Willen entgegentreten, setzt die geziemende Rücksicht auf das Recht und den Willen Andrer aus den Augen und übt wohl endlich auch ungebührliche Gewalt, um den Willen Andrer dem seinigen unterzuordnen und dienstbar zu machen. Wogegen also die Erziehung den Knaben und wohl auch den Jüngling von starker und fester Charakteranlage zu schützen hat, ist das blinde und starre Festhalten an dem einmal gefaßten Vorsatz und der beharrliche Widerstand gegen bessere Erkenntniß, die sich ihm selbst aufdrängt oder durch Andre zugänglich gemacht

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