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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1863-01-01 · 1863 · p. Seite 24

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1863
Date
1863-01-01
Page
Seite 24 (sequence 28)
Language
German
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24 Auch für die neuere und neueste Zeit, wie man sie nennt, muß die deutsche Geschichte für uns und unsre Schüler das Wichtigste bleiben. Aber weil sie in der That nicht mehr den bewegenden Mittelpunkt der Weltgeschichte bildet, muß der Schüler aus dieser Zeit auch die Geschichte der übrigen großen Kulturvölker, je nach ihrem Einfluß auf den Gang der Weltereignisse, näher kennen lernen. So läßt sich der Lehrstoff des Geschichtsunterrichts leicht und mit Sicherheit bestimmen. Aber was soll aus allen diesen Zeiträumen der Gegenstand des Unterrichts sein? Was soll die Jugend aus der Geschichte der Völker wissen? Wir brauchens nicht zu wiederholen: Königsnamen, Kriegsgeschichten und Jahreszahlen umfassen nicht den bildenden Lehrstoff der Geschichte. Sie soll uns von Menschen und von der Menschheit erzählen und uns über ihre Vergangenheit unterrichten und belehren, damit wir das Treiben und Streben derselben in der Gegenwart begreifen. — Was der Mensch in alten Zeiten war, was er gethan und geschaffen, wie er gekämpft und sich gebildet, wie er mit seinen Mitmenschen verkehrt und sich mit ihnen verbunden — das soll in lebendigen anschaulichen Bildern vor die Seele des Kindes geführt werden, wenn es auch nicht durch unmittelbar für die Sinne bestimmte Anschauungen geschehen kann. Menschen und menschliche Thaten soll das Kind zuerst kennen lernen; und wenn sie vor seiner Phantasie in weite Vergangenheit gerückt sind, mögen sie ihm auch als übermenschlich erscheinen. Die Götter und Heroen des Alterthums werden vor Allem der Gegenstand seiner Bewunderung sein. Für Menschenwerke, die gleich ungeheuer aus dem grauen Alterthum übrig geblieben sind, wird es in Bewunderung derer, die sie geschaffen, ein ähnliches Interesse gewinnen; fiir menschliche, gesellschaftliche und politische Einrichtungen hat es noch kein Verftändniß. Darum wird besonders die alte Geschichte in getrennten Zeiträumen gelehrt werden und von den bewundernswerthen Institutionen der alten Völker, von ihren Gesetzgebungen und Verfassungen, von ihrer Verwaltung und Rechtseinrichtung wie von ihrer Kunst und Wissenschaft, wenn überhaupt, erst auf den letzten Stufen dieses Unterrichts in eingehender Weise gesprochen werden können.

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