Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Volume
- 1860
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 56 (sequence 60)
- Language
- German
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— 56 — werden auch meist nur Zierpflanzen des Lebens sein; und wer über die Stellung, die ihm sein Alter und seine Lebensverhältnisse geben, sich hinausdrängt, wird sich auch leicht in seinem ganzen Verhalten zu einer Höhe emporschrauben, die seiner Natur durchaus nicht entspricht. - Eine interessante Frage würde es schließlich noch sein, wie sich in Bezug auf Lügenhaftigkeit das weibliche Geschlecht zu dem männlichen verhält, und inwiefern auch eine Verschiedenheit in der pädagogischen Behandlung beider Geschlechter zur Abwehr, Bestrafung und Heilung dieses Fehlers eintreten müsse? Es kann in dieser Beziehung nicht verkannt werden werden, daß im weiblichen Geschlecht mehr Neigung und Reiz zur Unwahrheit gefunden wird, als im männlichen, wenn auch die Stufe der siechen Lüge bei demselben seltener sein möchte. Die Erklärung dieser Thatsache ist einmal darin zu suchen, daß das Weib seiner Natur und seiner Bestimmung nach mehr darauf angewiesen ist sich zu verbergen oder zu verhüllen, und von diesem zur Unwahrheit nur noch ein kleiner Schritt ist, wenn auch jenes durchaus sittlich, dies entschieden unsittlich genannt werden muß; ferner darin, daß das Weib in seiner Schwäche häufiger als der Mann Anlaß findet, zur Waffe der List zu greifen, und daher auch die Unwahrheit als eines der Mittel betrachtet, dessen es sich für seine Zwecke zu bedienen berechtigt glaubt. Endlich aber fehlt dem weiblichen Geschlecht auch die Strenge und Festigkeit der Grundsätze, deren wir bedürfen, um uns vor den mannigfachen Verlockungen zur Unwahrheit zu schützen, während es andererseits in seiner natürlichen Schaamhastigkeit ein Schutzmittel gegen die Ausartung der Lügenhaftigkeit bis zur siechen Lüge besitzt. Die Verschiedenheit der Behandlungsweise wird dem allgemeinen Grundsatz in Betreff der weiblichen Erziehung entsprechen: Mehr Milde und Schonung in der Bestrafung, aber desto unbeugsamere Consequenz in der Verhütung und Abwehr. \